Umzug als Werbungskosten absetzbar?

Hallo an alle!

Erstmal: Ich bin neu hier im Forum und ich hoffe, ich bin im richtigen „unter“ Forum :smile:

Also ich habe eigentlich mehrere Fragen.

Nehmen wir mal an, ein Mädchen, 21 Jahre muss ihr Berufspraktikum als Erzieherin machen. Sie hat auch eine Praktikumsstelle bekommen und muss dafür aber umziehen, weil der neue Arbeitsort ca. 85km (und mehr als 1 Stunde fahrt) entfernt liegt.

Nun hat Sie auch eine Wohnung gefunden, die in der nähe des Arbeitsortes liegt. (ca. 10km entfernt)

Wie ist das nun mit dem Umzug?

Sie braucht

  • einen Umzugswagen + Sprit für Privatwagen
  • eventuelle Renovierung der neuen Wohnung
  • Verpflegung (Schnittchen und Getränke) für die Freiwilligen Helfer.
  • Sprit für die Fahrt zur Besichtigung der neuen Wohnung
  • Auto muss umgemeldet werden

Die Frage stellt sich doch hier: Was kann sie alles absetzen? Und könnte sie es überhaupt absetzen? Das Mädchen würde ca. (750Euro) im Monat verdienen.
Wenn man es absetzen kann: Wie macht man das? Muss sie die Kilometerzahlen aufschreiben, die sie mit dem Privatwagen und mit dem Umzugswagen gefahren ist? Und muss sie diese dann abgeben?
Klar, bei den anderen Sachen muss sie die Belege aufheben, das weiß sie.

-Gibt man das dann bei der Einkommenssteuer an?
-Gibt es da irgendeinen „Regelbetrag“, der nicht überschritten werden darf?
-Gilt das überhaupt in diesem Falle?
-Kriegt sie das Geld auch 100% zurück, oder wird irgendwas vom Finanzamt abgezogen?

  • Auch hat sie mal gehört, das man auch eventuelle Dinge „erstattet“ bekommt, die nicht vorhanden sind. Also sie hat z.b. keine Couch und keinen Tisch für das Wohnzimmer.

Sie ist seit ca. 2 Jahren von zu Hause ausgezogen und hat eine eigene kleine Wohnung, falls das noch von Bedeutung sein sollte.

Leider ist es jetzt ein wenig lang geworden, aber ich hoffe, jemand kann dem Mädel helfen und die Fragen so gut es geht beantworten! :smile:

Danke und ich wünsche euch noch einen schönen Tag! :smile:

Grüße
Sarah

Vom Finanzamt bekommt man max. die Steuer wieder, die als Lohnsteuer einbehalten wurde (vom Arbeitgeber). Wenn die junge Frau 750 € monatlich verdient, dann fällt übers Jahr garkeine Lohnsteuer an und die Steuer insgesamt beträgt = 0 €.

Egal was man hätte absetzen können, man bekommt vom Finanzamt in diesem Fall nichts zurück.

Nur wenn die Ausgaben höher sind als die Einnahmen, kann dies zu einem Verlustvortrag führen, der sich dann in Folgejahren ggf. auswirken kann.

MfG
Oerdiz

Hallo!

Ich habe etwas vergessen. Die 750 Euro waren Netto. Sie würde Brutto 1182.09 Euro verdienen.
Tut mir leid.

Grüße

Sarah