Bedarfsgemeinschaft zieht in eine andere Stadt da Person A dort ab 01.09.2013 eine Ausbildung gefunden hat. Alle unterlagen wurden abgegeben , auch der NICHT unterschriebene Mietvertrag. Heute wurde die Wohnung genehmigt und bis 08.08.2013 wurde pro forma eine Frist gestellt den unterschriebenen Mietvertrag nach zu schicken, sollte das nicht der Fall sein, werden die Leistungen gestrichen.
Frage: Bekommt die Bedarfsgemeintschaft nun für August schon das ALG II oder erst wenn auch der unterschriebene Mietvertrag vorhanden ist? (Das ALG II vom bisherigen Amt wurde bereits gesperrt, da Bedarfsgemeinschaft ab 01.08.2013 die neue Wohnung in dem neuen Ort hat)
Beste Grüsse