Hallo allesamt,
in einem Disput kamen wir neulich zu einem Thema, welches keiner richtig beantworten konnte:
einfache Haftstrafen lassen sich prinzipiell umwandeln in irgendeine Form von Arbeitsdiensten.
Frage dazu: in welchem Gesetz steht dazu genaueres?
besten Dank
Ich bin ja kein Experte für Strafvollstreckungsrecht, aber davon, dass man eine „einfache Haftstrafe“ umwandeln kann, habe ich noch nichts gehört. Bei Geldstrafen wird so was manchmal gemacht, namentlich wenn das Geld eh nicht einzutreiben ist - aber bei Haft? Ich glaube wirklich nicht, dass dem so ist - und ich sage das, obwohl ich mir vielleicht gleich anhören muss, dass wir hier bei wer-weiss-was und nicht bei wer-glaubt-was sind, was ja auch stimmt… 
Levay
Ich bin ja kein Experte für Strafvollstreckungsrecht, aber
davon, dass man eine „einfache Haftstrafe“ umwandeln kann,
habe ich noch nichts gehört. Bei Geldstrafen wird so was
manchmal gemacht, namentlich wenn das Geld eh nicht
einzutreiben ist - aber bei Haft? Ich glaube wirklich nicht,
dass dem so ist - und ich sage das, obwohl ich mir vielleicht
gleich anhören muss, dass wir hier bei wer-weiss-was und nicht
bei wer-glaubt-was sind, was ja auch stimmt… 
Ich hatte jedenfalls mal von so einem Fall gehört. Kann auch sein, dass es um eine Geldstrafe ging, die wegen Nichtzahlung abgesessen werden sollte.
Ist aber egal. Mir ging es eigentlich um die genaue Definition, WIE und WO soetwas ableistbar ist.
dennoch Danke erstmal
Egal ist das nun gar nicht, denn wenn es das nicht gibt, steht es auch nirgendwo. Was Geldstrafen angeht, so finden sich dazu Normen in der Strafprozessordnung. In deren § 459 gibt es dann einen Verweis auf die Justizbeitreibungsordnung, und die hat wiederum den § 6, in dem auf zahlreiche Vorschriften der Zivilprozessordnung verwiesen wird. Du siehst: verschiedene Rechtsquellen und ganz schön kompliziert.
Levay