Umzug absetzen

Hallo,

mich würde folgender Fall interessieren: wenn man aus beruflichen Gründen umzieht (Versetzung) und den Umzug in voller Höhe von Arbeitgeber bezahlt bekommt, kann man dann trotzdem noch Werbekosten für den Unzug in der Steuererklärung geltend machen?

Vielen vielen Dank im Vorraus
Katharina

Hallo Katharina,

Werbungskosten definieren sich als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der betreffenden Einnahmen. Im vorliegenden Fall hat der Steuerpflichtige keine Aufwendungen gehabt, da diese vom Arbeitgeber getragen wurden. Daher liegen keine Werbungskosten vor, die angesetzt werden könnten.

Hilft das?

Es grüßt

Berta

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