Umwandlung Wohnriester in Geldriester

Hallo zusammen,

es gibt ja die Möglichkeit seinen Wohnriester später einmal in Geldriester umzuwandeln.Gibt es hierbei irgendwelche Rechner oder Faustformel etc anhand dennen ich weiss z.B. 10.000€ Guthaben im Alter von 67 berechtigen mich zu X€ Rente?!?
Mein Bausparberater hatte gesagt ich können Wohnriester dann Problemlos umwandeln er wüsste aber meinen Rentenanspruch nicht!
Vielleicht kann mir hierbei ja jemand helfen.

Die Umwandlung ist grundsätzlich möglich. Die Angabe der Rente ist abhängig vom abgeschlossenen Produkt, denn grundsätzlich kann jeder Riestervertrag als Wohnriestervertrag genutzt werden. Die Bausparkasse verkauft ihre Bausparverträge gerne als Wohnriester. Bausparverträge bilden aber keine Rente ab. Bei Ende der Laufzeit wird das Guthaben aus dem Bausparvertrag zu den dann gültigen Konditionen verrentet. Das bedeutet, dass wenn diese Form vorliegt, heute noch keiner sagen kann, was für eine Rente generiert werden kann. Empfehlung daher: Den bestehenden Vertrag beitragsfreistellen und eine Riesterrente abschliessen. Nachteil: es entstehen noch einmal Abschlusskosten. Bitte keine Übertragung des Guthabens von A nach B veranlassen, wenn dieser Schritt durchgeführt wird. Das ist sinnlos und kostet nur Geld.
Um den Sachverhalt genauer beurteilen zu können, müsste man aber wissen, was für ein Wohnriestervertrag abgeschlossen wurde.

MfG
CKH

Du kannst jederzeit den Riesteranbieter bzw. den Vertrag wechseln und Dein Guthaben mitnehmen. Kostet meist so eine Bearbeitungsgebühr von 150 Euro einmalig.
Das macht bei einem Wohnriester besonders dann Sinn wenn man weiss, dass man nicht mehr finanzieren will. Denn ein Wohnriester ist besonders sparsam bei den Zinsen.
Den Rentenanspruch kann Dir jetzt schon keiner verraten weil sich der Rentenanspruch aufgrund der dann zu Deinem 65. Lebensjahr aufgrund der dann geltenden Sterbetabellen errechnet - aber auch zu diesem Zeitpunkt könntest Du zu einem Vertrag wechseln der für Dich besonders interessant ist.
Als Überschlag für die Rente kannst Du aber als Faustformel die jetzigen Rentensätze nehmen. Derzeit rechnet die Allianz bei einem Kapital von 10.000 Euro mit einer monatlichen Rente von ca. 38 Euro. Eine solche Rente ist im übrigen dynamisch, sie steigt jedes Jahr und zwar unabhängig von den Beschlüssen der Politiker.
Aber auch die Bausparkasse müsste eine Rente auszahlen wenn Du den Wohnriester nicht als Kredit und/oder Auszahlung in Anspruch genommen hast. Jeder Riesteranbieter muss eine Rente anbieten. Ob die natürlich die Beste ist kann man kurz vor der Rente entscheiden.

Hallo,
sie müssten dann in eine Riester Rentenversicherung wechseln.
Wie die Rentenfaktoren der dann gewählten Versicherung sein werden kann man nicht sagen.
Unter : http://goo.gl/fOI7Z
können Sie sich Riester Renten nach derzeitigen Rechnungsgrundlagen berechnen.

Wenn Sie aber bereits wissen, dass Sie in eine Rentenversicherung wechseln wollen, sollten Sie sich überlegen jetzt schon zu wechseln. Ein Bausparriester macht da eher wenig Sinn.

Viele Grüße
Thomas Wiener

Die erste Frage sollte sein: lohnt sich der Vertrag -
wenn im moment kein zuschuss für kinder kommt, lohnt er sich wirklich nicht!
Begründung: von 10.000 Euro Kapital kommen vielleicht 800 Euro Rente im Jahr und davon müssen mindestens 160-240 Euro an STEUERN gezahlt werden - egal ob Wohnriester oder Geldriester. Es gibt keinen STEUERFREIBETRAG, kein Kapitalwahlrecht und keine Vererbung.
Bei jedem anderen „privaten“ Altersvorsorgevertrag gibt es im Moment keine staatliche Förderung, dafür bleibt im Alter das Kapitalwahlrecht und die freie Vererbung.
Noch ein Nachteil haben die Riesterverträge:
wenn ich krank werde und nicht mehr bezahlen kann, erreiche ich die geplante Rente nicht!
Mein persönlicher Rat:
jetzt leben, eine Berufsunfähigkeitsversicherung mit einem Sparplan abschliessen und fertig. Diese garantiert jetzt schon eine finanzielle Sicherheit im Krankheitsfall!
Keine Verpflichtung eingehen, die jährlich 4% des Einkommens als Pflichtbeitrag vorsieht, wie es bei Riesterverträgen der Fall ist.
Der evtl. Nachteil: 30 Jahre kein Zuschuss sind max. 4.620 Euro - dafür aber volle Entscheidungsfreiheit im Alter.
Beste Grüsse

Hallo,

mal unabhängig davon, dass Dir Dein „Bausparberater“ sicher alles erzählen wird, damit Du bei ihm was abschliesst…

Ein Ansparen mit Wohnriester ist nicht ratsam, da es keine rentable Anlage ist. Die Verzinsung ist niedrig und die Zulagen und Steuervorteile, sowie die Garantie auf Zulagen und Kapital erhält man mit alle Riester-Produkten. Daher macht es mehr Sinn sich einen normalen Riester-Vertrag anzusparen und dann, falls man bauen will, ENTWEDER das Geld aus dem Vertrag nehmen und als Eigenkapital einsetzen (Tilgung), ODER aber ohne Riester die Immobilie erwerben und vor Rentenbeginn dann überlegen, ob man das angesparte Guthaben sich als Rente auszahlen lässt, oder es zur Tilgung der Restschuld der eigenen selbstgenutzten Immobilie nutzt.

Wohnriester als Teil der Finanzierung ist zudem sehr riskant: Kommt es zu einer Störung, muss man sämtliche Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.

Übrigens: bei Riester kann man jederzeit den Anbieter wechseln und das vorhandene Guthaben mitnehmen. Bei Wohnriester, eingesetzt in der Immobilie, wird das schon schwieriger…

Übrigens 2: Die Rentenhöhe, wenn man Wohnriester in „Geldriester“ umwandelt kann Dir niemand sagen, da dies vom jeweiligen Produkt abhängt und der dann gültigen Rentenformel… Entscheidend dürfte aber sein, wieviel Geld man bis dahin im Riester-Vertrag angespart hat. Und da ist ein Wohnriester-Bausparvertrag sicher nicht die optimalste Lösung.

Hallo,
wird ein „Wohnriester“ nicht zum Erwerb einer selbstgenutzten Immobilie verwendet, kann die Bausparkasse diesen auch nicht verrenten. Er wird dann vielmehr als Einmalbeitrag in einen „Versicherungsriester“ eingezahlt. Da jetzt niemand weiß, wie die Vertragsbedingungen dieses „Versicherungsriesters“ bei Abschluß aussehen werden, kann auch keiner eine verbindliche Auskunft dazu geben. Meine Empfehlung geht zum „Versicherungsriester“, denn damit kann ich auch problemlos selbstgenutztes Immobilieneigentum finanzieren, wenn es erforderlich werden sollte.
Gruß aus Ingolstadt
Lutz

Hallo magenhagen,

das ist vom Produktgeber und dem jeweiligen Tarif abhängig. Wenn Ihnen Ihr Berater nichts dazu sagen kann, würde mir das schon zu denken geben!
Gruß
S.Heddinga

Hallo magenhagen!
Die Rechnung ist relativ einfach. Von den angenommenen 10000 Euro werden zum Beginn der Rentenphase z.B. 65 Lebensjahr von den Versicherungen 30 % oder auch mehr für die Lebensphase 85+ bis zum Lebensende entnommen. Gehen wir mal von 30 % aus. Dies heißt, dass für die Lebensphase vom 65 bis zum 85 Lebensjahr 7000 Euro zur Verfügung stehen. Somit 7000 Euro : 240 Monate = 29,20 euro zuzüglich Gewinnanteile soweit vorhanden und soweit diese von Versicherungen oder Fondgesellschaften oder von Banken (je nach gewähltem Produkt)erwirtschaftet wurden und nicht für andere Zwecke (Dividenden, Boni oder Neubauten) benötigt werden. Jetzt ist bei mir wiedereinmal der Frust durchgekommen und des zum Abschluss noch eine längere Ausarbeitung zum Thema Riester.Das Problem bei Riester sind die Versicherungen. Ausgenommen bei allen Wohnriesterprodukten gerät man früher oder später immer in die Fänge einer Versicherung. Entweder man hat gleich von Beginn an bei einer Versicherung abgeschlossen oder man schließt bei einer Bank ab, aber mit Beginn der Phase ab dem 85 Lebensjahr ist man immer bei einer Versicherung gelandet. Es geht um die Auszahlungsphase des Zeitrahmens von 85 Jahren+, denn in diesem Zeitfenster tut sich ein Risiko auf, das auch erheblichen Einfluss auf die Höhe der Rente in der Lebensphase vom Auszahlungsbeginn bis zum 85. Lebensjahr hat.
Dazu ein Beispiel:
Angenommene Sparsumme zum 65 Lebensjahr 100.000 Euro. Davon werden für die lebenslange Rente nach dem 85. Lebensjahr 30 % und mehr entnommen, die an eine Versicherung gehen.
Es verbleiben somit 70.000 Euro für den Zeitraum 65 - 85. Lebensjahr, also 70.000 Euro : 240 Monate (entspricht den 20 Jahren vom 65 - 85 Lebensjahr) = 292 Euro Monatsrente. Für den Zeitraum nach dem 85. Lebensjahr wird dies Monatsrente von 292 Euro lebenslang von der Versicherung weitergezahlt.
Bei der Rechnung 30.000 Euro : 292 Euro ergibt dies gerundet 103 Monate = 8 Jahre + 7 Monate d.h. für die Versicherung beginnt erst nach dem Lebensalter von 93 Jahren und 7 Monaten eine Leistung, die nicht schon durch das vor 20 Jahren entnommene Kapital gedeckt ist.
Diese willkürlich und einseitig zu Gunsten der Versicherung gewählte Berechnung steht markant den Zahlen des Statistischen Bundesamtes entgegen. Für Männer werden da folgende Zahlen genannt:
Geburtsjahr 65 Jahre alt in weitere Lebenserwartung statistisches Todesalter
1947 2012 18 Jahre mit 83 Jahren
1957 2022 20 Jahre mit 85 Jahren
1967 2032 21 Jahre mit 86 Jahren
1977 2042 21 1/2 Jahre mit 86 1/2 Jahren
Die Versicherungen rechnen also mit 7 Jahre bis 10 Jahre/7Monate zu ihren Gunsten. Dabei ist die Gesamtsumme von 30.000 Euro zu Gunsten der Versicherung verfallen, wenn der Versicherungsnehmer z.B. mit 84 Jahren stirbt. Es gibt zwar die Möglichkeit eine sogenannte Todesfallleistung zu Beginn der Auszahlphase im 65. Lebensjahr zu vereinbaren, aber die kostet ca. 5 % der mtl. Rente von 292 Euro = 14,60 Euro über den Zeitraum vom 65. bis zum 85 Lebenslahr= 14,60 x 240 Monate = 3504 Euro. Manche Versicherungen bieten allerdings überhaupt keine Todesfallleistung an.
Weiterhin ist zu beachten, dass der Versicherung die 30.000 Euro 20 Jahre der Versicherung zur beliebigen Anlage zur Verfügung stehen. Wenn diese 30.000 Euro auch nur zu 2 % über 20 Jahre angelegt werden, ergibt dies eine Summe von 14520 Euro mit Zinseszinsen gerechnet. Von diesen Erlösen und das sind annähernd 50 % der für den Lebenszeitraum ab dem 85. Lebensjahr abgeschöpften Summe von 30.000 Euro, kommt dem Versicherungsnehmer absolut nichts zu Gute.
Zusammengefasst sind also für die Vertragsphase über dem 85 Lebensjahr folgende Punkte zu kritisieren.

  1. Der viel zu hohe Entnahmeprozentsatz von wenigstens 30 %. Als das Riestergesetz verabschiedet wurde, ist der Gesetzgeber naiv, blauäugig und auf die Fairness und den Anstand der Versicherungswirtschaft vertrauend von 8 - 9 % Entnahme ausgegangen und hat nichts dergleichen im Gesetz vermerkt oder in irgendeiner Form eingegrenzt. Rein theoretisch können die Versicherungen auch 50 % oder mehr entnehmen.
  2. Der Entnahmebetrag wird über einen Zeitraum von 20 Jahren angelegt, ohne dass der Versicherungsnehmer an den Erlösen auch nur im geringsten beteiligt wird.
    3.Wenn der Versicherungsnehmer bei Todesfall vor dem 85 Lebensjahr nicht die Gesamtentnahmesumme bzw. beim Todesfall nach dem 85. Lebensjahr die Restsumme an die Versicherung verlieren will, ist er gezwungen eine sogenannte Todesfallleistung abzuschließen, soweit dies überhaupt möglich ist.
    So kann festgehalten werden, dass die Versicherungen nicht nur die kompletten staatlichen Zulagen vereinnahmen, sondern auch noch darüberhinaus einen markanten Prozentsatz der vom Riestersparer erbrachten Eigenanteile. Diese Problematik wurde zwar schon in den Zeitschriften Oekotest und Finanztest behandelt, aber damit wurde noch kein Politiker, auch nicht Herr Riester und schon gar nicht die Bafin geweckt und die Versicherung werden von sich aus schon garnichts ändern. Der BdV (Bund der Versicherten) will dieses Thema massiv angehen, aber wenn es vor Gericht geht, kann das dauern, denn die Versicherungswirtschaft wird sicherlich alle Instanzen ausschöpfen. Man muss darauf hoffen dass die Politik früher oder später, und wenn es durch ein höchstrichterliches Urteil sein muss, etwas ändert. Norbert Blüm hat das Riestergesetz in seiner bestehenden Form aus Sicht der Erträge ausschließlich für Allianz & Co gemacht bezeichnet und Carsten Maschmeyer, in der Zeit als er noch AWD-Chef war und als das Riestergesetz zu laufen begann, nannte diese Konstruktion eine Goldquelle für sich.

Sorry, aber mit Fragestellung komme ich nicht klar.

was diese Umwandlungsgeschichte angeht, da hast Du ja einen ansprechpartner

Den ges. Rentenanspruch teilt auf Anfrage die dt. RV mit - private Rentenansprüche aus bestehenden Privatverträgen die jeweilige Gesellschaft.

was soll ich hierzu sagen ?

gruß

jt

ww.tuerk-versicherungen.de

Hi,
zunächst muss man sagen, dass Du die richtige Wahl getroffen hast. Die aktuellen Geldriesterprodukte sind viel zu teuer und versprechen Summen, die sie nicht einhalten können.
Es ist wichtig bei Wohn-Riester, sich die Option eine Immobilie zu erwerben, offen zu halten. Solltest Du irgendwann feststellen, doch nicht zu kaufen oder zu bauen, dann solltest Du so 10 Jahre vor der Rente wechseln. In der Tat ist es sehr schwierig, die Rente zu berechnen. Ich würde beim Verbundpartner der Bausparkasse (R u V oder Provinzial z.B.) folgende Berechnung anfordern: Annahme 10 Jahre vor der Rente zahlt man das Wohnriesterguthaben z.B. € 45000 einmalig nebst monatlichen Einzahlungen 10 Jahre ein,…welche Rente käme dabei raus?! Und das ganze sollte so gerechnet werden, als ob Du heute schon 57 Jahre alt wärst und die Einzahlungen tätigen würdest. So kannst Du eine ca. Rente errechnen- mehr können Dir Geldriesterprodukte heute auch nicht versprechen. Wichtig ist immer nur die garantierte Rente…der Rest ist reine Spekulation und wird gerne hoch geschätzt, um den Kunden zu bekommen.
Fazit: Wohn-Riester ist momentan die bessere Wahl, da weisst Du was Du hast. Und wer weiss, vielleicht kaufst Du doch! Dann bist Du sowieso ganz vorne dabei!!!
Gruss

Hallo zusammen,

es gibt ja die Möglichkeit seinen Wohnriester später einmal in
Geldriester umzuwandeln.Gibt es hierbei irgendwelche Rechner
oder Faustformel etc anhand dennen ich weiss z.B. 10.000€
Guthaben im Alter von 67 berechtigen mich zu X€ Rente?!?
Mein Bausparberater hatte gesagt ich können Wohnriester dann
Problemlos umwandeln er wüsste aber meinen Rentenanspruch
nicht!

Diesen Anspruch kann Dir keiner sagen; den gibt es nämlich nicht. Völlig anderes Konzept. Und der „Drücker“ von der Bausparkasse ist ein wunderbares Beispiel für einen Vollpfosten. Beratungsprotokoll heraussuchen, in dem das so festgehalten ist und die Bausparkasse wegen Falsch-Beratung verklagen.
DAS IST JA DER UNSINN AM BAU-RIESTER… Himmmel…Herrgott…Schlach-noch-einmal…

Vielleicht kann mir hierbei ja jemand helfen.