Umwandlung Kapital-LV in Direktversicherung?

Hallo Forum!

Eine seit 1999 bestehende Kapitallebensversicherung soll in eine Direktversicherung umgewandelt werden. Die Gesellschaft sagt, das geht nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen. Wäre die LV nach 2000 abgeschlossen, wäre das kein Problem. Welche Bestimmungen genau, sagt sie leider nicht. Was hat sich hier geändert, dass das nicht geht?

Gruß
Jens

Hallo Jens,

was das mit dem Jahr 2000 zu tun haben soll ist mir zwar auch nicht klar, aber ich kann Dir schonmal sagen, warum es trotzdem nicht geht. Ab dem Jahr 2005 wurde für Neuzusagen bei einer Direktversicherung einiges anders. Pauschalversteuerte Beiträge nach §40b EStG mit dem Vorteil einer späteren steuerfreien Auszahlung (bzw. geringen Ertragsanteilbesteuerung bei Renten) bei Direktversicherungszusagen bis Ende 2004 wurde ersetzt durch Aufnahme der Direktversicherung in den §3 Nr. 63 EStG, d.h. bei Neuzusagen ab 2005 Beiträge steuerfrei, aber Auszahlung 100% zu versteuern. In diesem Zusammenhang wurden aber auch Anforderungen an die Direktversicherung geändert. Es MUSS sich nun um eine RENTENVERSICHERUNG handeln, das Bezugsrecht wird enger gesehen usw.
Da Rentenversicherung ein Muss - ist es nicht mehr möglich eine Kapitallebensversicherung in Direktversicherung umzuwandeln.
Das funktioniert im übrigen wegen den Bezusrechteinschränkungen auch mit den meisten „alten“ Rentenversicherungen auch nicht.

Viele Grüße

Thomas K.

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Aha - vielen Dank!

wäre aber auch so von Nachteil, da seit 2004 die Leistung aus einer Direktversicherung sozialversicherungspflichtig ist, die aus einer privaten Kapitallebensversicherung aber nícht.
Warum wolltest Du auf Deine bisher angesparten Beträge später Krankenversicherungbeiträge bezahlen?

Besser: notfalls die Kapitalleben etwas reduzieren und eine Direktversicherung oder Pensionskasse nach neuem Recht abschließen.Aber Achtung: bei Gehaltsumwandlung ab 2009 nicht mehr sozialversicherungsfrei = es müssen auch auf den umgewandelten Betrag Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt werden. Bei arbeitgeberfinanzierten Verträgen ist das allerdings nicht so. In jedem Fall sind aus der späteren Rente Steuer und Krankenversicherungsbeiträge zu entrichten

Oder über Riester nachdenken. Hier ist der Steuervorteil ebenso gegeben (bis zu 1575,-€ / Jahr bzw. 2100€ / Jahr ab 2008) aber unabhängig vom Arbeitgeber und im Rentenbezug krankenversicherungsfrei.

Gruß aus Freiburg