Umzug abgelehn wegen AV Wohnen

Guten Tag,

ich wollte mit meiner Freundin zusammenziehen. Wir sind beide ALG 2 Empfänger und bei mir besteht drohende Wohnungslosigkeit (WG vom Vermieter gekündigt, nachweisbar nicht mein verschulden). Ich Arbeite als geringfügig angestellter in einem Sicherheitsunternehmen und meine Freundin macht gerade eine Weiterbildung (das interessierte dort niemanden). Wir wollen zusammenziehen und suchten uns eine 3 Raumwhg. mit ca. 86 m² und 440 Euro warmmiete. Wir stellten Antrag auf Wohnungswechsel, der bei mir „teilweise“ bewilligt wurde und bei Ihr abgelehnt wurde. Begründung Sie wohnt in einer 32 m² Whg. und lt. AV Wohnen ist dies aussreichend Platz für 2 Personen. D.H. ich darf zu Ihr in die 1 Raumwhg. ziehen, Wir dürfen aber nicht zusammen in eine 3 Raumwhg. (dürfen schon, aber die Miete würde nicht übernommen werden). Wir legten Wiederspruch ein, mit der Begründung das für 2 Pers. min. 30 m² (abzuglich Küche und Nebenräume) bei uns nicht vorhanden sind (abzüglich Küche, Flur und Bad haben wir 20,76 m² bei einem Wohnraum). Dieser Wiederspruch wurde mit der selben Begründung abgelehnt, das die Wohnfläche von 32 m² aussreichend ist für 2 Personen.

Nun meine Frage: Stimmt das so, was die Schreiben oder sollte ich doch übers Auswandern nachdenken, bei solchen verhältnissen hier in der BRD? Wenn möglich bitte mit Rechtsgrundlagen und Quelle Antworten.

mfg

hallo, von solchen sachen hab i keine ahnung …

Hallo,
so wie Sie den Fall schildern, rate ich dazu, gegen den Bescheid Widerspruch einzulegen! (Ein Beratungsgespräch bei Anwalt ist am besten).
Es steht Ihnen m.E. eine Wohnung von 45 qm zu (für 1 Person), für 2 Pers. wären 60 qm angemessen.
Dies ist so festgelegt im Sozialgesetzbuch.
Es bleibt die Frage, ob ein Zusammenziehen mit der Freundin vom Amt als erforderlich angesehen wird. Und ob Sie die Notwendigkeit (vielleicht aus Gründen der Kostenersparnis - auch für die ARGE?) der ARGE vermitteln können.
Ich wünsche Ihnen viel Glück - und immer hart dran bleiben!

Leider kann ich hier keinen Rat geben, da ich Designer
bin, und in Rechtsfragen keinerlei Kompetenz besitze.

Beste Grüße

Hallo auch,

soweit mir bekannt ist, interessiert das Amt welches für ALG2 zuständig ist sich nicht dafür, wie viele Räume eine Wohung hat. In der KdU (Kosten der Unterkunft) ist für jede Stadt/Gemeinde geregelt, wie groß eine Wohnung für wie viele Personen sein darf. Ich bin auch nicht sicher, ob Nebenräume da abgezogen werden. In den meisten Fällen ist es so, dass egal ist wie viele Räume die Wohung hat - hauptsache der vorgegebene Mietpreis wird nicht überschritten.

Eine Mögliche Lösung für euer Problem (garantieren kann ich das nicht) wäre den Vermieter deiner Freundin um ein Schriftstück zu bitten, in dem er bestätigt das er keine 2 Personen in der Wohnung als Mieter duldet.

Viel Glück!
Gruß, DC

Hallo,

ihr müsst nicht gleich Auswandern.
Ob die Wohnung zu teuer und zu groß ist, lässt sich hier hängt von den kommunalen Richtlinien ab. Also je nach dem wo ihr wohnt kann es sein das sie euch mit div. Argumenten kommen.
Das Bundessozialgericht hat neue Obergrenzen bezüglich Wohnung und Kostenübernahme für Empfänger von Hartz 4 festgelegt.

Seit dem 1. Januar stehen einer einzelnen Person 50qm, statt wie bisher 45qm zu - zwei Personen dürfen bis zu 65qm (bisher 60qm) bewohnen und für jede weitere Person im Haushalt kommen zusätzliche 15qm hinzu.
Dementsprechend erhöhen sich auch die Obergrenzen für die Miete und die Heizkosten.
Also für das Amt sind die Mietkosten wichtig.
Findet man eine Wohnung, die größer ist als angemessen, aber die Miethöhe bewegt sich im Rahmen, wird die ARGE in der Regel nichts dagegen sagen und die Mietkosten vollständig übernehmen.

Widerspruch einlegen, im „schlimmsten“ Fall das Sozialgereicht einschalten.

MfG

Hallöchen,

also soviel wie ich weiß ist für eine Person eine Wohnfläche von 45 m² zulässig und für zwei Personen von 60m² und einer Kaltmiete von 240 €. So ist es allerdingst bei uns in Thüringen. Wie es nun bei dir aussieht kann ich dir leider nicht sagen. Aber versuch es weiter, weil 32 m² kann man keinen Menschen zumuten.
Viel Glück!