Umzug 2012 Steuern 2012

Hallo,

wir sind 2012 beruflich umgezogen, da mein Mann ein neue Stelle angenommen hat.
Die Stelle began am 01.09.12 im September hat er im Hotel gewohnt und eine neue Wohung gesucht/gearbeitet.
Am 01.10 haben wir eine Wohung gefunden.
Umzug war am 19.10.12, 2 Personen + 1 Kind

Doppelhaushaltsführung? im September? dann kann ich ja nicht die Umzugspauschale nutzen?
Der neue Firma hat 2500€ übernommen.
Wie setze ich es nun am besten ab, was muss ich noch beachten?

Gruß Maren

Hallo Mar22en,

sowohl die doppelte Haushaltsführung als auch die Umzugskosten sind als Werbungskosten steuerlich absetzbar, also auch nebeneinander.

Bei den Umzugskosten wird es hoffentlich entsprechende Belege geben (Spediteur, Anstreicherrechnung für die neue Wohnung, evtl. doppelte Mietzahlungen für alte und neue Wohnung, Möbelde- und remontage etc.).
Neben diesen Kosten kann man zusätzlich eine Umzugspauschale geltend machen. Einschläge Steuerprogramme berechnen diese automatisch oder fragen ab, ob ggfls. noch höhere Kosten entstanden sind.

Ich würde empfehlen, sich durch einen Lohnsteuerhilfeverein helfen zu lassen.

Beste Grüße
maasterp

Antwort derzeit nicht möglich

Liebe Maren,
Du kannst alle wegen des beruflichen Umzuges entstandenen Kosten steuerlich absetzen und dabei auch alle Moeglichkeiten der doppelten Haushaltsfuehrung, z.B. auch Heim-Rueckfahrten usw. ausnutzen. Aber Du musst dann auch die vom Arbeitgeber erstattete Pauschale in der Steuererklaerung dagegenrechnen. Die Erstattungssumme durch die Firma ist dann fuer den Arbeitnehmer steuerfrei, wenn sie nicht die tatsaechlich entstandene, als Werbungskosten absetzbare Ausgabensumme uebersteigt (§ 3 Nr. 13 oder § 16 EStG.

Was man alles absetzen kann, koenntest Du beispielsweise hier mal nachlesen:
http://www.steuertipps.de/lexikon/d/doppelte-haushal…

Gruss
Bernhard

Hi!

Ja, 01.09.12 bis 19.10 = doppelte Haushaltsführung,

absetzbar sind die Kosten der unterkunft+
Vepflegungskosten (Pauschalen)
+wöchentliche Fahrt zum doppelten Haushalt
+tägliche Fahrt zwischen doppelten Haushalt und Arbeitsstätte

Fur den Umzug am 19.10. kann die Umzugskostenpauschale abgesetzt werden. zusätzlich evtl. fahrtskosten zur Besichtigung, Maklercourtage.

Von allem ist natürlich die Arbeitgebererstattung abzuziehen, sofern sie steuerfrei erfolgte.

Gruß

derschwede77

Hallo,
eine doppelte Haushaltsführung im September ist nicht möglich, da am Beschäftigungsort kein eigener Hausstand vorhanden war. Jedoch können Verpflegungsmehraufwendungen (Pauschalen) und Fahrtkosten angesetzt werden.
Der Umzug ist beruflich bedingt und kann abgesetzt werden, die Erstattung vom Arbeitgeber muß von allen Umzugskosten abgezogen werden.
Am Besten Sie kaufen sich ein Steuerprogramm mit dem man diesen Sachverhalt schnell und gut und ohne etwas zu vergessen verarbeiten kann. Ich empfehle die Steuersparerklärung.
MfG
Sven Duwe

Hallo,
das kann ich dir auf die Schnelle leider auch nicht beantworten. Versuche mal alles auf der Seite Steuertipps.de nachzulesen.
In jedem Fall muss der Zuschuss irgendwo ausgewiesen sein. Vermutlich in einer Abrechnung. Ich denke nicht, dass die Umzugspauschale zwingend mit der doppelten Haushaltsführung zu tun hat. Wenn ich mir nicht sicher bin und die Kosten eines Steuerberaters teurer würden, als der Nutzen. Gebe ich immer so viel wie möglich an und schreibe einen Brief dazu, mit Hinweisen an das FA.
Dann bin ich auf der sicheren Seite.
Viel Glück