Jemand ist umgezogen und will den Umzug nächstes Jahr bei der Lohnsteuer angeben. Inwiefern geht das und wo stehen die Pauschalen dafür???
Geht das nur bei Arbeitnehmern oder kann ein Übergangsgeldemfpänger das auch als Werbungskosten absetzen?
der umzug muss beruflich bedingt sein (arbeitsweg muss sich um mindestens eine stunde pro tag verkürzen) - wenn der übergangsgeldempfänger z. B. eine umschulung macht und der umzug dadurch bedingt ist könne die aufwendungen auch geltend gemacht werden…
gruß inder
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Inder hat Dich ja schon über die berufliche Veranlassung aufgeklärt.
Was und wieviel Du ansetzen kannst ergibt sich aus dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Vereinfacht ausgedrückt können alle tatsächlich entstanden Kosten angesetzt werden. Ansonsten empfehle ich Dir, das BUKG § 5 - $ 12 mal zu lesen. Da gibt es noch nützliche Ansätze, an die man vielleicht nicht immer denkt.
Es gibt auch eine Pauschale für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 Abs. 1 BUKG unterschieden nach Verh und Ledig.
Hier die Werte für Ledig:
Umzug nach 30.06.03 = 550,-
nach 31.03.04 = 555,-
nach 31.07.04 = 561,-
Gruß
Michael