Hallo Rollifern,
ich habe jetzt assoziert und unterstellt, dass der o.g.
Ausweis
der Parkausweis zum Auslegen ins Fahrzeug ist und somit die
Kriterien zu dessen Erteilung erfüllt hat die erforderlich
sind, um unter die Ausnahmereglung zu fallen… hoffentlich
war das jetzt verständlich!? 
Hoppla, Denkfehler von mir. Er wird natürlich einen Schwerbehindertenausweis haben. Und vermutlich zusätzlich einen entsprechenden Parkausweis, wobei ich nicht weiß, ob der überhaupt deutschlandweit gültig ist, oder nur in der Stadt/Gemeinde, die den ausgestellt hat.
Ich würde einfach mal beim örtlichen Ordnungsamt anrufen und die Sachlage erläutern.
Auch muss man halt unterscheiden, ob es eine generelle Ausnahme gibt (in Hannover z.B. alle Fahrzeuge mit H-Kennzeichen bzw. alle Notfall-Einsatzfahrzeuge) oder ob es eine spezielle Ausnahmegenehmigung gibt (in Hannover z.B. für alte Wohnmobile, die nur wenig in der Zone genutzt werden und sogar für Besucher erhältlich), die allerdings einzeln beantragt werden muss und mit Kosten verbunden ist.
Falls eine generelle Ausnahme besteht, würde ich auf jeden Fall auch nachfragen, wie lange die noch gilt. Nicht dass sich zum Jahreswechsel etwas ändert.
Beste Grüße
Guido