Hallo Zusammen,
ein Arbeitgeber, möchte Aufgrund der wenigen Aufträge seinen Mitarbeitern A und B den gültigen Vertrag von 30 Std. Woche per Änderungskündigung in einen 20 Std Vertrag umwandeln.
Jedoch evtl anfallende über die 20 Std gehende Stunden, als freiberuflich auszahlen.
Es wäre vorauschaubar, dass die Auftragslage wieder einen Einsatz von 30 Std. Woche nötig macht, jedoch würde dies nicht wieder geändert werden, sondern als 10 Überstunden bzw. freiberufliche Abrechnung gemacht werden.
Dies würde dem Arbeitgeber einiges an Personalkosten einsparen.
Wie sieht in so einem oder ähnlich gelagertem Fall die Rechtslage aus?
Könnten und müssten A und B dieser Vertragsänderung so zustimmen?
Wäre eine Annahme dieses Vertrages evtl. Sittenwidrig oder ähnliches, wie heisst es nochmal, Scheinselbständigkeit?
Lieben Gruß
Plö
Hallo Plö,
Dies würde dem Arbeitgeber einiges an Personalkosten
einsparen.
Im Endeffekt mit den entsprechenden Nachzahlungen nicht wirklich.
Könnten und müssten A und B dieser Vertragsänderung so
zustimmen?
Zumindest geht es ohne Zustimmung nicht einseitig einen Vertrag zu ändern. Sonst könnten ja andersrum A oder B mal eben sagen „Ich komm jetzt weniger Stunden beim gleichen Gehalt.“ Da erkennt man doch viel schneller, dass das nicht einfach geht. 
Und der AG kann das genauso wenig.
Wäre eine Annahme dieses Vertrages evtl. Sittenwidrig oder
ähnliches, wie heisst es nochmal, Scheinselbständigkeit?
„Scheinselbständigkeit“ (google spukt dazu genug aus) ist das richtige Stichwort. Wenn sich A und B der Tatsache bewusst sind, dass das Mumpitz ist, wäre es interessant inwieweit man sich dann noch rausreden kann bezüglich Nachzahlung der SV-Beiträge.
MfG