Hallo w-w-w-Gemeinde,
Mal angenommen, ein ausländisches (d.h. eine einzige Anmeldung in DE) Studentenpaar hat eine feste Anmeldung in Stadt A und wohnt im Stud.Wohnheim. Mit dem Ende des Studiums sind die beiden „gezwungen“ auszuziehen. Der Umzug ist innerhalb der Stadt A. Könnte man den Umzug geltend machen, mit der Begründung, daß sich das (überwiegende) berufliche Ziel (vorher: Studieren und nebenbei Jobben, nachher: Arbeitnehmer) geändert hat, und daß der Umzug nicht von den beiden aus angestossen war, sondern sich aus den Umständen ergeben hat, also „wg. beruflichem Wechsel“ stattgefunden hat?
Danke und Grüße,
t.