Da ich nicht besser weiss, in welchem Topic diese Frage passt, stelle ich sie mal hier.
Person A ist arbeitslos, Hartz4 , und möchte, einerseits wegen der Liebe und auch wegen besserer Erfolgsaussichten bei der Arbeitssuche/beruflicher Neuorientierung, vom Ort X zum weiter entfernten Ort Y ziehen. Die Behörden sagen jedoch, das es keinerlei Möglichkeiten gäbe, dieses zu realisieren. Hat Person A irgendeine Möglichkeit auf Unterstützung, aus der bisherigen Gegend rauszukommen, ohne das aus eigenen nicht vorhandenen Mitteln bestreiten zu müssen? Zumal es nichts gibt, was diese Person noch im momentanen Ort hält…
Hallo ollyblue,
Die Behörden sagen jedoch, das es
keinerlei Möglichkeiten gäbe, dieses zu realisieren.
Will Person A mit seiner Liebe zusammenziehen, nur an den gleichen Ort ziehen oder wie ist die Sachlage?
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__22.html
A müsste halt der Behörde gegenüber nachweisen, dass der Umzug erforderlich ist
- Grund „aus Liebe“ (insofern man[n] nicht zur zukünftigen Mutter seiner Kinder zieht z.B.) wird ein Amt wohl eher nicht akzeptieren
- Grund „bessere Chance auf Arbeitsmarkt“ wäre belegbar mit der Zusage eines Arbeitgebers für ne Stelle bzw. einem Arbeitsvertrag
- Grund „notwendig aus gesundheitlichen Gründen“ scheint eher auch nicht zuzutreffen
MfG
Jene Person, die Person A liebt, wohnt in der Stadt, wo Person A gerne hinziehen würde.
Einen Arbeitsvertrag zu bekommen, stellt sich als Problem dar heutigen Wirtschaftslage/Politik heraus.
Person A plant, da aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr fähig, den ursprünglichen Lehrberuf auszuüben, eine berufliche Reha in Anspruch zu nehmen. Wäre evt über diesem Wege eine Möglichkeit, den Wohnort zu wechseln?
Hallo,
soviel ich weiß, hat jeder Mensch, auch ein arbeitsloser das Recht, seinen Wohnort selbst zu bestimmen.
Als ich arbeitslos war, bin ich auch in einen anderen Ort gezogen, ohne Probleme mit dem Amt.
Oder habe ich deine Frage vielleicht falsch verstanden?
Gruß
Rocco
Jene Person, die Person A liebt, wohnt in der Stadt, wo Person
A gerne hinziehen würde.
Ja, das hat aber jetzt irgendwie nicht direkt meine Frage beantwortet, ob die beiden zusammenziehen wollen oder nicht. Oder war damit gemeint, dass sie nicht zusammenziehen werden/wollen?
Einen Arbeitsvertrag zu bekommen, stellt sich als Problem dar
heutigen Wirtschaftslage/Politik heraus.
Wäre aber das stärkste Argument, unter den von mir bisher genannten.
Person A plant, da aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr
fähig, den ursprünglichen Lehrberuf auszuüben, eine berufliche
Reha in Anspruch zu nehmen. Wäre evt über diesem Wege eine
Möglichkeit, den Wohnort zu wechseln?
Kann ich aus der Ferne nicht sagen. Insofern z.B. Umweltbelastung im Ursprungswohnort und eine Atemwegserkrankung zusammentreffen würden, wäre sowas denkbar. Eine eher berufsbedingte Krankheit dürfte mal - so vermute ich zumindest - durch einen Umzug in eine andere Stadt nicht besser werden.
MfG
Oder habe ich deine Frage vielleicht falsch verstanden?
Hallo Rocco, nach der Fragestellung, gehts nicht darum, dass das Amt den Umzug verbietet, sondern, dass es dafür nichts bezahlt und der Fragesteller nicht die Mittel zum Umzug hat. (man möge mich berichtigen, wenn ich falsch liege)
MfG
Hallo,
du hast wohl recht.
Ich sehe, ohne Aussicht auf einen Job in einer anderen Stadt, keine Aussicht auf Unterstützung vom Amt für den Umzug.
Mir wurde damals gesagt, ich könne natürlich umziehen, wenn ich woanders bessere Chancen sehe. Allerdings müsste ich den Umzug selber finanzieren.
Gruß
Rocco
Hallo,
soviel ich weiß, hat jeder Mensch, auch ein arbeitsloser das
Recht, seinen Wohnort selbst zu bestimmen.
Als ich arbeitslos war, bin ich auch in einen anderen Ort
gezogen, ohne Probleme mit dem Amt.
Oder habe ich deine Frage vielleicht falsch verstanden?
Ja, typisch für dich! ist mir schon sehr oft bei deinen beiträgen aufgefallen. lies doch erstmal die frage genau!! und wenn du dann was zu sagen hast, wäre es ja auch ok…
i.
Aber sonst hast du nichts beizutragen?
Spinner!
Hallo,
Aber sonst hast du nichts beizutragen?
ist mir auch schon aufgefallen.
Wandelt hier rum, trägt nichts bei, aber wartet auf „Verfehlungen“ um sofort zu reagieren.
Spinner!
Nana, so hätte ich es nicht ausgedrückt, aber wo du recht hast…
Grüße
Roger
genau …
darum geht es wohl.
Hat nur sonst keiner ausser Xolophos erkannt. Die Zahlung der
Umzugskosten wird auch zu Recht verweigert. Denn was ist, wenn es mit
der Freundin nicht mehr klappt und die Neue dann wieder einige Städte
oder hunderte von Kilometern entfernt wohnt? Da es hier Prinzip geht,
benötigen wir dann auch noch neben der ARGE eine Umzugsagentur
MfG
Wilfried
ja ja, bla bla, und wenn du nicht weiter weißt, fallen dir nur beleidigungen ein. auch nicht das erste Mal. Ich find’ dein Posting daher eher lächerlich und auch ein wenig peinlich. Aber wenn du meinst…
Worauf ich mich bezog: Xolophus in „Re^2: Umzug als Arbeitsloser“
Aber wie gesagt, dazu sollte mal lesen.
Aber wie gesagt, dazu sollte mal lesen.
dann lies dies jetzt mal ganz genau.
Erweise uns beiden einen Gefallen und ignorier mich einfach.
Du nervst nämlich.
Übrigens wundert es mich ein wenig, das ich hier von dir keine anderen Antworten lese als dieses Generve.
Also gib einfach Ruhe.
Ach ja, log dich mit deinem anderen Namen ein, verpass dir ein Sternchen und nerv nicht weiter.
Aber hat es irgendeine Möglichkeit gegeben, das man finanzielle Hilfe erhielt? Im genannten Fall wäre es eine Distanz von etwa 700 Km, was natürlich mit eigenen Mitteln nicht machbar ist. Person A ist damit quasi dazu verdonnert, in einer Gegend bleiben zu müssen, wo sie sich nicht wohlfühlt. Wer bekommt als Hartz-4er schon soviel Kohle zusammen?
Was nützt einem das Recht, wenn es keinerlei Möglichkeiten gibt, dieses wahrzunehmen? Ein Kredit dafür wäre ebenfalls ausgeschlossen - man bekommt erst gar keinen…
Da aber die Behörden gerne aus Sparsamkeitsgründen die Möglichkeiten verschweigen : Gibt es Grundlagen, auf die man sich berufen kann?
weshalb …
soltte ein Arbeitsloser bessere Möglichkeiten erhalten als jemand,
der arbeitet, mit seiner Arbeit diesen Arbeitslosen mit unterstützt
und selber kein Geld für einen derartigen Umzug hat? Ein Arbeitnehmer
bekommt auch keine Zuschüsse für einen Umzug.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Aber hat es irgendeine Möglichkeit gegeben, das man
finanzielle Hilfe erhielt?
Nein, ausser man kann einen Arbeitsvertrag in der anderen Stadt vorweisen.
Im genannten Fall wäre es eine
Distanz von etwa 700 Km, was natürlich mit eigenen Mitteln
nicht machbar ist. Person A ist damit quasi dazu verdonnert,
in einer Gegend bleiben zu müssen, wo sie sich nicht
wohlfühlt. Wer bekommt als Hartz-4er schon soviel Kohle
zusammen?
Nun, es soll auch Arbeitende geben, die aus finanziellen Gründen nicht umziehen können.
Gibt es Grundlagen, auf die man
sich berufen kann?
Nicht das ich wüsste.
Gruß
Rocco
Hallo!
Abgesehen davon, dass ein Umzug eines Menschen, der von der öffentlichen Hand lebt, in eine andere Gegend, um dort wieder arbeit zu finden und nicht mehr von der öffentlichen Hand zu leben im öffentlichen Interesse liegt und ich das eher als vorbildliches Verhalten sehe verstehe ich wieder einmal nicht, wieso man nicht einfach eine ganz normal gestellte Frage normal beantworten kann, ohne jemanden zu beflegeln - noch dazu wenn der Beflegelnde offenbar selbst nicht in der Lage ist, richtige qualifizierte Antworten zu geben.
Gruß
Tom
Hallo!
Die Zahlung der
Umzugskosten wird auch zu Recht verweigert.
Bitte die Rechtsgrundlage - wenn du die nicht weißt, hör auf rumzupöbeln.
Gruß
Tom
deshalb …
Hallo Tom,
ich drücke mich sehr zurückhaltend aus. Wo bitte pöbel ich rum?
Bitte die Rechtsgrundlage - wenn du die nicht weißt,
hör auf rumzupöbeln.
Dafür benötige ich keine Rechtsgrundlage. Ein Arbeitnehmer, der aus
beruflichen Gründen umziehen muss, hat in der Regel auch keinen, der
ihm den Umzug bezahlt. Mit Glück vielleicht durch ein Unternehmen. Im
Bekanntenkreis wurde das allerdings nicht so gehandhabt. Entweder
umziehen auf eigene Kosten oder betriebsbedingte Kündigung. Namen des
Unternehmens möchte ich aus verständlichen Gründen hier nicht nennen.
Ausserdem habe ich die Ausgangsfrage schon richtig gelesen.
Person A ist arbeitslos, Hartz4 , und möchte,
einerseits wegen der Liebe …
Dies ist ja wohl absolut Privatvergnügen, oder?
… und auch wegen besserer Erfolgsaussichten bei
der Arbeitssuche/beruflicher Neuorientierung
wenn ein Arbeitssuchender einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, der
einen Umzug erforderlich macht, dürfte hier wohl kein Problem
entstehen, von der ARGE einen Zuschuss zu bekommen. Es geht aber in
der Frage nur um „Arbeitssuche“. Die kann auch vom alten Wohnsitz aus
durchgeführt werden. Das ist nur ein scheinheiliges Argument. Und
wenn ein Berufstätiger sich neu orientieren möchte, egal ob aus Spaß,
weil er mehr verdienen kann oder sonst welchen Gründen, bezahlt ihm
auch keiner den Umzug. Entweder er hat Geld dafür oder eben ein nicht
realisierbarer Wunsch.
Weshalb sollen jetzt die auf Kosten der Allgemeinheit lebenden auch
noch besser gestellt werden?
Nennt man dieses Argument „pöbeln“?
Zumal es nichts gibt, was diese Person noch
im momentanen Ort hält…
Das sagt eigentlich schon alles aus.
Abgesehen davon, dass ein Umzug eines Menschen,
der von der öffentlichen Hand lebt, in eine andere Gegend,
um dort wieder arbeit zu finden und nicht mehr von der
öffentlichen Hand zu leben im öffentlichen Interesse liegt
und ich das eher als vorbildliches Verhalten sehe
Eigeninitiative ist auch sehr vorbildlich. Rechtfertigt aber keinen
Umzug oder die öffentliche Erstattung der Kosten.
Wie schon von mir angesprochen, wie soll das weitergehen, wenn die
Beziehung zur Freundin beendet wird und die nächste wieder in einer
anderen Stadt wohnt?
Das darf doch wohl einfach mal hinterfragt werden.
Und wenn dei Arbeitssuche nun nach dem Umzug ergibt - hier leider
auch keine Chance - dann darf der arbeitende Teil der Bevölkerung
wieder einen neuen Umzug finanzieren? Oder verstehe ich hier etwas
falsch?
verstehe ich wieder einmal nicht, wieso man nicht einfach
eine ganz normal gestellte Frage normal beantworten kann,
ohne jemanden zu beflegeln - noch dazu wenn der
Beflegelnde offenbar selbst nicht in der Lage ist,
richtige qualifizierte Antworten zu geben.
Die Angaben in Deiner Vika kann ich kaum glauben. Sie dürften ebenso
einem Wunschdenken entsprechen wie die Erstattungswünsche des
Fragenden.
Jetzt werde ich allerdings flegelhaft.
Ist Pisa bereits im Anwaltsmilieu angekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried
damit …
meine Meinung auf keinen Fall überlesen wird, hier auch noch einmal
Hallo Tom,
ich drücke mich sehr zurückhaltend aus. Wo bitte pöbel ich rum?
Bitte die Rechtsgrundlage - wenn du die nicht weißt,
hör auf rumzupöbeln.
Dafür benötige ich keine Rechtsgrundlage. Ein Arbeitnehmer, der aus
beruflichen Gründen umziehen muss, hat in der Regel auch keinen, der
ihm den Umzug bezahlt. Mit Glück vielleicht durch ein Unternehmen. Im
Bekanntenkreis wurde das allerdings nicht so gehandhabt. Entweder
umziehen auf eigene Kosten oder betriebsbedingte Kündigung. Namen des
Unternehmens möchte ich aus verständlichen Gründen hier nicht nennen.
Ausserdem habe ich die Ausgangsfrage schon richtig gelesen.
Person A ist arbeitslos, Hartz4 , und möchte,
einerseits wegen der Liebe …
Dies ist ja wohl absolut Privatvergnügen, oder?
… und auch wegen besserer Erfolgsaussichten bei
der Arbeitssuche/beruflicher Neuorientierung
wenn ein Arbeitssuchender einen Arbeitsvertrag vorweisen kann, der
einen Umzug erforderlich macht, dürfte hier wohl kein Problem
entstehen, von der ARGE einen Zuschuss zu bekommen. Es geht aber in
der Frage nur um „Arbeitssuche“. Die kann auch vom alten Wohnsitz aus
durchgeführt werden. Das ist nur ein scheinheiliges Argument. Und
wenn ein Berufstätiger sich neu orientieren möchte, egal ob aus Spaß,
weil er mehr verdienen kann oder sonst welchen Gründen, bezahlt ihm
auch keiner den Umzug. Entweder er hat Geld dafür oder eben ein nicht
realisierbarer Wunsch.
Weshalb sollen jetzt die auf Kosten der Allgemeinheit lebenden auch
noch besser gestellt werden?
Nennt man dieses Argument „pöbeln“?
Zumal es nichts gibt, was diese Person noch
im momentanen Ort hält…
Das sagt eigentlich schon alles aus.
Abgesehen davon, dass ein Umzug eines Menschen,
der von der öffentlichen Hand lebt, in eine andere Gegend,
um dort wieder arbeit zu finden und nicht mehr von der
öffentlichen Hand zu leben im öffentlichen Interesse liegt
und ich das eher als vorbildliches Verhalten sehe
Eigeninitiative ist auch sehr vorbildlich. Rechtfertigt aber keinen
Umzug oder die öffentliche Erstattung der Kosten.
Wie schon von mir angesprochen, wie soll das weitergehen, wenn die
Beziehung zur Freundin beendet wird und die nächste wieder in einer
anderen Stadt wohnt?
Das darf doch wohl einfach mal hinterfragt werden.
Und wenn dei Arbeitssuche nun nach dem Umzug ergibt - hier leider
auch keine Chance - dann darf der arbeitende Teil der Bevölkerung
wieder einen neuen Umzug finanzieren? Oder verstehe ich hier etwas
falsch?
verstehe ich wieder einmal nicht, wieso man nicht einfach
eine ganz normal gestellte Frage normal beantworten kann,
ohne jemanden zu beflegeln - noch dazu wenn der
Beflegelnde offenbar selbst nicht in der Lage ist,
richtige qualifizierte Antworten zu geben.
Die Angaben in Deiner Vika kann ich kaum glauben. Sie dürften ebenso
einem Wunschdenken entsprechen wie die Erstattungswünsche des
Fragenden.
Jetzt werde ich allerdings flegelhaft.
Ist Pisa bereits im Anwaltsmilieu angekommen?
Mit freundlichen Grüßen
Wilfried