Umwandlung GmbH in GBR

Erleichterung der Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnung und /oder Eigenbedarfsanspruchals GBR Gesellschafter und nicht als GmbH Gesellschafter. Es wird geplant die bestehende Hauseigentümer GmbH in eine GBR umzuwandeln. Was kann passieren? Danke für die Auskunft. Bin beunruhigt.

Hi,

vorab: ich versteh nicht ganz die Intention Ihrer Frage, da bisher aber sonst keiner geantwortet hat, versuche ich es mal mit ein paar allg. Ausführungen.

Erleichterung der Umwandlung von Mietwohnungen in
Eigentumswohnung und /oder Eigenbedarfsanspruch als GBR
Gesellschafter und nicht als GmbH Gesellschafter.

Gehört das zur Frage? Falls ja, sorry, versteh ich nicht :smile:

Es wird
geplant die bestehende Hauseigentümer GmbH in eine GBR
umzuwandeln.

Die Umwandlung setzt ja generell erstmal voraus, dass die GbR dann kein Handelsgewerbe mehr betreibt. Wird die Klippe umschifft, kann die Umwandlung grds. erfolgen.

vgl. auch § 235 UmwG
http://dejure.org/gesetze/UmwG/235.html

Was kann passieren?

Wie meinen Sie das? Rechtlich? Wirtschaftlich? …?
Spontan und stark vereinfacht: Es gilt nicht mehr das GmbHG, sondern das BGB, namentlich die §§ 705 ff. BGB. Die Geschäftsführungsbefugnis liegt nun bei allen Gesellschaftern gemeinschaftlich, sofern nicht Einzelnen die GF-Befugnis eingeräumt wurde, vgl. §§ 709, 710 BGB. Es entsteht generell eine Gesamthand. Man kann also nur noch mit Zustimmung der anderen Gesamthänder über seinen Anteil verfügen, vgl. § 719 BGB. Man kann aber - sofern dies vereinbart ist - immernoch aus der GbR ausscheiden, ohne dass die GbR dann aufgelöst wird, vgl. § 736 BGB. Für die Nachhaftung gelten dann die Vorschriften des HGB sinngemäß,vgl. § 160 HGB.

Wenn Sie Ihre Frage ein wenig konkretieren, kann Ihnen vielleicht fundiert(er) geholfen werden.

MfG
Pia

Vielen Dank an Alle, die mir geantwortet haben. Da ich ganz neu bin, weiß ich nicht wie ich antworten soll, also versuch ich es nun einfach mal.
Mein Problem:
Ich habe gehört bzw. gelesen (leider weiß ich nicht mehr wo und wann), daß GBR Gesellschafter, jeder einzeln für sich, bei einem Haus, das in ihrem Besitz ist, Eigenbedarf anmelden kann was eine GmbH angeblich nicht kann. D.h. eine GBR besteht aus 5 oder mehr Eigentümern, dann kann jeder für sich Eigenbedarf anmelden bzw. eine Umwandlung in eine Eigentumswohnung beantragen.Wie ich hörte, ist dies ein Schlupfloch zur Aushebelung des Mietrechts.
Meine Frage: Ist diese Info richtig. In dem betreffenden Briefkopf steht z.B.: Immob. Verwaltungs GmbH in GBR. Was versteht man darunter und warum machen die das? Dafür muß es doch einen Grund geben.
Ich weiß nicht, ob ich es nun genauer erklärt habe, aber besser kann ich es nicht.
Nochmal danke für eure Hilfe
Eure Schwabing(erin)

Guten Tag,
Vielen Dank an Alle, die mir geantwortet haben. Da ich ganz neu bin, weiß ich nicht wie ich antworten soll, also versuch ich es nun einfach mal.
Mein Problem:
Ich habe gehört bzw. gelesen (leider weiß ich nicht mehr wo und wann), daß GBR Gesellschafter, jeder einzeln für sich, bei einem Haus in ihrem Besitz Eigenbedarf anmelden kann was eine GmbH angeblich nicht kann. D.h. eine GBR besteht aus 5 oder mehr Eigentümern, dann kann jeder für sich Eigenbedarf anmelden bzw. eine Umwandlung in eine Eigentumswohnung beantragen.
Meine Frage: Ist diese Info richtig. In dem betreffenden Briefkopf steht z.B.: Immob. Verwaltungs GmbH in GBR. Was versteht man darunter und warum machen die das?
Ich weiß nicht, ob ich es nun genauer erklärt habe, aber besser kann ich es nicht.
Nochmal danke für eure Hilfe
Eure Schwabing(erin)