Umzug durch Hauskauf (Hauptwohnsitz/Nebenwohnsitz)

Hallo Gemeinde,

durch einen bereits getätigten Hauskauf während der laufenden Schulsaison wollen wir den finalen Umzug von der Wohnung in das neue Haus erst während der nächsten Sommerferien 2019 vollziehen, damit unser Kind nicht innerhalb eines Schuljahres die Klasse wechselt. Somit ist derzeit unser alter Wohnungsort noch der Hauptwohnsitz und der neue Wohnort des Hauses der Nebenwohnsitz. Da ich als Vater aber bereits mehrheitlich an dem neuen Haus arbeite und renoviere, bin ich die ganze Woche von Mo-Fr an dem neuen Hauswohnort, damit wir das Haus für den finalen Umzug fertig haben. Kann ich bei der neuen Gemeinde am Hausstandort (ca. 30km entfernt zu unseren Wohnung) nur für meine Person als Vater den Hausstandort als Hauptwohnsitz angeben und mich dort ummelden, während meine Frau und KInder noch am alten Standort gemeldet sind? Ich fahre nämlich bereits vom neuen Hausstandort direkt zur Firma und habe einen 30km weiteren Anfahrtsweg (bzgl. der Fahrkostenpauschale, was bei ca. noch 10 anstehenden Monaten nicht unwichtig sein dürfte). Funktioniert mein Vorhaben so oder was müsste ich beachten?

Vielen Dank und Gruß
Dan

Wohnt Ihr am jetzigen Standort zur Miete oder auch im eigenen Haus? Wenn zur Miete dann brauchst Du doch für die Ummeldung die Bescheinigung des jetzigen Vermieters. Fraglich ob der da mitspielen würde. Wenn, dann könnte es klappen mit Deinem Plan. ramses90

Danke für die Rückmeldung. Wir wohnen am alten Standort mietfrei bei den Schwiegereltern im Haus in einer Wohnung. Gruß Dan

Ja dann sollte es doch gehen, dass diese Dir eine Abmeldebescheinigung ausstellen und Du Dich damit beim Amt des neuen Hauses anmelden kannst. ramses90

Seit wann ist die denn abhängig vom gemeldeten Erstwohnsitz, wenn man einen guten Grund hat, der dem entgegensteht und dies dem Finanzamt gegenüber auch begründet?

Man kann doch auch einen Zweitwohnsitz angeben.

https://www.zurecht.de/steuerrecht/einkommensteuer/pendlerpauschale/zweitwohnsitz/

Ja, eben.

typisch Wochenendpendler, Mo-Fr in einer kleinen Wohnung in Arbeitsplatznähe ( klein muss nicht sein, es kann auch ein Haus sein oder ein Schloss) und am Wochenende fährt man heim zur Familie an den Hauptwohnsitz.

Hauptwohnsitz ist nämlich als Lebensmittelpunkt definiert, da wo man sich gewöhnlich aufhält und Familie und Freunde leben usw.

Also genau das was hier vorliegt.
Hauptwohnsitz bleibt die bisherige Mietwohnung. Nebenwohnsitz das gekaufte Haus am zukünftigen Sitz der ganzen Familie.

Die Fahrtkosten haben mit all dem nichts zu tun. Die kann man dem Finanzamt auch so formlos nachweisen (vorrechnen).
z.B. 130 Tage Fahrtkosten Strecke 30 km, 100 Tage Fahrtkosten Strecke 60 km

MfG
duck313

Allen Besten Dank an alle für die schnelle und gute Einschätzung der Lage.