Hallo!
Wenn der Ehemann im Juli versetzt wird und am neuen Arbeitsort eine neue Wohnung bezieht, ist das ja absetzbar mit einem Pauschalbetrag.
Wenn sich die Ehefrau dann aber auch bei Firmen im neuen Ort bewirbt und im Dezember die neue Stelle dort anfangen kann und ebenfalls in die Wohnung am neuen Arbeitsort zieht, kann sie das dann auch absetzen?
Klar ist, dass man von Juli bis Dezember doppelte Haushaltsführung angeben kann, aber was ist mit beiden Umzügen?
Kann man also bei einer Zusammenveranlagung zwei Mal die Umzugspauschale angeben, wenn die Vorraussetzungen zutreffen (dienstlich veranlasst und enorme Zeitersparnis)?
Vielen Dank!