Hallo,
Herr X beschäftigt sich derzeit mit der Frage, wie die UG in eine GmbH umgewandelt wird. Er hat gelesen, daß bei einer Kapitalerhöhung durch Rücklagenumwandlung eine durch einen Wirtschaftsprüfer begutachtete Bilanz vorgelegt werden muss.
Wie sehe es aus, wenn die UG während des Bilanzjahres ein Eigenkapital (durch Cash-Flow bzw. bisherigen Jahresüberschuss) von der Mindestsumme 25 TE ausweisen würde. Kann dann eine Umschreibung einfacher erfolgen, oder muss auch hier ein Wirtschaftsprüfer hinzugezogen werden ?
Vielen Dank für Denkanstöße und Anregungen !
Grüße Patrick