Manchmal habe ich das Gefühl, ich bin im falschen Film. In der letzten Zeit habe ich durch Hauskauf und alles was damit zu-sammenhängt recht viel mit Behörden zu tun gehabt. Wir sind innerhalb des Ortes umgezogen und ich wollte letzte Woche meiner Bürgerpflicht nachkommen und mich und meine Tochter ummelden.
Dachte, das geht ganz einfach - doch weit gefehlt. Mir wurde
auf der Gemeinde erklärt, ich müsse zur Ummeldung meiner Tochter
die Einverständniserklärung des Vaters bzw. den Sorgerechtsnach-
weis vorlegen. Das seien neue Vorschriften. Mal abgesehen davon,
dass meine Tochter schon immer bei mir gemeldet war (sie ist
mittlerweile 17) und ich auch das Sorgerecht habe, muss denn alles so kompliziert sein, wenn man lediglich von Straße A nach
Straße B zieht?
in deutschland mußt du auch nen antrag stellen, wennst aufs klo willst! hast du das nicht gewußt!?
anträge auf erteilung der erlaubnis zur respiration sind in vorbereitung. eine entsprechendes gesetz tritt zum 1.1.02 in kraft.
*späßlegmacht*
mal ernsthaft: weniger formulare bedeutet weniger beamte. aber wer bestimmt, wieviele formulare es gibt? beamte. die werden kaum an ihrem eigenen ast sägen. schlanker staat hin oder her.
gruß
michael
Bitte nicht schon wieder…
diese „Beamtendiskussion“.
Hallo Michael,
kleiner Tipp: Gesetze werden vom Gesetzgeber gemacht und von Beamten (und Angestellten) ausgeführt. Wenn du mit einem Gesetz nicht einverstanden bist, ist dein Abgeordneter der richtige „Ansprechpartner“, nicht der Beamte, der seine Arbeit tut.
Gruß
HaWeThie
*einmitleibundseelebeamter*
Hallo Uschi,
es gibt Paare, wo beide das Sorgerecht (einschl. Aufenthaltsbestimmungsrechts) haben, ein Partner jedoch dem anderen den Umgang mit dem Kind verwehren will und „einfach“ umzieht.
M.W. ist genau aus diesen Gründen eine Vorschrift geschaffen worden, die dich nun betrifft. Leider muss dies von der Einwohnerbehörde beachtet werden, auch wenn die Tochter bereits 17 ist - sie ist noch nicht volljährig.
Auch ist das Sorgerecht etc. nicht bei der Einwohnerbehörde eingetragen und die dürfen auch nicht beim Jugendamt nachfragen - Datenschutz!
Es wäre fast unmöglich, die Vorschrift so zu fassen, das alle Ausnahmetatbestände von ihr umfasst wären, so dass es im Einzelfall (wie bei dir) durchaus zu „unsinnigem“ Papierkrieg führt.
Gruß
HaWeThie
Hi, ich weiß ja nicht aus welchem Bundesland Du kommst. Ich kann nur Auskünfte für Niedersachsen geben, und zwar nach dem Nds. Meldegesetz. Danach müssen Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben Ihre Meldescheine IMMER selbst unterschreiben. Nur bei Personen unter 16 Jahren muss der „Wohnungsgeber“ unterschreiben, also noch nicht mal unbedingt der Erziehungsberechtigte.
Es gibt da noch ne andere Variante:
bei mehreren Wohnungen im Bundesgebiet muss die Hauptwohnung bei „Minderjährigen“ immer beim Sorgeberechtigten genommen werden.
Aber die Gesetze variieren halt von Bundesland zu Bundesland.
Gruß Maike
Vielen Dank für die Antworten - ich wollte damit keine „Beamten-
diskussion“ auslösen. Trotzdem hab ich es etwas schwer zu be-
greifen, weil es sich letztendlich nur um die Änderung der Straße handelt! Meine Tochter ist seit 8 Jahren bei mit in diesem Ort gemeldet. Wenn man jetzt einen Sorgerechtsnachweis
verlangt… naja! Ich wohne übrigens in Hessen.
Zum Sorgerecht kann ich aber noch ein bisschen „Verwirrung“ stiften. Hier in Deutschland habe ich das volle Sorgerecht. Der Vater meiner Tochter ist Schwede. Vor zwei Jahren hat meine Tochter einige Zeit bei ihm gelebt. Er hat in Schweden das Sorge-recht beantragt. Damit war ich nicht ganz einverstanden und habe lediglich dem gemeinsamen Sorgerecht zugestimmt. Also haben wir
in Schweden das gemeinsame und ich hier das alleinige? Ehrlich - so richtig blicke ich da selbst nicht mehr durch. Aber sie wird
eh im Oktober 18.
Liebe Grüße
Uschi
*einmitleibundseelebeamter*
*lol*
Warum bist Du noch nicht im Bundestag? Der setzt sich doch fast nur aus Beamten zusammen. Die Alimentierung und die Kantine ist auch besser…
FGrüße
*einmitleibundseelebeamter*
*lol*
Warum bist Du noch nicht im Bundestag? Der setzt sich doch
fast nur aus Beamten zusammen. Die Alimentierung und die
Kantine ist auch besser…
Viel zu viel Arbeit(sessen) - und immer diese Feiern - nä.
Gruß
HaWeThie
Hallo Uschi,
nimm es nicht so schwer, das ist eben Bestandteil Deiner Bürgerpflicht, der Du ja gerne nachkommen willst. Diese Vorschriften dienen nun mal nicht unserer Bequemlichkeit sondern u.a. auch dem Schutz Deiner Tochter bzw. Ihrer Rechte. Wenn dies in Deinem Fall auch unnötig wäre, weil Du, wie ich einfach mal unterstelle eine „Gute Mutter“ bist, heisst dies jedoch nicht, dass es in jedem Fall so ist.
Ausserdem fällt Dir ja vielleicht auf, dass Du, wenn Dein Ex-Mann Deine Tochter ohne Deine Zustimmung einfach ummelden würde/könnte, Du wahrscheinlich lauthals nach einer solchen Vorschrift schreien würdest.
Einer der Formulare nicht mag, der sich aber auch Negativbeispiele vorstellen kann, wo sie sehr sinnvoll sein können.
Gruß
Udo