Umzug absetzbar?

Muß man,wenn man umgezogen ist,aus beruflichen Gründen, vorher gekündigt worden sein? Oder reicht es wenn man die Arbeitsstelle gewechselt hat in eine andere Stadt?

„Kosten, die einem Arbeitnehmer durch einen beruflich veranlassten Wohnungswechsel entstehen, sind Werbungskosten“ 9.9 (1) EStR.
Vorherige Kündigung ist keine Voraussetzung hierfür.
Die Höhe der abziehbaren Umzugskosten richten sich nach dem Bundesumzugskostengesetz (BUKG), am besten mal googeln.

Danke für die Antwort!

Das BUKG gilt nur für Beamte und Soldaten, dies trifft nicht zu. Hab`s gerade gegooglet. Möchte wissen ob bei einem Arbeitsplatzwechsel, aus welchen Gründen auch immer, der nötige Umzug absetzbar ist, für normale Angestellte?

Ja, siehe Teil 1 der Antwort von alexander.

VG
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