Umzug der Firma --> Rechte Arbeitnehmer

Hallo!

folgendes möliche Szenario:
Firma zieht um, für den Arbeitnehmer ergibt das ca. 15-20KM längere Strecke. In seinem Arbeitsvertrag steht die alte Anschrift.

  • Welche Rechte stünden dem Arbeitnehmer zu?
  • Wenn der Arbeitgeber nicht reagiert und der Arbeitnehmer nichts sagt, bedeutet es, der Arbeitnehmer ist einverstanden?

Klar ist man heute froh über einen festen Arbeitsplatz. Auch überlegt man, dass dass die Firma den Arbeitnehmern, die es dann näher hätten, theoretisch Geld abziehen müsste :wink:
Aber interessiert mich trotzdem, wie das der Gesetzgeber regeln würde.

Robby

Hallo,

In seinem Arbeitsvertrag steht die alte
Anschrift.

Als Arbeitsort/Einsatzort? Gibts irgendeine Klausel (im Arbeitsvertrag oder einem evtl. anwendbaren Tarifvertrag), die man so deuten könnte, dass der AN auch woanders eingesetzt/versetzt werden kann?

bedeutet es, der Arbeitnehmer ist einverstanden?

Ähm nö, nichts sagen ist nicht unbedingt gleichzusetzen mit einverstanden sein. Man kann ja auch zu Hause sitzen und nichts sagen.

Aber interessiert mich trotzdem, wie das der Gesetzgeber
regeln würde.

Den Gesetzgeber interessiert (arbeitsrechtlich gesehen) die Länge des Arbeitsweges überhaupt nicht und er regelt auch nichts zur Änderung des selbigen.

MfG

Hallo Robby,

gibt es in dem Betrieb einen BR ?
gilt für den Betrieb ein Tarifvertrag ?
ist der Arbeitsort im Arbeitsvertrag mit Adresse angegeben ? (Arbeitsort ist nicht zu verwechseln mit Anschrift des AG) ?
Falls ja, wie ist die genaue Formulierung des Arbeitsortes ?

&Tschüß

Wolfgang

P.S.: Im Arbeitsrecht bedeutet Schweigen nicht immer, aber sehr oft Zustimmung, da es oft zum Widersprechen bestimmte Fristen gibt.

Also,

  • kein Betriebrat
  • keine Gewerkschaft
  • Es steht "Dienstort: Geschäftsstelle "

Also,

  • kein Betriebrat
  • keine Gewerkschaft
  • Es steht "Dienstort: Geschäftsstelle "

Hallo,

falls wirklich der Dienstort ausdrücklich im Arbeitsvertrag genannt ist, kann ein Wechsel des Dienstortes evtl. nur mit einer Änderungskündigung vom AG durchgesetzt werden. Da könnte sich der Weg zum Fachanwalt lohnen.

&Tschüß

Wolfgang

Hi!

falls wirklich der Dienstort ausdrücklich im Arbeitsvertrag
genannt ist, kann ein Wechsel des Dienstortes evtl. nur mit
einer Änderungskündigung vom AG durchgesetzt werden. Da könnte
sich der Weg zum Fachanwalt lohnen.

…falls da nicht (wie in gefühlten 90% aller AV) eine Versetzungsklausel folgt oder einfach mal das Wort „derzeitiger“ überlesen wurden :wink:

Aber wem erzähl ich das eigentlich?

VG
Guido