Coronavirus: Umziehen in Quarantäne?

Hallo liebe Leser,
zum Ende des Monats März habe ich meine Wohnung gekündigt und ziehe ins Eigenheim in den Nachbarort. Es stellt sich bloß die Frage, was wäre wenn nun zur Zeit der Corona-Krise die Quarantäne eingeleitet wird und der Zeitraum der Quarantäne sich mit dem Zeitraum der Wohnungskündigung überschneidet. Darf der Umzug dann wie geplant statt finden? Auch im Interesse der Nachmieter frage ich nach.

Vielen Dank für eure Hilfe

#coronavirus
[Überschrift editiert, verschlagwortet vom www Team]

Mensch, eine ganz neue Frage, die hatten wir heute noch gar nicht! Vielleicht helfen dir die Antworten auf die gestrige Frage???

Hallo,

Christa, das habe ich auch als erstes gedacht.

Zwischen beiden Fragen gibt es aber einen eminenten Unterschied. Der Baron wollte gestern umziehen trotz Ausgangssperre.

Manpy wird nur unter Quarantäne gestellt. Und will trotzdem umziehen.

Ich hatte eine ähnliche Antwort wie Du parat, habe sie aber zurück gezogen.

Ich gebe ehrlich zu, dass ich nicht weiß, wie weit man mit dem Gesundheitsamt reden kann, wenn man unter Quarantäne gestellt wurde.

Grüße
Pierre

Hallo Pierre,

ich habe nicht gesagt, dass es derselbe ist, aber wieder mal so ein „was wäre, wenn?“

Das weiß er nicht, du auch nicht. :wink:

Momentan IST es nicht. WENN der Fall eintritt, kann man immer noch beiden Behörden fragen. Mein Perso ist abgelaufen. Das Rathaus hat arg eingeschränkte Öffnungszeiten. Erst hieß es, Beantragung und Abholung von Ausweisdokumenten sei noch möglich, dann kam aber der Zusatz, dass solche, die vor dem 16.3. beantragt wurden (traf auf mich zu), voraussichtlich erst ab dem 20.4. abgeholt werden können. Ich rief gestern an, um zu fragen, ob ich ihn abholen kann, dann hieß es erst „eigentlich nicht“, dann aber „es sei denn, Sie haben einen sehr triftigen Grund, aber es reicht nicht als Grund, dass der alte abgelaufen ist“. Mein Grund war wohl triftig genug, denn ich habe jetzt den neuen Ausweis.

Aber ich habe mir nicht Wochen vorher den Kopf zerbrochen mit „was wäre, wenn?“

Gruß
Christa

Ich nehme mal an, mit „Quarantäne“ meinst du eine Ausgangssperre, wie sie in anderen Ländern bereits flächendeckend gilt. Die Maßnahmen sind inzwischen ja glücklicherweise europaweit einigermaßen koordiniert und daher recht ähnlich in den verschiedenen Ländern, auch wenn sie immer noch zeitlich versetzt angeordnet werden. Daher hilft dir vielleicht für die Einschätzung der Situation, wie die Lage in Frankreich ist, wo seit Montag eine flächendeckende Ausgangssperre gilt.

Die Frage nach dem Umzug wurde heute Morgen im Fernsehen gestellt. Die Antwort war: ja, der Umzug kann durchgeführt werde. Aber Freunde, Bekannte und sonstige privat organisierte Helfer dürfen wegen der Ausgangssperre nicht mithelfen. Der Umzug darf ausschließlich von einem professionellen Umzugsunternehmen und den umziehenden Personen durchgeführt werde.

Es kommen jetzt immer mehr solche Fragen, die nirgendwo explizit geregelt sind. Aber meist lässt sich die Antwort wie hier aus den allgemeinen Regeln zur Ausgangssperre ableiten. Wenn man die Wohnung nur für die Fahrt zur Arbeit und zu dringend erforderlichen Besorgungen verlassen darf, dann darf man natürlich zur Mithilfe bei einem Umzug nicht aus dem Haus.

da solltest du dich ggfs. mit der Behörde in Verbindung setzten - bzw. mit beiden Behörden, da nach dem Umzug ja eine andere zuständig sein wird.
Und halt dich bloß von den Umzugshelfern etc. fern

Servus,

wenn Du unter Quarantäne gestellt wirst, darfst Du während der zwei Wochen keinen Kontakt zu egal wem (außerhalb Deines Haushalts) haben. Nicht zu Umzugsleuten, nicht zu Nachmietern, zu niemandem.

Wie viele Leute willst Du denn gerne umbringen?

Schöne Grüße

MM