Hi,
Antrag auf Umzugskosten schriftlich stellen mit bitte um rechtsmittelfähigen Bescheid. Stell ihn bei Arbeitsamt und LV.
Ist eine konkrete Stelle im anderen Bundesland nacherisbar?
In keinem Fall mündlich abservieren lassen.
Ggf. Zeugen mitnehmen und Aktennotiz machen, dann den Grund genau erklären lassen mit Quellenangaben zum nachforschen. Sachbearbeiter freundlich (!) an die Beratungspflicht erinnern und an die Haftung bei Falschberatung. Nach dem Gespräch dieses schriftlich zusammenfassen (gesprächsprotokoll) und eine Ausfertigung dem SB überlassen, mit Bitte um sofortigen Widerspruch, falls Inhalte nicht korrekt wiedergegeben, außerdem Kopie seines Gesprächsprotokolls erbeten.
Lass Dir die Ablehnungsgründe vom Amt erklären und lies dann da nach, ob diese Versagensgründe hier einschlägig sind. Dein Anspruch ergibt sich bei Leistungsbezug vom Arbeitsamt vermutlch aus SGB III, Stichwort „Eingliederungshilfe“.
Problamatik ist meist einzelfallspezifisch, deshalb pauschale Bertung hier durch mich schwer.
Als letztes Mittel empfehle ich einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.
Grüße
W. Pühringer