Umzug bei Hatz IV Empfänger

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag,beziehe seit einigen Jahren ALG II und muß nun umziehen,meine derzeitige Wohnung hat 85 qm und der Umzugsgrund:Wir haben in unserer Schafstube( in denen auch ein Kleinkind schläft)großflächigen Schimmel,nun haben wir die ARGE um eine Freigabe für den Umzug gebeten und es wurde prommt abgelehnt obwohl wir auch Fotos geschickt haben sowie die Kopie des Gutachter und des Gesundheitsamtes,die ARGE meint das ist kein Grund und wäre Vermietersache,wenn wir nun trotzdem umziehen übernimmt die ARGE keine Gesamtmiete für die neue Wohnung.
Wir haben unseren Vermieter schon mehrmals schriftlich Benachrichtigt aber er war bis heute noch nicht einmal vor Ort.Wir sind bereits schon im Mieterverein, haben Mietminderung seit Dez.!Das Gesundheitsamt und ein Gutachter waren auch schon vor Ort.Dieser hat festgestellt das der Schimmel im Mauerwerk sitzt aber ohne Einwilligungdarf kein Putz abgehackt werden und uns wurde geraden so schnell wie möglich auszuziehen.
Was können wir tun um eine schnelle Zusage vom Amt zu erhalten.Da wir bis zum 30.05.11 den alten Vermieter kündigen müßen und auch unseren neuen Mietvertrag noch zurück schicken müssen
Danke für Ihre Hilfe
MfG
Fam.Eichhorn

Einspruch gegen die Ablehnung einlegen. Eventuell bei einem anderen Kollegen im Amt rat einholen oder zum Abteilungsleiter. Auf jeden Fall Einspruch und aufm Putz hauen.

Hallo,
also ich würde da evtl mal beim zuständigen Verbraucherschutz vorsprechen. Die sind gerade in der Thematik sehr fundiert!

viel Erfolg

Hallo

Hallo

wenn das Jobcenter die Zustimmung zum Umzug erteilt, muss es (auf vorherigen Antrag) auch die damit verbundenen Kosten übernehmen. Dass sie sich darum nicht reissen, ist klar. Es ist korrekt, dass dieses Problem eine mietrechtliche Geschichte zwischen euch und eurem Vermieter ist .Mietmängel sind für das JC erst einmal kein Grund , einem Umzug zuzustimmen, da der Vermieter zuständig ist: http://hartz.info/index.php?topic=9469.0

Liegen vielleicht noch andere Gründe vor, die einen Umzug erforderlich machen ? -> http://www.gutefrage.net/frage/gruende-fuer-einen-um…

Wenn Ihr beim Vermieter auch mit Mieterverein nicht weiterkommt, bliebe höchstens noch, sich beim Amtsgericht einen Beratungshilfeschein zu holen und sich damit von einem Fachanwalt für Mietrecht beraten und ggf. vertreten zu lassen (mit dem Beratungsschein kostet das max. 10 €).

Sofern Ihr die Umzugs-und Renovierungskosten selber tragen könnt, könnt Ihr natürlich auch ohne Zustimmung des JCs umziehen. In dem Fall übernimmt das JC allerdings auch i.d.Regel keine Nebenkosten- Nachzahlungen für die alte Wohnung und gewährt kein Kautionsdarlehn, selbst wenn Ihr es nicht aus eigenen Mitteln aufbringen könnt.
Zieht Ihr ohne Zustimmung um und bleibt dabei aber im Zuständigkeitsbereich des jetzigen JCs wohnhaft, wird für die neue Wohnung max. „nur“ die bisherige Warmmiete übernommen, auch wenn die tatsächliche (höhere) Miete der neuen Wohnung eigentlich noch im lokalen Angemessenheitsrahmen läge.
Zieht Ihr aber in den Zuständigkeitsbereich eines anderen Jobcenters, dann gelten ganz normal dessen reguläre Angemessenheitskriterien für die Wohnung.
Alles zum Umzug allgemein hier: http://hartz.info/index.php?topic=24.0

Eine Möglichkeit wäre evtl. noch, sich vom (Kinder-)Arzt etwas in Richtung Gesundheitsgefährdung und schnellstmögliche Umzugsempfehlung bescheinigen zu lassen und sich parallel auch das Jugendamt ins Boot zu holen. Wenn die Gesundheit/ das Wohl des Kindes durch die Wohnumstände gefährdet ist, kann das Jugendamt durchaus einen schnellstmöglichen Umzug befürworten und Euer Anliegen gegenüber dem JC unterstützen. Ansonsten halt auch hier einen (ggf. zweiten) Beratungshilfeschein beim Amtsgericht besorgen und damit zu einem Fachanwalt für Sozialrecht.

Viel Glück und alles Gute :smile: LG

Guten Tag,
zu rechtlichen Fragen kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben, da sollten Sie sich mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.
JM

Hallo leupaul,
ich kenne das Problem der Bevormundung bei der Arge.Hier hilft wohl nur ein Attest eines Arztes, der die Gesundheitsbeeinträchtigung bestätigt. dann erneut einen Antrag auf Umzug stellen ( natürlich schriftlich ).sollte der Antrag erneut abgelehnt werden, dann Einspruch gegen diesen Bescheid und sofort zum Sozialgericht.Dort alles vortragen und um alles schneller zu machen, eine einstweilige Verfügung beantragen.Der Vorgang beim Sozialgericht ist kostenlos.
P.S. Bei mir hat der Umzug durch vorlage eines ärztlichen Attestes geklappt. Mfg.

Guten Morgen „leopaul“,

wenn man das liest, dann kann man verstehen, dass diese Einrichtung ARGE ein Saustall ist, in welchem nur inkompetente Sachbearbeiter sitzen, die sich um andere Mitmenschen keine Gedanken machen.
Nach meiner Meinung liegen alle Voraussetzungen vor, ein Umzug durchzuführen. Wenn die ARGE nicht will, muss man diese zwingen.
Ich kann mir kaum vorstellen, dass, wenn ein Gutachten des Gesundheitsamtes vorliegt,dieser Saustall ARGE sich dagegen stellen kann.
Also: Unterlagen u. Harz4-Bescheid mitnehmen, zum Amtsgericht, Beratungshilfeschein dringend beantragen, direkt zu einem guten Rechtsanwalt. Kostet € 10,-.
Den RA alles Schildern, das Gefahrenpotential für das Kind und für sich selbst aufzeigen, Anzeige gegen den Sachbearbeiter und Sachgebietsleiter erstatten, sowie eine einsweilige Verfügung beim RA beantragen. Schalten Sie wenn möglich auch das Jugendamt ein, zur Untertsützung für das Kind und gehen Sie zur örtlichen Zeitung. Sowas muss an die Öffentlichkeit.

Viel Glück

opa2009

Hallo,
hier geht es aus meiner Sicht um >Fristen und rechtliche Dinge die ich als Techniker nicht beantworten kann. Empfehlen würde ich mit dem Mieterverein eine Lösung zu suchen.
Beste Grüße

Hallo Fam. Eichhorn,

Die Frage, wie die Rechtslage in dieser Sache ist, kann ich leider nicht beantworten.
Mit dieser Frage sind Sie bei einem Anwalt für Sozialrecht wohl eher an der richtigen Stelle.

Aber ich möchte Ihnen auf Grund meines Rechtsempfindens trotzdem antworten, weil ich der Meinung bin, dass die Macht eines ARGE-Mitarbeiters nicht soweit gehen darf, zu entscheiden, was gesundheitsschädlich ist und was nicht.
Hier werden eindeutig die Kompetenzen überschritten, da hier der notwendige, medizinische Sachverstand ganz einfach fehlt.

Soweit mir bekannt ist, kann die ARGE zwar nicht den Umzug verweigern (Sie haben durchaus das Recht auch ohne Zustimmung umzuziehen), aber die Übernahme der Kosten. Angefangen von den Umzugskosten, evtl. höherer Miete oder Kautionsnachzahlungen, etc. (hier sind Ihre Angaben leider sehr ungenau; was heißt z. B.: die ARGE will die Gesamtmiete nicht übernehmen?..nur einen Teil, oder ist die neue Miete höher?)
Allerdings muss auch ein triftiger Grund vorliegen, wenn man die „Zustimmung“ der ARGE haben möchte.
Ich denke aber dass hier der gesundheitliche Aspekt sehr wohl ein schlagkräftiges Argument ist und hier nicht einfach wider besseren Wissens abgelehnt werden kann.
So sehen es auch mittlerweile einige Sozialgerichte, deren Urteile auch dementsprechend ausfielen. Stellvertretend sei hier nur mal das Gerichtsurteil vom Sozialgericht Dortmund,
Aktenzeichen: S 31 AS 317/08 genannt.
Hier ging es genau wie in Ihrem Fall um eine verschimmelte Wohnung, wobei das Kind bereits erkrankt war.

An Ihrer Stelle würde ich also wie folgt vorgehen:

Vom Gutachter und auch vom Gesundheitsamt haben Sie wahrscheinlich schon einen schriftlichen Bericht erhalten.
In diesem Zusammenhang wäre es auch interessant zu wissen, was genau in den Berichten steht.
Im Gutachten sollte auf jeden Fall die Gattung der vorhandenen Schimmelpilzart und die Höhe der Konzentration angegeben sein.
Es gibt nämlich auch toxische Schimmelpilzarten die zu Krebserkrankungen führen können. Ein möglicher Einfluss durch Mykotoxine (Pilzgifte) in der Raumluft kann also nicht ausgeschlossen werden. Feststellbar allerdings nur über eine entsprechende Raumluftuntersuchung.
Jetzt würde ich mir von meinem Arzt eine Bestätigung geben lassen, dass der Verbleib in dieser Wohnung extrem gesundheitsgefährdend ist und bereits Erkrankungen vorliegen, wie z.B.: übermäßige Abgeschlagenheit und Müdigkeit, Schleimhautreizung von Augen und Nase, Fieber, Juckreiz u.v.m.; wenn Kinder gesundheitlich gefährdet sind lenken manche Behörden eher ein, zumindest vor Gericht hat man bessere Chancen. (Nähere Informationen hierzu finden Sie auch auf http://www.schadstofffrei.de/).
Zusätzlich setzen Sie Ihrem Vermieter eine Frist zur Beseitigung des Schadens und zwar schriftlich. Sollten Sie das schon gemacht haben und die Frist verstrichen sein, umso besser. In dem Fall könnten Sie die Angelegenheit bis zum 30.05.11 erledigt haben und rechtzeitig kündigen.
Sollten Sie nicht mehr rechtzeitig kündigen können, gäbe es ja zu einem späteren Zeitpunkt durchaus noch die Möglichkeit einer fristlosen Kündigung, wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind (hier sollten Sie sich aber von einem Anwalt beraten lassen. Können Sie sich keinen Anwalt leisten, einfach beim Amtsgericht Ihres Wohnsitzes einen Berechtigungsschein für Beratungshilfe ausstellen lassen).
Auf jeden Fall hat die ARGE dahingehend Recht, dass es Sache des Vermieters ist, hier tätig zu werden. Erst wenn der Vermieter die Frist ohne Schadensbeseitigung verfallen lässt, können Sie weiter vorgehen.
Jetzt können Sie mit den Unterlagen zur ARGE und reichen schriftlich den Antrag zur Übernahme der Kosten ein. Begründung: Notwendiger Umzug aus gesundheitlichen Gründen und ganz einfach alles aufzählen, was Ihnen dabei nützlich sein kann.
Bitte machen Sie von allen, was Sie schreiben und abgeben eine Kopie für Ihre Unterlagen.
Die ARGE muss jetzt ebenfalls schriftlich darauf reagieren und wird wahrscheinlich ablehnen.
Jetzt haben Sie die Möglichkeit einen Widerspruch zu schreiben und verweisen in diesem Zusammenhang auf dieses o.g. Urteil und zwar mit dem Hinweis, dass Sie die Absicht haben, wenn nötig Klage einzureichen.

Manchmal hilft das ja schon und der jeweilige Mitarbeiter lenkt ein.

Sollte Sie die Übernahme trotzdem ablehnen, bleibt Ihnen auf jeden Fall noch die Klage vor dem Sozialgericht. Würde ich an Ihrer Stelle riskieren, kostet nichts, außer einen eventuellen Anwalt, der aber über Prozesskostenbeilhilfe abgedeckt ist. Wenn Sie es sich zutrauen, geht es in erster Instanz auch ohne Anwalt.
Auf Grundlage der gesundheitlichen Aspekte haben Sie auf jeden Fall sehr gute Chancen auf Erfolg.

Einziger Nachteil, das Ganze wird auf Grund sehr langer Wartezeiten beim Sozialgericht eine länger währende Angelegenheit.

Hier haben Sie natürlich dann nur noch die Möglichkeit das Urteil abzuwarten, oder Sie lassen die Klage laufen und ziehen erst einmal ohne Genehmigung um (das Recht dazu haben Sie), haben aber erst einmal ein paar finanzielle Einbußen (z.B.: eine eventuelle höhere Miete).
Diese Forderungen gehen aber nicht verloren, da das Sozialgericht, im Falle einer Verurteilung der ARGE zur Kostenübernahme, in den meisten Fällen die ARGE dazu verdonnert rückwirkend ab Antrag die Kosten zu tragen. Immer vorausgesetzt allerdings, dass die Kosten angemessen sind.
Siehe Urteil vom Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG NRW) - (Beschluss vom 17. Januar 2011 – L 6 AS 1914/10 B ER).

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort ein wenig geholfen zu haben, wünsche viel Glück und würde mich über ein abschließendes Feedback freuen.

Mit freundlichen Grüßen
P. Zitzmann
Müller & Partner
Sachverständigen- und Ingenieurbüro

Hallo,

der zuständige Sachbearbeiter entscheidet, ob ein Umzug notwendig ist. Daher kann nur im Gespräch mit diesem der Sachverhalt geklärt werden.

Gruß

Das ist eine rein rechtliche Frage. Die zu beantworten ist einem RA oder ggf. dem Mieterverein vorbehalten.

Schimmel beseitigen mit reinem Alkohohl aus der Apotheke, Nutzerverhalten??? ändern. Wann sind Sanierungsmaßnahmen am Haus, neue Fenster? Fassade? durchgeführt worden,??? Wie alt ist das Haus?

Hatte der Vormieter auch Probleme? Wenn nein?? Mit freundlichen Grüßen

K. Taeubig

Das ist eine Rechtsfrage. Bitte wenden Sie sich an einen Rechtsexperten.
Viel Glück

Hallo, da hilft nur ein Anwalt für Sozialrecht.
Viel Glück… siebengebirgler