Umweltstrom-Einzugsermächtigung

Firma XY bietet supergünstigen Umweltstrom an, welcher günstiger ist, wie „normaler“ Atomstrom.
Allerdings dürfen nur Kunden, die der Firma XY eine Einzugsermächtigung erteilt haben, diesen Strom beziehen/ordern.
Ist dies rechtens?

Hi Daniela,

[die Sache mit dem Strom]
Ist dies rechtens?

Ja, wir haben Vertragsfreiheit. Der Lieferant bietet seinen Strom unter der Bedingung „Einzugsermächtigung“ an.

mfg Urich

Warum nicht? Zwar ist der Strommarkt stark reguliert (http://www.verivox.de/power/Strom_Gesetze.asp), aber nicht in diesem Punkt. Über Einzugsermächtigungen steht dort nichts. Also Vertragsfreiheit. Dies ist auch keine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers. Der kann Abbuchungen ja trotzdem widerrufen. Und die
Einzugsermächtigung spart Verwaltungsaufwand und ist Grundlage der Preiskalkulation.

Ist bei vielen Handy- und Internetprovidern ja auch nicht anders.

Grüße
EK

Hallo ihr Lieben,

nungut, dass leuchtet mir ein.

Vielen, lieben Dank, für Eure so schnellen Antworten.

lG
Daniela