Guten Morgen,
wenn ein Arbeitnehmer, der fuer eine englische Firma arbeitet, aus England nach Deutschland zieht, um von dort von einem Heimarbeitsplatz aus weiterhin fuer die engl. Firma zu arbeiten; kann dieser AN die Umzugskosten von der Steuer absetzen?
Der Lohn des AN wuerde in Euro ausbezahlt, abzueglich Sozialabgaben und abzueglich Steuern, die er selbst ans FA abfuehrt.
Vielen Dank und sonnige Gruesse,
makimono
Servus,
das kommt darauf an.
Werbungskosten sind Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Entscheidend ist also die berufliche Veranlassung des Umzuges.
Wenn der Umzug etwa notwendig war, weil der Arbeitgeber eine Fortführung der Tätigkeit im Home Office angeordnet hatte, und in England keine dafür geeignete Unterkunft zu einem tragbaren Preis zu finden war, können eine berufliche Veranlassund und damit Werbungskosten vorliegen.
In den meisten Fällen wird die Veranlassung für einen Umzug vom Betrieb des Arbeitgebers weg aber nicht beruflich sein.
Schöne Grüße
MM
Hallo Martin,
vielen Dank fuer die schnelle Erwiderung.
Es ist also anzunehmen, das FA wuerde folgende Veranlassung laechelnd abtun:
- Arbeitsplatzwechsel bei Versetzung, auch wenn sie der Arbeitnehmer beantragt hat
mfg
makimono
Hi,
wenn ein Arbeitnehmer, der fuer eine englische Firma arbeitet,
aus England nach Deutschland zieht, um von dort von einem
Heimarbeitsplatz aus weiterhin fuer die engl. Firma zu
arbeiten; kann dieser AN die Umzugskosten von der Steuer
absetzen?
Der Lohn des AN wuerde in Euro ausbezahlt, abzueglich
Sozialabgaben und abzueglich Steuern, die er selbst ans FA
abfuehrt.
Martins Argumentation ist richtig.
Nachzuprüfen ist auch noch, welcher Staat dann das Besteuerungsrecht hat. Ich denke, das ist Deutschland, da Ansässigkeitsstaat und Tätigkeitsstaat dann Deutschland ist. Bei einem derartigen Sachstand ist der Umzug dann schon bei wohlwollender Prüfung als Werbungskosten anzuerkennen. Auf jeden Fall sollte Kontakt mit dem deutschen Wohnsitzfinanzamt aufgenommen werden, denn es macht schon einen Unterschied, ob man an die britische oder deutsche Finanzbehörde seine Steuern abführt.
Schöne Grüße
C.
Servus,
da wäre es jetzt interessant zu wissen, worin genau das lächelnde Abtun besteht.
Ich vermute, dass das FA hier mit „privater Veranlassung“ oder „privater Mitveranlassung (Mischaufwand)“ argumentiert.
Aber wenn man nicht weiß, wie sich das FA bzw. der Sachbearbeiter dort äußert, und wie genau der beantragte Ansatz als Werbungskosten bisher durch den Steuerpflichtigen begründet worden ist, bleibt das ein Stochern im Nebel.
Schöne Grüße
MM