Darf das Forstamt ein Baugrundstück mit erteilter Baugenehmigung noch nach Baubeginn oder überhaupt als Wald umdeklarieren?
Falls ja, darf für die Umwandlung des nun als Wald deklarierten ehemaligen Baulands eine Ausgleichszahlung gefordert werden, müsste nicht umgekehrt der Eigentümer entschädigt werden?