Tach Reinhold,
vielen Dank für Deine Anfrage.
Also, zunächst hat die ARGE mit der ganzen Sache erst mal nichts zu tun. Wenn auch die Schilderung der Zustände schlimm sind und die Wohnung unbewohnbar oder gar wegen der Schimmelbelastung gesundheitsgefährdend ist, ist das eine zivilrechtliche Sache zwischen Ihnen und Ihrem Vermieter als Vertragspartner, denn die ARGE ist nicht Vertragspartner und kann an den Zuständen gar nichts machen und hat rechtlich auch keine Handhabe. Das bedeutet, Sie als Mieter müssen aktiv werden und den Vermieter von den Zuständen schriftlich unterrichten und auf sofortige Abhilfe drängen.
Ihrer Beschreibung nach herrschen die Zustände nicht erst seit gestern und Schimmel kommt nicht von heut auf morgen. Insofern haben Sie offenbar die Mängel akzeptiert, was mich wundert.
Sie sollten die Bauaufsicht einschalten, wenn der Vermieter nicht innerhalb der gestellten Frist (in der Regel 14 Tage) aktiv wird. Die Bauaufsicht kann die Mängel begutachten, denn im Zweifel sind Sie beweispflichtig. Deshalb ist es für Sie unheimlich wichtig, dass es nicht nur Fotos gibt, sondern auch Zeugen, Sachverständige, Berichte.
Der Vermieter kann Ihnen eine Ersatzwohnung stellen zu denselben Mietkonditionen oder Sie haben das Recht der fristlosen Kündigung, wenn der Vermieter nichts macht.
Weiterhin steht es Ihnen frei, beim Mieterverein vorzusprechen, die auch einen Rechtsanwalt vermitteln, denn es könnte u.U. um Schadenersatzansprüche gehen.
Erst wenn alles nichts bringt, Sie gezwungen sind, sich eine neue Wohnung suchen zu müssen, können Sie mit einem Wohnungsangbot bei der ARGE vorsprechen.
Eine Mietkaution kann nur dann auf Darlehen gewährt werden, wenn dem Umzug für eine bestimmte Wohnung schriftlich zugestimmt wurde. Weder die „alte“ noch noch die „neue“ ARGE werden eine Kaution zur Verfügung stellen. Auch wird unter Umständen nur die Miete der jetzigen Wohnung oder die angemessene Miete für 2-Personen als Bedarf anerkannt.
Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.
Liebe/-r Experte/-in,
Liebe/-r Experte/-in,
guten Tag,beziehe seit einem jahr ALG II und möchte nun
umziehen,meine derzeitige Wohnung hat 66qm und kostet
282,75€,der Umzugsgrund,bei Regen läuft das Wasser von der
Decke runter bis zu Fussboden auf einer Breite von fast einem
Meter und es schimmelt (zwei Wände im Wohnzimmer sind
betroffen )an der Decke auch und der Putz fällt von dort
ab,betroffen sind auch Diele un Bad davon,nun haben wir die
ARGE um eine Freigabe für den Umzug gebeten und es wurde
prommt abgelehnt obwohl wir auch Fotos geschickt haben,die
ARGE meint das ist kein Grund weil keine Krankheitsgefährdung
vorliegt,wenn wir nun trotzdem umziehen übernimmt die ARGE die
Kaution für die neue Wohnung,wenn ja,welche ARGE,die vom neuen
Wohnort oder noch die alte,fals wir in einen anderen Bezirk
wechsel.
Welche Kosten übernimmt die ARGE überhaupt?
Vielen Dank
Mfg
Reinhold