Mich würde einmal folgendes interessieren:
Angenommen Herr B. wäre schwerbehindert, hat im Schwerbehindertenausweis 100 % stehen sowie u.a. die Buchstaben G und aG. Er ist tageweise auf den Rollstuhl angewiesen und behilft sich sonst mit dem Rollator. Da er auch Beatmungspatient ist, ist er auf die ständige Hilfe seiner Ehefrau angewiesen und ist in Pflegestufe 1 eingestuft.
Frau B., selbst chronisch krank, wäre arbeitslos, pflegte ihren Mann und lebte von der ARGE, ihr Mann wäre gezungenermaßen Frührentner und bezieht u.a. Grundsicherung zur kleinen Rente. Das Ehepaar lebte in einem Haus, das nicht behindertengerecht wäre, der Einzug aber vor der drastischen Verschlechterung des Gesundheitszustandes von Herrn B. erfolgte. Es gäbe zu viele und zu enge u. steile Treppen, die für Herrn B. kaum zu bewältigen wären, weshalb er sich meist nur in der Ebene, in der sich das Wohn- und Schlafzimmer befänden, aufhielte und könne nur an wirklich guten Tagen ins obere Stockwerk wo sich das Badezimmer befände. Ansonsten wäre er auf Hilfsmittel angewiesen. Herr B. hätte allerdings vom Arzt ein Attest, daß bei seiner gesundheitlichen Situation ein Umzug lebensgefährliche Konsequenzen haben könnte, weshalb sich das Ehepaar so recht und schlecht mit den ungeigneten Bedingungen arrangiert hätte.
Gesetzt den Fall, das Haus in dem das Ehepaar zur Miete wohnt, würde verkauft. Da käme doch das Eigenbedarfsrecht des Käufers, wenn er selbst in das Haus ziehen wollte, zum Tragen und das Ehepaar müßte innerhalb der vertraglichen Kündigungsfrist ausziehen.
Und angenommen, die Eheleute würden wirklich eine geeignete Wohnung finden, die tatsächlich behindertengerecht auf einer Ebene wäre, aber von der Größe (2 Personen haben eigentlich nur Anspruch auf 60 qm) 27 qm größer wäre - und in der sich Herr B. dann auch tatsächlich an schlechten Tagen ohne fremde Hilfe in der ganzen Wohnung ausschließlich im Rollstuhl frei bewegen könnte (das hieße alle Türdurchgänge wären breit genug, das Bad wäre behindertengerecht) wie verhielte es sich dann, wenn die Wohnung geringfügig teurer als das bisherige Haus wäre (incl.NK sagen wir mal, 55 Euro)und etwa 85 qm statt der angesagten 60 qm groß wäre? Hätte das Amt die Möglichkeit den Umzug, der ja nur durchgeführt würde, wenn das derzeitige Domizil verkauft würde, diesen Umzug zu unterbinden, selbst wenn sonst kein behindertengerechter Wohnraum angeboten würde?
Interessierte Grüße
Greta