Umweltzone und Fahrgenehmigung

Hallo,

mein Vater ist schwerbehindert, und hat einen blauen Ausweis für entspr. gekennzeichnete Plätze. Er hat extra für uns (Frankfurt am Main) sich eine Umweltplakette besorgt, allerdings ein älterer AUDI Diesel ‚nur‘ mit gelber 3.

Ab Januar ist in Ffm. nur noch die grüne 4 erlaubt.
Was muss er tun um weiter fahren zu können. Ständig bei seinen Besuchen hier den Ausweis hinter die Scheibe legen? Oder gibt es spezielle Aufkleber?

Danke vorab und Gruß

Hallo,

Hi,

„Ausgenommen von den Regelungen zu Verkehrsverboten und Feinstaubplaketten sind:Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch das Merkzeichen „aG“, „H“, „Bl“ im Schwerbehindertenausweis nachweisen“

Ausnahmeregelungen sind in Deutschland nicht
für alle Umweltzonen gleichlautend umgesetzt worden, so dass für die verschiedenen Umweltzonen unterschiedliche Ausnahmegenehmigungen gelten.

Danke vorab und Gruß

Gruß
rollifern

Hallo,

richtig, jede Umweltzone bestimmt ihre eigenen Ausnahmeregeln. Danach geht es, ob er überhaupt fahren darf. Wenn ja, dann muss er den Ausweis im Original (nicht nur beim parken, sondern auch während der Fahrt) sichtbar an der Windschutzscheibe auslegen.

Mag sein, dass es Möglich ist, dass er eine schriftliche Ausnahmegenehmigung bekommen kann, sodass er nur diesen Zettel an der Scheibe befestigen müsste. Wenn er aber nur selten in der Zone unterwegs ist, denke ich mal, dass sich der Aufwand nicht lohnt. Aus Hannover habe ich nämlich mal gehört, dass diese Genehmigungen nicht ganz billig sind.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

Hallo Guido,

„mein Vater ist schwerbehindert, und hat einen blauen Ausweis…“

ich habe jetzt assoziert und unterstellt, dass der o.g. Ausweis
der Parkausweis zum Auslegen ins Fahrzeug ist und somit die Kriterien zu dessen Erteilung erfüllt hat die erforderlich sind, um unter die Ausnahmereglung zu fallen… hoffentlich war das jetzt verständlich!? :wink:

Beste Grüße
Guido

Ebensolche
rollifern

Hallo Rollifern,

ich habe jetzt assoziert und unterstellt, dass der o.g.
Ausweis
der Parkausweis zum Auslegen ins Fahrzeug ist und somit die
Kriterien zu dessen Erteilung erfüllt hat die erforderlich
sind, um unter die Ausnahmereglung zu fallen… hoffentlich
war das jetzt verständlich!? :wink:

Hoppla, Denkfehler von mir. Er wird natürlich einen Schwerbehindertenausweis haben. Und vermutlich zusätzlich einen entsprechenden Parkausweis, wobei ich nicht weiß, ob der überhaupt deutschlandweit gültig ist, oder nur in der Stadt/Gemeinde, die den ausgestellt hat.

Ich würde einfach mal beim örtlichen Ordnungsamt anrufen und die Sachlage erläutern.

Auch muss man halt unterscheiden, ob es eine generelle Ausnahme gibt (in Hannover z.B. alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen bzw. alle Notfall-Einsatzfahrzeuge) oder ob es eine spezielle Ausnahmegenehmigung gibt (in Hannover z.B. für alte Wohnmobile, die nur wenig in der Zone genutzt werden und sogar für Besucher erhältlich), die allerdings einzeln beantragt werden muss und mit Kosten verbunden ist.

Falls eine generelle Ausnahme besteht, würde ich auf jeden Fall auch nachfragen, wie lange die noch gilt. Nicht dass sich zum Jahreswechsel etwas ändert.

Beste Grüße
Guido

Hallo,

einen entsprechenden Parkausweis, wobei ich nicht weiß, ob der
überhaupt deutschlandweit gültig ist, oder nur in der
Stadt/Gemeinde, die den ausgestellt hat.

rein theoretisch gilt der Parkausweis sogar EU-weit http://www.fahrlehrerverband-bw.de/05-Infos-FL/FPX/T…. Da gibt es aber Formvorgaben die nicht jeder Ausweis erfüllt. Deshalb klärt man das besser immer noch mal vorher ab, bevor man ins Ausland fährt.

Cu Rene