Hallö!
Folgende Situation:
Mein Arbeitgeber zieht mit seiner Verwaltung (also auch mit mir…) nächsten Monat in einen anderen Ort.
Für mich bedeutet dieses ein Verlängerung der einfachen Fahrtstrecke von nun 10 auf knapp 40 Kilometer.
Kann der Arbeitgeber dieses einfach so machen, reichen also die Werbungskosten, die mir der Staat anerkennt, als „Entschädigung“ aus, oder gibt es hier eine Verpflichtung zur Entschädigung des Merhaufwandes, den viele Mitarbeiter haben?
Wir sind kein Großkonzern (kein Tarifvertrag), wo solche Sachen vielleicht mit Hilfe des Betriebsrates geregelt werden, es existieren lediglich die Arbeitsverträge mit der jetzigen Anschrift.
kriegt ihr Fahrgeld oder WEgegeld? Das müsste dann entsprechend angepasst werden. Ansonsten gilt ein Weg von etwa einer Stunde (nur Hin- oder Rückweg) zur Arbeit als zumutbar.
„Entschädigung“ aus, oder gibt es hier eine Verpflichtung zur
Entschädigung des Merhaufwandes, den viele Mitarbeiter haben?
Gelitten. Auch wenn ihr Wegegeld bekommt, gibt es, vor allem, wo ihr keinen BR habt (und demzufolge auch keine BV), keine wie auch immer geartete Verpflichtung des Arbeitgebers. Deine Werbungskosten erhöhen sich, das kannst Du geltend machen. Ein anderer hat evtl. weniger Aufwand und rutscht unter den AN- Freibetrag - that’s life.
Wir sind kein Großkonzern (kein Tarifvertrag), wo solche
Sachen vielleicht mit Hilfe des Betriebsrates geregelt werden,
Auch nur vielleicht. Ich schaffe in einem Großkonzern, und in den Arbeitsverträgen steht drin, dass ich an jedem xy- beliebigen Standort eingesetzt werden kann. Die Praxis sieht zwar anders aus, aber der Vertrag trägt durchaus meine Unterschrift.
Hallo Markus
Ich sag es dir mal jetzt ganz hart und provokativ.
Wenn dein Arbeitgeber die Fa. vor Ort auflöst (und das muß er ja wohl,wenn er umziehen will),dann muß er euch eine Änderungskündigung anbieten.Und dann kannst du neue Vereinbarungen treffen (zu deinen Gunsten!!)oder aber der Chef
legt auf deine weitere Mitarbeit keinen gesteigerten Wert und lehnt dies ab.Dann hast du nur die Wahl zu seinen Bedingungen
weiter zu arbeiten oder eine ganz normale Kündigung hinzunehmen.
Gruß
Lenz
es existieren lediglich die Arbeitsverträge mit der jetzigen
Anschrift.
Markus.
Die alles entscheidende Frage ist: was steht im AV zum Thema Arbeitsort? Ist dieser konkretisiert (z.B. „Arbeitsort ist Nürnberg“) oder hat der AG das Recht, Dir einen anderen Arbeitsort zuzuweisen?