Umzug des Vermieters

Hallo, habe eine wichtige Frage.

Muss mein Vermieter mir mitteilen wenn er umzieht???

Habe meine kündigung an die im Mietvertrag stehende Adresse von Ihm gesendet.
Brief kam zurück mit dem Vermerk „Empfänger unter angegebener Anschrift nicht zu finden“.

Nun sahen wir auf der letzten Betriebskostenabrechnung, das plötzlich eine Neue adresse bei ihm als Absender steht.

Muss der Vermieter uns als Mietern seine neue Anschrift gesondert mitteilen, oder reicht das wie beschrieben auf der Betriebskostenabrechnung als info? (Wer schaut schon auf die Adresse, ich schaue aufs Geld was ich nachzahlen muss oder wiederbekomme)

Muss er meine Kündigung akzeptieren, wenn wie an seine neue Anschrift schreiben,auch wenn diese jetzt nicht mehr fristgerecht ist?

Muss der Vermieter uns als Mietern seine neue Anschrift
gesondert mitteilen, oder reicht das wie beschrieben auf der
Betriebskostenabrechnung als info?

Er muss es mitteilen, wenn er sich erwartbar auf mangelnde Kenntnis der behaupteten Kündigung beruft. Was könnte man dem Vortrag, er habe es selbstverständlich auch dir mitgeteilt und dem schlagenden Beweis seiner neuen Korrespondezanschrift auf der letzten Abrechnung wohl entgegensetzen?

Muss er meine Kündigung akzeptieren, wenn wie an seine neue
Anschrift schreiben

Ja, und auch erst dann.„Für die Wirksamkeit der Kündigung ist ihr Zugang beim Kündigungsempfänger erforderlich, § 130 BGB. Der Zugang wird aber erst dadurch bewirkt, dass die Kündigung so in den Bereich des Empfängers verbracht wird, dass dieser unter normalen Verhältnissen die Möglichkeit hat, von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen.“ Meint: Einwurfeinschreiben mit Sendungsprotokoll der Zustellung genügt.

auch wenn diese jetzt nicht mehr
fristgerecht ist?

Nein. Sie wirkt fristschädlich ab Kenntnis (Zugang) der Kündigung „spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats“, § 573c BGB.

Gleichwohl könnte der VM aber eine vorfristige Kündigung akzeptieren (Aufhebungsvertrag).

G imager