Umwidmung eines Fußweges durch die DB

(Hoffentlich ist die Rubrik richtig !) :

Der S-Bhf. Oberspree in Berlin war seit Jahren durch einen beschilderten Fuß/Fahrradweg von der Oberspreestraße durch eine Laubenkolonie her zu erreichen (komb. Zeichen 237/241 StVO § 41).

Im Dezember 2009 (pünktlich mit dem ersten Schneefall) wurden diese Schilder ausgetauscht gegen DB-Textschilder folgenden Inhalts :
"Bahnanlage - Unfallgefahr - Betreten für Unbefugte verboten - Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und nicht gestreut "

Irgendwie scheint das hier keinen zu kümmern, obwohl das eine Menge Fragen aufwirft : Wer ist denn eigentlich „befugt“, wieso entzieht sich die Bahn einfach der Streupflicht mit einem Schild, darf sie einfach ein Schild auswechseln, müsste der Weg dann nicht mit einer Schranke gesperrt werden, ist das nicht eine Straßenland-Umwidmung ??? usw. pp.

Logischerweise war dann auf dem Weg eine 2-monatige Eisplatte nur auf Zehenspitzen zu begehen, hoffentlich gab´s keinen Oberschenkelhalsbruch !

Hallo,

so einfach ist deine Frage nicht zu beantworten,da von hier aus nicht geklärt werden kann,was da nun genau für ein Sachverhalt vorliegt.

Die Nennung einer Laubenkolonie drängt bei mir aber den Verdacht auf,das daß ganze Gelände früher einmal zum Sondervermögen Deutsche Reichsbahn
(der vom vor dem 2. WK.) gehörte und man hier eine Anpassung an die heutigen Rechtsverhältnisse vorgenommen hat (wahrscheinlich gerade aufgrund eines Unfalles).
Denn der Hinweis „Bei Schnee und Eis wird nicht geräumt und gesträut“
soll ja eben darauf hinweisen,das hier NICHT geräumt wird.

Es ist ein weit verbreiteter Irrglaube,das bei Schnee oder Eis überall und zu jederzeit geräumt und gestreut werden muss.Das ist alleine aus den räumlichen Gegebenheiten schon nicht machbar…

Danke fürs Posten.
Klar hat das irgendeinen juristischen Hintergrund - Juristen bestimmen ja wohl mittlerweile das gesamte Miteinander von Menschen.

Bloß was hat die Bahn denn für ein Selbstverständnis, wenn sie die Nutzer ihres Dienstleistungsangebots vor dem Betreten ihres Geländes warnt ?
Es handelt sich ja nicht um einen illegalen Trampelpfad, sondern um einen Erschließungs-Fußweg für ein ganzes Siedlungsgelände von ca. 1 qkm (6 Straßen). Der ebenerdige Ausgang des Bahnhofs (es gibt noch einen zweiten über eine Gleistreppe) mündet nun mal in einem Laubengelände, man kann ja nun schlecht fliegen, um wieder aufs Straßenland zu kommen.

Erinnert mich an ein hingemurmeltes Bonmot eines Bediensteten :
" Der Betrieb hier würde so schön funktionieren, wenn die störenden Fahrgäste nicht immer da wären !"

Müsste da nicht eigentlich die BVV (Bezirks-Verordneten-Versammlung) aktiv werden ?

Hallo,

wie schon zuvor gesagt…ohne Kenntnis der Lage vor Ort ist das hier kaum zu klären…das hat auch nichts mit Bahn-Selbstvertändnis
zu tun (obwohl die vielgelobte „Private“ Deutsche Bahn Aktiengesellschaft sich durchaus mal etliches bei der alten Behördenbahn Deutsche Bundesbahn bzw. in den neuen Bundesländern der Deutschen Reichsbahn abschauen könnte in Punkto Kundenservice)…aber zurück zum Thema…
Schilder mit dem Hinweis „Hier wird nicht gestreut und geräumt“ sind nicht neu und waren schon vor Jahrzehnten hier in den alten Bundesländern an Fußwegen zu Haltepunkten zu finden.
Es ist nun einmal nicht machbar,im Winter jeden Flecken Erde in Deutschland zu räumen und zu streuen.
Genauso wie die Städte ihr Straßennetz in geräumte und nicht zu räumende einteilen,so ist es auch bei der Bahn.

Hallo,

Schilder mit dem Hinweis „Hier wird nicht gestreut und
geräumt“ sind nicht neu und waren schon vor Jahrzehnten hier
in den alten Bundesländern an Fußwegen zu Haltepunkten zu
finden.
Es ist nun einmal nicht machbar, im Winter jeden Flecken Erde
in Deutschland zu räumen und zu streuen.

Und? Was willst Du damit sagen? Mit dem Argument würde ja die Verkehrssicherungspflicht schon im Grundsatz ausgehebelt, wo muss denn dann überhaupt noch gestreut werden?!

Genauso wie die Städte ihr Straßennetz in geräumte und nicht
zu räumende einteilen,so ist es auch bei der Bahn.

Und schon wieder: Was ergibt sich daraus? Und wie ist das mit Gehwegen vor Häusern, wo die Streupflicht beim Hauseigentümer liegt? Kann die Räumpflicht hier auch mit einem warnschild umgangen werden?

Es ist nun einmal nicht machbar, im Winter jeden Flecken Erde
in Deutschland zu räumen und zu streuen.

Hallo,

zu deinen Fragen empfehle ich dir einmal die Rechtssprechung des BGH
bezüglich dieses Themenkomplexes zu studieren…

Um es einmal kurz zusammenzufassen:

Es gibt KEIN (Grund)Recht auf freie Straßen und Wege zu allen Zeiten !!

Vielmehr ist die Räum-und Streuplicht von der Verkehrbelastung abhängig…eine innerstädtische Hauptstraße und der Bürgersteig derselben werden anders frequentiert als eine Anliegerstraße für 3 Wohnungen mit ihrem eventuell vorhanden Bürgersteig.

Wie hat es der BGH doch so schön formuliert ??..

>Insbesondere bei kalter Witterung kann von Fußgängern verstärkte >Aufmerksamkeit erwartet werden…

1 „Gefällt mir“

Es ist nun einmal nicht machbar,im Winter jeden Flecken Erde
in Deutschland zu räumen und zu streuen.
Genauso wie die Städte ihr Straßennetz in geräumte und nicht
zu räumende einteilen,so ist es auch bei der Bahn.

Danke für den Hinweis, dass nicht in ganz Deutschland geräumt werden kann (im Wald z.B.).
Aber dieser Hinweis geht an der Frage vorbei, wieso einfach ein früher räumpflichtiger Weg in unfallträchtiges (s. Schild) Betriebsgelände „umgewidmet“ werden kann, und somit alle Anlieger vor den Kopf stößt. Auch wurde die Frage nicht geklärt, wer eigentlich „befugt“ ist. Nur Leute mit einem Fahrausweis oder nur Bahnangehörige ???

Das müsste doch mal allen Anrainern erklärt werden !

Und nun mal ganz praktisch :
Der Bahnhof wird bei Schnee generell geräumt, inkl. der Rampe in die Laubenkolonie. Das macht eine Motorfräse.
Die 100 m mitzuräumen dauert im Einsatzfall ca. 20 min länger – und die will die Bahn sparen !
die Beinbrüche (mind. 4stellige Summen pro Bruch) auf nunmehr ungeräumtem Gelände zahlt ja die „Solidargemeinschaft der Versicherten“, und die wundert sich, warum die Krankenkassenbeiträge immer höher ausfallen.
Das sind die Ergebnisse der „modularen Etatisierung“, man spricht auch von „cameralistischem Denken“ ! Simpel ausgedrückt : Jeder macht seins, die anderen gehen mich einen feuchten Dreck an. Soweit sind wir durch die Privatisierung öffentlicher Einrichtungen gekommen !
Traurig !