ist es einer Gemeinde erlaubt, den Bebauungsplan der Gemeinde zu ändern und dabei in Privatbesitz befindliches Land (Wiese, bisher kein Bauland) ohne Zustimmung des Besitzers als Bauland auszuweisen um letztendlich Erschließungsgebühren für die Wiese zu verlangen?
Hallo,
natürlich ist es der Gemeinde „erlaubt“, einen Bebauungsplan aufzustellen. Dies geschieht in einem festgelegten Verfahren (Offenlegung etc.), in dem es auch für die Eigentümer der betroffenen Flächen genügend Gelegenheit gibt, sich zu äußern. Man frage bei seinem zuständigen Planungsamt o.ä. nach.
Falls der hypothetische Eigentümer die Erschließungskosten scheut, wäre ich gerne bereit, die Wiese zum Grünlandpreis zu kaufen. Nachher besitze ich dann ein sehr günstig erstandenes Baugrundstück
Was ich damit sagen will: die meisten Leute haben es sehr gerne, wenn aus ihrer Wiese ein Baugrundstück wird.
Falls der hypothetische Eigentümer die Erschließungskosten
scheut, wäre ich gerne bereit, die Wiese zum Grünlandpreis zu
kaufen. Nachher besitze ich dann ein sehr günstig erstandenes
Baugrundstück
Ich würde mich vorher aber erkundigen, was der qm-Preis für Bauland in der Gegend ist. Es gibt Landstriche, da ist die Erschließung tatsächlich teurer als das Grundstück und erst recht als der Wertzuwachs.
Was ich damit sagen will: die meisten Leute haben es sehr
gerne, wenn aus ihrer Wiese ein Baugrundstück wird.