Folgendes Problem: Fahrzeug wurde in der Umweltzone abgestellt ohne dass eine Plakette angeklebt war. Also bekam der Halter laut Amt angeblich eine Aufforderung den Fahrer zu benennen.Deshalb angeblich weil tatsälich nichts ankam, Jedoch war nach dem verbotenen Parken schon ein knöllchen am Wischer, daher ist bekannt worum es geht. In dem „Erinnerungsschreiben“ der Behörde, dass heute ankam steht nämlich garnichts von besagtem Verstoß. Es wird nur eindringlich aufgefordert den Fahrer zu bennen und auf das erste Schreiben verwiesen.
Nun die eigentliche Frage, kann die Behörde wenn man nichts zurücksendet die Reguläre Strafe gegen den Halter verhängen (1 Punkt insg. ca. 85€) oder geht das grundsätzlich nicht? Falls nein bleibt ja im Prinzip nur die Variante Verfahrenskosten gegen Halter = ca. 25€ und kein Punkt oder kann sich Jemand ernsthaft vostellen, dass deswegen (sonst keine Punkte etc.) ein Fahrtenbuch auferlegt wird? Geht natürlich darum dass das auf jeden Fall vermieden werden soll.
Bevor Jemand den Fahrer des Völker-Mords bezichtigen will und es dahin gehend abdriftet: Das Fahrzeug hätte eigentlich eine grüne Plakette…
Nun die eigentliche Frage, kann die Behörde wenn man nichts
zurücksendet die Reguläre Strafe gegen den Halter verhängen (1
Punkt insg. ca. 85€) oder geht das grundsätzlich nicht?
Nein, auch hier muss der Fahrer ermittelt werden der das Fahrzeug in die Umweltzone gefahren hat, nur ihm kann man Bußgeld und Punkte auferlegen.
Falls nein bleibt ja im Prinzip nur die Variante Verfahrenskosten
gegen Halter = ca. 25€ und kein Punkt oder kann sich Jemand
ernsthaft vostellen, dass deswegen (sonst keine Punkte etc.)
ein Fahrtenbuch auferlegt wird?
Genau werden es 23,50€ sein die dem Halter für Gebühren und Auslagen aufgebrummt werden können, siehe § 107 OWiG
Eine Fahrtenbuchauflage ist möglich, aber eher unwahrscheinlich wenn das die erste derartige OWi ist bei der der Halter nicht hilfreich bei der Fahrerermittlung mitwirken kann.
Folgendes Problem: Fahrzeug wurde in der Umweltzone abgestellt
ohne dass eine Plakette angeklebt war. Also bekam der Halter
laut Amt angeblich eine Aufforderung den Fahrer zu
benennen
Im ruhenden Verkehr darf die Umweltplakette eigentlich nicht bemängelt werden…
das Fahrzeug wurde selbstverständlich an seinen Standort geschleppt oder per Trailer angeliefert.
Das Gegenteil muß bewiesen werden.
Hmm, ja ok .
Das Urteil ist neu . Bisher gab es andere Urteile, aber wirklich geklärt ist es immer noch nicht…ist ja auch nicht verwunderlich.
In Hannover wird es wohl mmer noch nach dem alten Tenor gehandhabt…