Umwandlung von AG in GmbH: welche Haftung/Pflicht?

Hallo,

wenn eine börsennotierte Aktiengesellschaft, von der man als Kleinaktionär Aktien besitzt, sich in eine GmbH umwandelt: was passiert eigentlich, wenn man das Abfindungsangebot nicht annimmt und Gesellschafter wird?

Haftet man maximal mit dem eingezahlten Kapital (d.h. keine weiteren Risiken außer Verlust des Kapitals), oder hat man weitere Pflichten?
Wird man genauso am Gewinn beteiligt bzw. hat man ein Anrecht darauf? („Dividende“)

Vielen Dank, winter

Hallo,

wenn eine börsennotierte Aktiengesellschaft, von der man als
Kleinaktionär Aktien besitzt, sich in eine GmbH umwandelt: was
passiert eigentlich, wenn man das Abfindungsangebot nicht
annimmt und Gesellschafter wird?

ist das sicher, daß die AG in eine GmbH umgewandelt wird oder soll es doch vielleicht eine GmbH & Co. KG werden? Das wäre von nicht ganz unwesentlicher Bedeutung, wenn auch nicht, was die Haftung angeht.

Haftet man maximal mit dem eingezahlten Kapital (d.h. keine
weiteren Risiken außer Verlust des Kapitals), oder hat man
weitere Pflichten?

Dazu müßte man den Gesellschaftsvertrag kennen. Der kann durchaus Nachschußpflichten enthalten.

Wird man genauso am Gewinn beteiligt bzw. hat man ein Anrecht
darauf? („Dividende“)

Nur, wenn das Unternehmen ausschüttungsfähige Gewinne erzielt und die Gesellschafterversammlung eine Ausschüttung beschließt. Da es einen neuen Mehrheitsgesellschafter zu geben scheint, ist das nicht zwangsläufig der Fall.

Gruß,
Christian