Hallo liebe Forumsgemeinde,
wer kann dazu beitragen, folgenden Sachverhalt zu klären?
Eine kleine Gemeinde am Rande Münchens beschloss vor wenigen Jahren, ihr am Ortsrand liegendes Gewerbegebiet zu erweitern. Allerdings verzögerte sich das Vorhaben durch die von zahllosen Behörden nötigen Zustimmungen, so dass das neue Gewerbegebiet erst Anfang diesen Jahres voll erschlossen werden konnte.
Unglücklicherweise hat sich mittlerweile die Lage auf dem Markt für Gewerbeimmobilien derart verschlechtert, dass die Eigentümer ihre Grundstücke nicht mal zu Dumping-Preisen verkaufen können. Die Gemeinden in der Nachbarschaft haben dieselben Schwierigkeiten, da sie zuviel Gewerbeflächen in den letzten Jahren ausgewiesen hatten. Nun werden die Grundstücke nahezu an ansiedlungswillige Unternehmen nahezu verschenkt, um zumindest mögliche Gewerbesteuern einnehmen zu können (falls sich das Grundstück im Gemeinde-Eigentum besass).
Die Grundstückseigentümer in diesem Fall sind jedoch nicht bereit, ihre Grundstücke nahezu kostenlos abzutreten, zumal bereits enorme Beträge in die Erschliessung investiert wurden.
So kam man zu der Überlegung, ob man nicht dieses Gebiet in ein Wohnbaugebiet umwandeln könne. Dort liessen sich bei guter Nachfrage noch akzeptable Quadratmeterpreise erzielen.
Das bereits bestehende Gewerbegebiet ist sehr dezent in den Ort eingebunden, um den ländlichen Charakter nicht zu verschandeln. Auch sind ausschliesslich Unternehmen ansässig, die weder Lärm noch Schmutz produzieren.
Somit spräche aus Sicht der Eigentümer eigentlich nichts gegen eine Nutzungs-Umwandlung.
Frage: Wer kann solch eine Entscheidung treffen? Gemeinderat? Landratsamt? Ist ein ähnlicher Fall aus einer anderen Gemeinde schon bekannt?
Vielen Dank vorab für Eure Mithilfe!
Filipp