Umzug bei Hatz IV Empfänger

Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag,beziehe seit einem jahr ALG II und möchte nun umziehen,meine derzeitige Wohnung hat 66qm und kostet 282,75€,der Umzugsgrund,bei Regen läuft das Wasser von der Decke runter bis zu Fussboden auf einer Breite von fast einem Meter und es schimmelt (zwei Wände im Wohnzimmer sind betroffen )an der Decke auch und der Putz fällt von dort ab,betroffen sind auch Diele un Bad davon,nun haben wir die ARGE um eine Freigabe für den Umzug gebeten und es wurde prommt abgelehnt obwohl wir auch Fotos geschickt haben,die ARGE meint das ist kein Grund weil keine Krankheitsgefährdung vorliegt,wenn wir nun trotzdem umziehen übernimmt die ARGE die Kaution für die neue Wohnung,wenn ja,welche ARGE,die vom neuen Wohnort oder noch die alte,fals wir in einen anderen Bezirk wechsel.
Welche Kosten übernimmt die ARGE überhaupt?

Vielen Dank
Mfg
Reinhold

Guten Tag
Bei Ihrem geschilderten Fall (Schimmelbefall der Wohnung), verwundert mich das Verhalten der ARGE insofern, als dass man Sie nicht an den Vermieter verwiesen hat. Denn rein theoretisch bestünde die Möglichkeit, dass der Mangel durch den Vermieter behoben wird.

Die hier angeführte Begründung der ARGE, dass ein Schimmelbefall nicht krankheitsgefährden sei, ist rechtsirrig. Vorhandener Schimmel gilt im Allgemeinen als krankheitsgefährdend und rechtfertigt somit einen Umzug, da das Wohnen in einer vom Schimmel befallenden Wohnung als unzumutbar anzusehen ist.

Sowohl die Genehmigung zum Umzug, als auch Umzugskosten und Kaution sind von Ihrer JETZIGEN ARGE zu bewilligen bzw. zu übernehmen.
Aufgrund der schon vorliegenden Ablehnung würde ich umgehend einen Eilantrag i.V.m. einem Antrag auf einstweiliger Anordnung stellen indem Ihr rechtliches Begehren darin besteht, das Sie zum einem den Umzug bewilligt bekommen und zum anderen die Kosten für den Umzug und die Kaution.
Das ist nicht nur der schnellste Weg, sondern auch der sicherste.

Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung

MFG

Hallo Reinhold,

wenn es nachweislich Feuchtigkeit und Schimmel in der Wohnung gibt und die Arge einen Umzug nicht genehmigt (bzw. die Kostenübernahme, denn umziehen darfst du immer- Grundrecht der Freizügigkeit), dann würde ich zu aller erst Widerspruch einlegen.

Wenn du in einen anderen Ort ziehen möchtest, wird es kompliziert, du musst einen guten Grund dafür haben, denn dann wäre eine andere Arge zuständig. Und die sind nicht scharf darauf, ALG II-Bezieher hinzuziehen zu lassen.

Einem Umzug in einen anderen Ort musst du zuerst von der Arge zustimmen lassen, die aktuell für dich zuständig ist. Wenn du dann eine Wohnung in dem neuen Ort gefunden hast, musst du die Zustimmung der Arge 1 und das Mietangebot mitnehmen und dir von der Arge 2 die Erlaubnis holen. Stimmen die zu, so müssen die die Kaution als Darlehen zur Verfügung stellen. Zudem gibt es dann einen geringen Zuschuss für die Umzugskosten (die Höhe ist kommunal/regional unterschiedlich).

Grundsätzlich hast du schlechte Chancen, den Wohnort zu wechseln, wenn du keinen triftigen Grund (Arbeitsstelle) vorweisen kannst.

Der Schimmel und das Wasser in der Wohnung hingegen ist ein ausreichender Grund, einem Umzug innerhalb deines jetzigen Wohnortes zuzustimmen. Tipp: Gehe zu deinem Hausarzt und lass die bescheinigen, dass du Atemwegsbeschwerden usw. durch die Schimmelsporenbelastung hast.
Auch dann, wenn die Arge nicht zustimmt, darfst du innerhalb deines Wohnortes umziehen. Jedoch werden dann die Kosten der Unterkunft nur in der bisherigen Höhe bewilligt und du erhältst keine Unterstützung zur Kaution, den Umzugskosten usw.

Ich rate dir, so oder so umzuziehen, denn Schimmel ist kein Spaß …

Alles Gute!!!

Und ganz persönlich

Hallo Reinhold,

aufgrund der schlechten Zustände in Deiner Wohnung ist die ARGE verpflichtet, Dir Deinen Umzug zu erlauben und zu bezahlen.

Folgende Kosten sind von der ARGE zu übernehmen:

Wenn die Kaution nicht übernommen wird, muss die ARGE Dir ein zinsloses Darlehen in Höhe der Kaution aushändigen bzw. die Kaution wird dem neuen Vermieter überwiesen.
Dieses Darlehen musst Du aber zurückzahlen.

Ebenfalls hast Anspruch auf Kosten für einen Umzug. Das heißt, dass Du eine Umzugsfirma bestellen kannst, die die ARGE bezahlen muss, aber nur in Absprache mit der ARGE.
Wenn Du selbst umziehen willst, kannst Du dich ein Transportmittel besorgen, die Rechnung muss der ARGE vorgelegt werden, auch hier muss die ARGE Ihre zustimmung erteilen.

Bei der Bundesregierung gibt es eine Rechtsabteilung für Hartz IV Empfänger, Tel. 01805676712, Ich bitte Dich dort anzurufen. Sie sind sehr höflich und geben Dir zu jeder Frage auch eine Antwort.

Gruß

Claus

Tach Reinhold,

vielen Dank für Deine Anfrage.

Also, zunächst hat die ARGE mit der ganzen Sache erst mal nichts zu tun. Wenn auch die Schilderung der Zustände schlimm sind und die Wohnung unbewohnbar oder gar wegen der Schimmelbelastung gesundheitsgefährdend ist, ist das eine zivilrechtliche Sache zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter als Vertragspartner, denn die ARGE ist nicht Vertragspartner und kann an den Zuständen gar nichts machen und hat rechtlich auch keine Handhabe. Das bedeutet, Sie als Mieter müssen aktiv werden und den Vermieter von den Zuständen schriftlich unterrichten und auf sofortige Abhilfe drängen.
Ihrer Beschreibung nach herrschen die Zustände nicht erst seit gestern und Schimmel kommt nicht von heut auf morgen. Insofern haben Sie offenbar die Mängel akzeptiert, was mich wundert.
Sie sollten die Bauaufsicht einschalten, wenn der Vermieter nicht innerhalb der gestellten Frist (in der Regel 14 Tage) aktiv wird. Die Bauaufsicht kann die Mängel begutachten, denn im Zweifel sind Sie beweispflichtig. Deshalb ist es für Sie unheimlich wichtig, dass es nicht nur Fotos gibt, sondern auch Zeugen, Sachverständige, Berichte.
Der Vermieter kann Ihnen eine Ersatzwohnung stellen zu denselben Mietkonditionen oder Sie haben das Recht der fristlosen Kündigung, wenn der Vermieter nichts macht.

Weiterhin steht es Ihnen frei, beim Mieterverein vorzusprechen, die auch einen Rechtsanwalt vermitteln, denn es könnte u.U. um Schadenersatzansprüche gehen.

Erst wenn alles nichts bringt, Sie gezwungen sind, sich eine neue Wohnung suchen zu müssen, können Sie mit einem Wohnungsangbot bei der ARGE vorsprechen.

Eine Mietkaution kann nur dann auf Darlehen gewährt werden, wenn dem Umzug für eine bestimmte Wohnung schriftlich zugestimmt wurde. Weder die „alte“ noch noch die „neue“ ARGE werden eine Kaution zur Verfügung stellen. Auch wird unter Umständen nur die Miete der jetzigen Wohnung oder die angemessene Miete für 2-Personen als Bedarf anerkannt.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Liebe/-r Experte/-in,

Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag,beziehe seit einem jahr ALG II und möchte nun
umziehen,meine derzeitige Wohnung hat 66qm und kostet
282,75€,der Umzugsgrund,bei Regen läuft das Wasser von der
Decke runter bis zu Fussboden auf einer Breite von fast einem
Meter und es schimmelt (zwei Wände im Wohnzimmer sind
betroffen )an der Decke auch und der Putz fällt von dort
ab,betroffen sind auch Diele un Bad davon,nun haben wir die
ARGE um eine Freigabe für den Umzug gebeten und es wurde
prommt abgelehnt obwohl wir auch Fotos geschickt haben,die
ARGE meint das ist kein Grund weil keine Krankheitsgefährdung
vorliegt,wenn wir nun trotzdem umziehen übernimmt die ARGE die
Kaution für die neue Wohnung,wenn ja,welche ARGE,die vom neuen
Wohnort oder noch die alte,fals wir in einen anderen Bezirk
wechsel.
Welche Kosten übernimmt die ARGE überhaupt?

Vielen Dank
Mfg
Reinhold

Hallo,danke für die Antwor die Bau-Wohnungsaufsicht
habe ich schon eigeschaltet und ein Sachverständiger kommt am 5.Okt.zur Begutachtung,meine Frage wäre noch,kann ich auch ohne die Zustimmung der ARGE umziehen,da wir nicht warten wollen bis wir davon krank werden,meine Frau und ich sind Kronisch krank,ich habe Diabetes und sie Morbus Basedom (hoffe ich habs richtig geschrieben),den Umzug würden wir selber machen,wir brauchen auch keine Renovierungskosten uns.Miete,Nk.und Hz.muß doch dan von der ARGE trtzdem übernommen werden oder?
Gruß Reinhold

Hallo,

natürlich können Sie umziehen, wann und wohin Sie wollen. Wenn Sie sich keine Zustimmung der ARGE vor Vertragsunterzeichnung einholen, zahlt die künftige ARGE nur die ehemalige Miete oder die ortsüblich angemessene Miete für einen 2-Personen-Haushalt. Sie sollten sich rechtzeitig erkundigen, was bei der neuen ARGE für eine Miete für 2 Personen angemessen ist, damit Sie keine bösen Überraschungen erleben.

Hallo,danke für die Antwor die Bau-Wohnungsaufsicht

habe ich schon eigeschaltet und ein Sachverständiger kommt am
5.Okt.zur Begutachtung,meine Frage wäre noch,kann ich auch
ohne die Zustimmung der ARGE umziehen,da wir nicht warten
wollen bis wir davon krank werden,meine Frau und ich sind
Kronisch krank,ich habe Diabetes und sie Morbus Basedom (hoffe
ich habs richtig geschrieben),den Umzug würden wir selber
machen,wir brauchen auch keine Renovierungskosten
uns.Miete,Nk.und Hz.muß doch dan von der ARGE trtzdem
übernommen werden oder?
Gruß Reinhold

Liebe® Reinhold,
Danke für Ihre Anfrage. Sie können grundsätzlich umziehen, wohin Sie wollen, und unabhängig davon, dass die ARGE den Umzug genehmigt. Das Recht kennt keine „Freigabe“ zum Umzug. Vielmehr ergibt die Rechtslage, dass, wenn der Umzug nicht notwendig ist und die Kostenübernahme der neuen Wohnung von der ARGE nicht zugesichert wurde, nach § 22 Abs. 1 Satz 2 SGB II die Unterkunftskosten in bisheriger Höhe zu übernehmen sind. Ziehen Sie in einen anderen Wohnort, müssen die neuen Unterkunftskosten innerhalb der dort gültigen Angemessenheitgrenzen übernommen werden. Die Zusicherung ist in der Regel auch dann zu erteilen, wenn der Umzug aus wichtigen Gründen notwendig ist (§ 22 Abs. 3 Satz 2 SGB II). Dazu zählen auch bauliche Mängel, insbesondere, wenn die Wohnung zu feucht und der Mangel nicht in angemessener Frist zu beheben ist. Örtlich Zuständig für die Übernahme der notwendigen Wohnungsbeschaffungskosten ist nach § 22 Abs. 3 Satz 1 SGB II Ihre bisher zuständige ARGE. Zu den notwendigen Wohnungsbeschaffungskosten können gehören Maklergebühren, doppelte Mitezahlungen, Kosten der Wohnungssuche, Anfangsrenovierung, Abstandszahlungen u.a.m. Entscheidend sind die Umstände des Einzelfalls.
Herzliche Grüße
Ihr
Manfred Busch

Hallo,danke für die schnelle Antwort,die ARGE übernimmt die Ortsübliche Miete +NK+Hz. hab ich das richtig verstanden?hoffe ich bin nicht zu lästig mit meinen Fragen.Gruß Reinhold

Hallo,

kein Problem, Sie nerven nicht :smile:)

Die ortsübliche Miete ist bereits die Warmmiete, also inkl. Betriebs- und Heizkosten. Beachten Sie bitte, dass es sich um eine so genannte Stoppmiete handelt. Das bedeutet: Die künftige ARGE übernimmt keine Mieterhöhungen und Nachzahlungen aus Betriebs- und Heizkostenabrechnungen für die neue Wohnung. Das müssen Sie allein bezahlen. Das müssen Sie bedenken.

Hallo,danke für die schnelle Antwort,die ARGE übernimmt die
Ortsübliche Miete +NK+Hz. hab ich das richtig verstanden?hoffe
ich bin nicht zu lästig mit meinen Fragen.Gruß Reinhold

Vielen Dank,das mit der sogenannten Stopmiete war sehr wichtig für uns,diesen Hinweis hatten wir bisher noch nicht bekommen.Danke
Gruß Reinhold

Guten Tag!
Wenn Sie ohne Zustimmung der ARGE umziehen, wird die ARGE nicht die Kaution für die neue Wohnung übernehmen! Wenn die Zustände derart widrig sind kommen Sie wohl nicht umhin zum zuständigen Amtsgericht zu gehen, dort einen Beratungschein für die Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu besorgen, und Ihr Recht auf einen geregelten Umzug mit diesem durchzusetzen. Achten Sie dann beim Umzug darauf, dass die die Mietkosten innerhhalb der sogenannten MOG (Mietobergrenze) der ARGE liegen, ansonsten wird nur bis zur MOG gezahlt und der darüberliegende Teil sowie ein Teil der Mietnebenkosten nicht.

MfG
Stefan

Hallo Reinhold,

lasst Euch über die Ablehnung einen schriftlichen Bescheid geben und legt dann Rechtsmittel ein. Parallel dazu würde ich mich an eine Arbeitslosenselbsthilfegruppe vor Ort wenden, die können mit der konkreten Formulierung noch mal gut helfen.

Herzliche Grüße,
Nicole

Guten Tag,habe noch eine Frage,wie und wo stelle ich die Anträge,die Bau und Wohnungsufsicht hatte ich schon eingeschaltet und eine Gtechnikerin war da die das Ganze begutachtet hat,man hat der Vermieterin eine Frist bis 24 Januar gesetzt,das war am 25.Oktober und es hat sich bis heute niemand der Wohngesellschaft gemeldet.
Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen.
Danke für Ihre Hilfe
Mfg Reinhold