Umzug b. arbeitslosigkeit u. Antrag auf Umschulung

Hallo,

mein Freund ist seit Februar arbeitslos. Er hätte jetzt die Chance in einem anderen Bundesland zu arbeiten, aber das Arbeitsamt verwährt ihm die Umzugskosten. Da er einen Antrag bei der LVA auf eine Umschulung gestellt hat. Die Dame vom AA hat gesagt das die LVA dafür zuständig wäre??? Die wissen von solch einer Regelung aber nichts.
Hat jemand eine Ahnung wie da die Rechtslage aussieht, oder wo man sich belesen kann?

Danke und Gruß

Hi,

Antrag auf Umzugskosten schriftlich stellen mit bitte um rechtsmittelfähigen Bescheid. Stell ihn bei Arbeitsamt und LV.

Ist eine konkrete Stelle im anderen Bundesland nacherisbar?

In keinem Fall mündlich abservieren lassen.
Ggf. Zeugen mitnehmen und Aktennotiz machen, dann den Grund genau erklären lassen mit Quellenangaben zum nachforschen. Sachbearbeiter freundlich (!) an die Beratungspflicht erinnern und an die Haftung bei Falschberatung. Nach dem Gespräch dieses schriftlich zusammenfassen (gesprächsprotokoll) und eine Ausfertigung dem SB überlassen, mit Bitte um sofortigen Widerspruch, falls Inhalte nicht korrekt wiedergegeben, außerdem Kopie seines Gesprächsprotokolls erbeten.

Lass Dir die Ablehnungsgründe vom Amt erklären und lies dann da nach, ob diese Versagensgründe hier einschlägig sind. Dein Anspruch ergibt sich bei Leistungsbezug vom Arbeitsamt vermutlch aus SGB III, Stichwort „Eingliederungshilfe“.

Problamatik ist meist einzelfallspezifisch, deshalb pauschale Bertung hier durch mich schwer.

Als letztes Mittel empfehle ich einen Rechtsanwalt für Sozialrecht.

Grüße

W. Pühringer

Hallo,

aber das
Arbeitsamt verwährt ihm die Umzugskosten. Da er einen Antrag
bei der LVA auf eine Umschulung gestellt hat.

Was möchte er, umschulen oder umziehen?

Die Dame vom AA
hat gesagt das die LVA dafür zuständig wäre???

Wenn ein Antrag auf Umschulung schriftlich gestellt wurde wird in der Folge ein Bescheid erstellt, dem zu entnehmen ist, ob die DRV (LVA gibt es nicht) zuständig ist.

Hat jemand eine Ahnung wie da die Rechtslage aussieht,

Das erfährt man, wenn man den Bescheid erhält. Ohne den Versicherungsverlauf genau zu kennen kann nichts weiteres schreiben.

oder wo
man sich belesen kann?

Über was konkret?

Gruß
Otto