Umwandlung Riestervertrag in Bausparvertrag

Guten Tag, mal angenommen man will einen bestehenden Riestervertrag in einen Bausparvertragf umwandeln (WohnRiester). Es ja möglich daraus einen Betrag zur Tilgung bzw. als Eigenkapital zu entnehmen. Da wäre das Konto leer. Wie geht es dann weiter? Muß man den Bausparvertrag nun wieder bis zur Zuteilungsreife ansparen oder kann man die Beitrage (Eigenanteil, staatliche Zulagen) als laufende Tilgungsleistungen verwenden.#
Vielen Dank

Guten Tag, mal angenommen man will einen bestehenden
Riestervertrag in einen Bausparvertragf umwandeln (WohnRiester).

Das würde ich mir gut überlegen. Der „Wohnriester“ hat so viele Nachteile, dass ich die Finger davon lassen würde.

Hallo,

möchte dem uneingeschränkt zustimmen. Finger weit weg vom Wohnriester. Lieber den bestehenden Riester rechtzeitig anschauen und nachrechnen - garantierte Werte,Kosten etc.

…jetzt auch noch in einen schlecht verzinsten(?) Bausparvertrag zu wechseln…wäre wahrscheinlich das allerdümmste + jede Menge Nachteile

Gruß

Detlev

Das mag stimmen. Die Umwandlung soll aber in Zusammenhang mit einer bevorstehenden aktuellen Immobilienfinanzierung stehen. Wie siehts dann aus, auch in Zusammenhang mit den eingangs gestellten Fragen?

Mach keine Umwandlung, sondern entnimm einfach einen Betrag zwischen 10.000 und 50.000€ als Riester-Darlehen (zinslos). Das muss dann bis Renteneintritt zurückgezahlt werden. Kannst ja mal danach googlen.
Bloß keinen Bausparvertrag!

Ok, aber warum?

Gegenfrage: warum möchtest du deinen Riestervertrag denn umwandeln?
Weil dir ein netter „Berater“ der dafür Provision bekommt dazu geraten hat?

Du hast doch für deinen alten Riester-Vertrag schon ne ganze Menge Kosten bezahlt, wenn du jetzt wechselst, sind die alle verschenkt.
Ausserdem, wie andere auch schon gesagt haben, ist Wohnriester auch nicht gerade super mit der Versteuerung etc.
Ich hab das für mich mal durchgerechnet und es würde sich nicht lohnen.
Der entscheidende Punkt ist aber, dass du schon einen Riester-Vertrag hast und die Kosten dafür schon größtenteils bezahlt sind.
Ausserdem, so ein zinsloses Darlehen ist doch auch ne super Sache, man braucht kein Wohnriester um mit Riester Wohneigentum zu erwerben! :wink:

Gruß
Granini

Du hast doch für deinen alten Riester-Vertrag schon ne ganze
Menge Kosten bezahlt, wenn du jetzt wechselst, sind die alle
verschenkt.

Woher willst Du das wissen? Du weißt ja nicht einmal, um was für einen Riestervertrag es hier geht. Es kann ja auch ein einfacher Banksparplan sein, bei dem die Kosten extrem gering sind.

Woher willst Du das wissen? Du weißt ja nicht einmal, um was
für einen Riestervertrag es hier geht. Es kann ja auch ein
einfacher Banksparplan sein, bei dem die Kosten extrem gering
sind.

Richtig, wir könnten uns auch alle einfach weigern zu antworten, bis alle Details die benötigt werden (und das sind ne ganze Menge) hier dargelegt wurden.
Rein statistisch wird sie aber keinen Banksparplan haben. :wink:
Dein Einwand ist aber natürlich korrekt.

Rein statistisch wird sie aber keinen Banksparplan haben. :wink:

Mist, dann fall ich mal wieder aus der Statistik. :wink:

Das mag stimmen. Die Umwandlung soll aber in Zusammenhang mit
einer bevorstehenden aktuellen Immobilienfinanzierung stehen.

Laß bloß die Finger davon, bevor Du Dich genau über die Konsequenzen informiert hast ! Das kann böse ins Auge gehen.

Nun streitet Euch mal nicht, liebe Freunde :smile:)

Mir geht es darum zu verstehen, wie ein bestehender Riester-Vertrag in eine Immobilienfinanzierung einfließen kann, ohne dass man ihn kündigt und ohne dass man zukünftig auf die staatlichen Zulagen verzichten muss. Bisher habe ich dazu nichts gefunden. Ich weiß bisher folgendes, dass man das bisher angesparte Kapital entnehmen kann und ggf. wieder zurückeinzahlt. Kann man denn die laufenden Zulagen dann auch entnehmen und als Tilgung verwenden.

Oder als Alternative: wie kann man den bestehenden vertrag für eine Immobilienfinanzierung verwenden ohne dass man in WohnRiester umwandeln muss?

Hallo willi,
ich entnehme deinem Artikel, dass du zum Riestern einen Banksparplan abgeschlossen hast.
Kann es sein, dass du schon etwas älter bist (kurze Restlaufzeit) oder bei einer Bank arbeitest?
Ansonsten hat ein Banksparplan aus div. Gründen imho keinerlei Chance gegen eine (konventionelle)Riester-Rentenvers. bei einem guten, günstigen Anbieter!
Nur die letzlich andere Kostenstruktur zu betrachten, geht an dem Thema völlig vorbei!
Ausnahme: Restlaufzeit max. 10 Jahre, dann kann man drüber reden!

Gruß cooler

Hallo willi,
ich entnehme deinem Artikel, dass du zum Riestern einen
Banksparplan abgeschlossen hast.

Stimmt

Kann es sein, dass du schon etwas älter bist (kurze
Restlaufzeit) oder bei einer Bank arbeitest?

Weder noch.

Ansonsten hat ein Banksparplan aus div. Gründen imho keinerlei
Chance gegen eine (konventionelle)Riester-Rentenvers. bei
einem guten, günstigen Anbieter!

Ich bin anderer Ansicht. Ich bleibe mit einem Banksparplan extrem flexibel. Kosten gehen gegen null und er ist transparent. Ich verzichte gerne auf ein mögliches Renditeplus einer anderen Riesterform (ob das wirklich so ist, wird sich am Ende der Laufzeit zeigen), weil für mich diese Vorteile überwiegen. Da ich nicht weiß, ob ich wirklich bis 65 Arbeitnehmer bin, habe ich mich bewußt und nach ausgiebiger Information für den Banksparplan entschieden. Vielleicht entnehme ich auch den vollen Betrag zu Rentenbeginn, zahle meine Zulagen zurück und freue mich über eine tolle Rendite, da ich die Erträge auf die Zulagen nicht versteuern muß. :smile:
Du siehst, ich habe mir also schon einige Gedanken gemacht. Leider wird von vielen Anlageberatern bzw. Versicherungsvertretern der Banksparplan nicht empfohlen, weil er keine Provision bringt.

Nur die letzlich andere Kostenstruktur zu betrachten, geht an
dem Thema völlig vorbei!

Gehört aber mit zum Thema und ist auch ein wichtiger Punkt.

Ausnahme: Restlaufzeit max. 10 Jahre, dann kann man drüber
reden!

Ich würde druchaus 15 Jahre ansetzen.

Gruß cooler

Gruß und schönen Feierabend

Willi

Vielleicht
entnehme ich auch den vollen Betrag zu Rentenbeginn, zahle
meine Zulagen zurück und freue mich über eine tolle Rendite,
da ich die Erträge auf die Zulagen nicht versteuern muß. :smile:

Ich dachte gerade das wäre der Witz bei einer schädlichen Verwendung, nämlich dass die Zulagen zurückgezahlt werden müssen und die Erträge versteuert werden müssen.

Sorry, habe mich falsch ausgedrückt.

Ich meinte, dass die Zulagen ja Gewinne erwirtschaften, die ich aber nicht zurückzahlen muß.

Dann stelle ich die Frage mal anders: Mal angenommen man läßt den Riester-vertrag so wie er ist und entnimmt fleißig zwecks Immo-Finanzierung. Wie geht das? Beiträge einzahlen Förderung kassieren, am Jahresende entnehmen?

Und zweitens. Irgendwann ist Das Haus abbezahlt. Wie geht es jetzt mit den entnommenen Beträgen weiter? Muß jetzt das Geld der vergangenen sagen wir mal 20 Jahre wieder eingezahlt werden. Da braucht man dann wohl einen neuen Kredit?

Hilfee…

Also erstmal benatworten wir hier gerne allgemeine Fragen, aber wieso setzt du dich nicht mal mit deinem Verkäufer für den ursprünglichen Riester-Vertrag zusammen? Der wird eine sehr schöne Provision dafür bekommen haben, also sollte er sich auch die Zeit nehmen, dir das in Ruhe zu erklären.

Dann stelle ich die Frage mal anders: Mal angenommen man läßt
den Riester-vertrag so wie er ist und entnimmt fleißig zwecks
Immo-Finanzierung. Wie geht das? Beiträge einzahlen Förderung
kassieren, am Jahresende entnehmen?

Ja. (vereinfacht ausgedrückt, wie oft und wieviel mindestens du entnehmen kannst sagt dir dein Anbieter)

Und zweitens. Irgendwann ist Das Haus abbezahlt. Wie geht es
jetzt mit den entnommenen Beträgen weiter? Muß jetzt das Geld
der vergangenen sagen wir mal 20 Jahre wieder eingezahlt
werden. Da braucht man dann wohl einen neuen Kredit?

Wenn du einen Wohnriester-Vertrag hast musst du das Geld nicht zurückzahlen, es wird auf einem „imaginären“ Konto vermerkt und du musst es im Ruhestand versteuern. Dazu gibt es viele hilfreiche Seiten im Netz, google mal nach „Wohnförderkonto“.

Gruß
Granini

Danke Granini, jetzt wirds doch konkret.
Aba stellnwa uns doch mal janz dumm:_ Ich finde nicht zurückzahlen ist besser als zurück(ein)zahlen, warum soll dann die Umwandlung so schlecht sein, wie hier im Forum die Leute meinen. Ich würde jetzt mal die Kosten der Umwandlung in einen WohnRiestervertrag als Negativmerkmal einfach mal aus „methodischen“ gründen vernachlässigen

Vielleicht hast du dich auch einfach unklar ausgedrückt.
Es entstehen keine neuen Kosten wenn du deinen alten Vertrag als „Wohnriester“ laufen lässt, du entnimmst nur Geld daraus (und musst eben später was versteuern). Der Vertrag selber bleibt der gleiche und du kannst auch normal weiter in ihn einzahlen. Du schriebst etwas von „Bausparvertrag“, das würde bedeuten du schließt einen neuen Vertrag mit einer Bausparkasse ab. Das ist sicher nicht gut und ich weiß nicht was bei dir „methodische Gründe“ sein sollen.
Ob sich Wohnriester generell lohnt muss man halt mal durchrechnen ich weiß nicht ob sich die anderen Kommentare allgemein auf Wohnriester bezogen haben.
Eine allgemeine Aussage zu treffen ist schwierig, du kannst dir hier tendenzielle Meinungen einholen, das befreit dich aber nicht davon dich mal hinzusetzen und das selber durchzurechnen, nicht durchrechnen LASSEN von jemand der an deinem Vertrag mitverdient. Dafür braucht man nicht mehr als Schulmathematik und einige Annahmen bezüglich der Zukunft die du selber wohl am realistischsten einschätzen kannst.

Grüße
Granini der jetzt endlich ins Bett geht :smile: