Mieter A möchte aus Wohnung ausziehen. Wohnung wäre in einem Wohngebiet mit überwiegend Drei-Parteien-Häusern und großen Grundstücken.
Zugang zum Haus entweder
a) über einen Weg nur für Fußgänger (2 m breit)
b) über ca. 80 m langen Weg und anschliessend ca. 40 Stufen.
Beim Einzug vor drei Jahren war Fußweg frei zugänglich und wurde rege von Anwohnern befahren, da zwar Poller vorgesehen aber nicht vorhanden. Inzwischen befänden sich dort aber Poller. Einige Anwohner besäßen Schlüssel für die Poller.
A ruft nun vorsichtshalber beim Ordnungsamt an und fragt nach, wie der Umzug ablaufen kann, da A selbst kein Autofahrer ist und auf Helfer, deren Autos/deren Zeit angewiesen ist. Ein Umzug wäre daher an einem Tag kaum zu schaffen. Es würde auch kein LKW sondern nur PKW benutzt werden.
Person B vom Ordungsamt erkläre, dass dort grundsätzlich niemand fahren dürfe und man mit Strafzettel bedacht würde bei Mißachtung.
Auf Frage von A, wieso die Anwohner dann Schlüssel besäßen, antworte B, dass diese die Schlüssel widerrechtlich hätten und nicht benutzen dürften. Sie dürften weder mit Umzugswagen rein noch wegen dem zu schweren Sprudelkasten.
Nachbarn, die ihren Garten umgraben müssten dürften auch mit LKW rein, da man von diesen nicht verlangen könne, die Erde in Eimern den Weg und die Treppen hinunter zu tragen. Von A könne man dies aber sehr wohl verlangen.
A allerdings müsse also entweder den langen Weg/Treppe (möglicherweise glatt und nicht geräumt/gestreut) benutzen, oder rein fahren und evtl. Strafzettel kassieren oder eine Sondergenehmigung beantragen, die aber nur für einen Tag gelte.
gehört in so einem Fall genauso zu einem Umzug wie sonst die Einrichtung des Haltverbotes zum Laden und Entladen, die natürlich auch nicht wochenlang gilt.
Wie willst Du denn umziehen, dass ein Tag nicht reicht? Mit Rucksack und Bollerwagen?
Beim Einzug vor drei Jahren war Fußweg frei zugänglich und
wurde rege von Anwohnern befahren, da zwar Poller vorgesehen
aber nicht vorhanden. Inzwischen befänden sich dort aber
Poller. Einige Anwohner besäßen Schlüssel für die Poller.
Naja, das werden keine wirklichen Schlüssel sein, die wenigsten Poller besitzen einen Schließzylinder. I.d.R. sind die Dinger mit einem normierten Werkzeug zu öffnen, das es aber nicht im Baumarkt gibt.
A ruft nun vorsichtshalber beim Ordnungsamt an und fragt nach,
wie der Umzug ablaufen kann,
Das war sehr sinnvoll.
Person B vom Ordungsamt erkläre, dass dort grundsätzlich
niemand fahren dürfe und man mit Strafzettel bedacht würde bei
Mißachtung.
Was ja auch richtig ist.
Nachbarn, die ihren Garten umgraben müssten dürften auch mit
LKW rein,
Ich bezwiefele, das dies so zutrifft. Für Firmen können Sonderregeln gelten.
A allerdings müsse also … eine
Sondergenehmigung beantragen, die aber nur für einen Tag
gelte.
Die kann man sicherlich auch für mehrere Tage beantragen. Die Gebühren steigen dabei halt ein wenig…
Der Antrag auf eine Sondergenehmigung muß aber sicher auch begründet sein und da kommt man bei tagelangen Umzügen in gewisse Erklärungsnöte (sonst wäre das sicher eine überlegenswerte Alternative für parkplatzsuchende Großstädter…)
Was würdet ihr tun, wenn ihr Person A wäret?
Ich persönlich? Folgendes:
Mir beim netten Nachbarn das Werkzeug zum Öffnen leihen und Kleinigkeiten zu günstigen Zeiten auf die schnelle mit dem Auto transportieren (kurze Standzeiten). Dabei ein Knöllchen auch mal einkalkulieren.
Den großen Umzug an einem Tag erledigen und dazu eine Sondergenehmigung beantragen.
So haben wir unseren letzten Umzug erledigt. Wir mußten zwar keine Poller öffnen, dafür standen wir in der Fußgängerzone…
kein rechtlicher Tip, sondern ein technischer.
Viele Poller lassen sich entweder mit einer 19er Nuß und Ratsche öffnen, oder mit einem ‚Schlüsel‘ mit dem man Trennscheiben auf einem Winkelschleifer festmacht.
Natürlich kannst Du Dir in einem Metallwarengeschäft auch den Dreikant (oder manchmal auch Vierkant) dafür kaufen; kostet auch nicht die Welt.