Leider kann ich mir darauf keinen Reim machen - sind die Umweltzonen in der Bundesrepublik nach wie vor gültig ? Oder kann man jetzt (bspw. wie Herrn XYZ) noch immer ohne „grüne“ Plakete die Umweltzonen befahren ?
Die „Rußpartikelverordnung“ ist doch nicht Teil der StVO, oder? Und erst Recht nicht mit deren 46. Novelle eingeführt?!
Möglicherweise hat das Blatt wieder alles verdreht, die mögliche Ungültigkeit der StVO Novelle beruht wohl auf einem Formfehler, der sich auf die Verordnung zur Einrichtung von Umweltzonen bezieht.
„In jedem gerücht steckt auch immer ein stückchen wahrheit“
Genau. Immer nur ordentlich mit Dreck schmeißen, irgendwas wird schon hängen bleiben.
Daran werde ich mich unter keinen Umständen beteiligen. Du aber schon?