Hallo,
Es wir beabsichtigt, Ende dieses Jahres in eine neue Stadt zu ziehen, obwohl ab Julit Hartz 4 bezogen wird.
Die Person hat bereits eine abgeschlossene Berufsausbildung und Berufserfahrung, (22 Jahre) wohnt seit 2 Jahren in einer eigenen Wohnung in Leipzig.
Kann die ARGE rechtlich gesehen den Umzug verbieten, wenn angegeben wird, dass in der neuen Stadt bessere Erfolgsaussichten auf einen Job bestehen? Eigentlich müsste es ja positiv fürs die ARGE sein, wenn der Arebitsmarkt-Horizont erweitert wird, oder?
Akzeptiert die ARGE nur einen Umzug wenn man einen Arbeitsvertrag in der Tasche hat oder gibt es noch andere Möglichkeiten um eine Zustimmung zu bekommen?
Gruss
Silent