Umz. in Whg. mit vorh. Anschl. bzw. Freund/ -in

Guten Tag!

wenn man zu seinem/ seiner Lebensgefährten/-in zieht und noch bei einem Anbieter einen bestehenden Anschluss hat ist es möglich außerordentlich zu kündigen. Der Anbieter mit den zwei Einsen im Namen hat das auch gleich bestätigt. Der Anbieter schreibt nun, dass man aus diesem Grund gerne außerordentlich kündigen könnte, der Anbieter sich jedoch vorbehält auf die Zahlung von € 99,90 zu bestehen.

Die Frage ist nun, ob man das wirklich zahlen muss?

Vor allem schreibt der Anbieter, dass man dieser Gebühr in dem Formular des Anbieters auf jeden Fall zustimmen sollte. Es ist doch schon sehr komisch, da eine Zustimmung von Kundenseite nicht gegeben sein muss, wenn der Anbieter ein automatisches Recht darauf hätte?

Vielen Dank für die zahlreichen Informationen.

Gruß Opec

Hi,

in der Regel kann man wegen Umzugs nicht in der Mindestvertragslaufzeit kündigen (schon so oft gesehen, wie Leute sogar geheiratet haben und bei Umzug nicht den Vertrag kündigen konnten). Das liegt vorallem daran, dass dem Anbieter dann Einahmen entgehen (deine Grundgebühr), die er einkalkuliert hat (oder z.B. als Provision ausbezahlt hat). Wenn du also schreibst, dass der Kunde kündigen konnte, ist das schonmal die Ausnahme. Sicherlich wird der Anbieter dann sehr wahrscheinlich die 99 € letzenendes als Grundgebührenersatz vom Kunden haben wollen, da ist es nun zu prüfen, welche Variante ihm billiger kommt.

MfG FF

Hallo,

…der Anbieter sich jedoch vorbehält auf die
Zahlung von € 99,90 zu bestehen.

Wofür genau?
Gruß
loderunner

Der Anbieter schreibt folgendes. Der Teil wo der Anbieter nicht schreibt warum er gerne das Geld haben möchte steht unter „Wichtig“:

Wir bedauern sehr, dass Sie Ihren Vertrag kündigen möchten.

Da Ihr DSL- Vertrag nicht ortsgebunden ist, können Sie diesen deutschlandweit umziehen. Ein Wohnortwechsel stellt somit keinen vorzeitigen Kündigungsgrund dar.

Sollten Sie trotzdem an vorzeitiger Vertragsauflösung festhalten, benötigen wir für eine schnelle Bearbeitung Ihres Anliegens eine Bescheinigung (Ummeldebescheinigung). Ist an Ihrer neuen Adresse bereits DSL geschaltet, ist darüber ebenfalls ein Nachweis (aktuelle Rechnung) erforderlich.

Reichen Sie diese Dokumente bitte mit Ihrem Wunsch nach vorzeitiger Vertragsauflösung ein.

Faxnummer: 0721 960 80 03 (kostenlos aus dem 1&1 Fest- und Mobilfunknetz, andere Anbieter ggf. abweichend)

Wahlweise können Sie die Bescheinigung auch per Brief an folgende Anschrift senden:

1&1 Internet AG
Elgendorfer Str. 57
56410 Montabaur

WICHTIG:
Beachten Sie, dass eine vorzeitige Kündigung mit einer Auflösegebühr von 99,95 EUR verbunden ist. Bitte stimmen Sie dieser Gebühr vorsorglich zu, falls Ihrem Anliegen entsprochen wird. Bei vorzeitiger Vertragsauflösung wird diesbezüglich eine gesonderte Rechnung erstellt.

Sie erhalten nach Prüfung der Unterlagen umgehend eine Rückmeldung.

Hallo!
Die Begründung des Gerichts stützt sich doch auf die Tatsache, dass man nun Monate vorher schon weiß, dass man auszieht, weil das ja ein überlegter Schritt ist, den man rational plant. Z. B. ein neuer Job, ein neuer Ort, der einem das Leben süßer gestalten soll. Der Anbieter schreibt folgendes:

„Da Ihr DSL- Vertrag nicht ortsgebunden ist, können Sie diesen deutschlandweit umziehen. Ein Wohnortwechsel stellt somit keinen vorzeitigen Kündigungsgrund dar.“

Lernt man eine Person kennen mit der man sein Leben oder zumindest die nächsten Jahre verbringen möchte, dann ist das doch nicht mehr absehbar. Jemand kann doch bei der großen Liebe nicht rational entscheiden, sondern man entscheidet unter anderen Aspekten, die das Gericht wohl nicht damit gemeint hat. Stellt dies nicht doch schon höhere Gewalt dar?

Gruß Opec