Umzug genehmigt aber nur Kautionsbürgschaft

Hallo

nach zähem Ringen mit der Arge ist nun ein Umzug für x für notwendig erachtet worden. Das Problem ist das die Kaution nur als Bürgschaft gemacht wird. Das wiederrum will der neue Vermieter nicht annehmen. Gibt es einen Weg das man das Geld doch noch als Darlehen bekommen kann und dem Vermieter dann überweist. Wenn der Umzug notwendig ist gibts es die Wahl dann zwischen Bürgschaft oder zinsloses Darlehen? der will halt Kohle sehen und keine Papiere.

Grüsse Dani

Hi!

Das Problem ist das die Kaution nur
als Bürgschaft gemacht wird. Das wiederrum will der neue
Vermieter nicht annehmen.

der will halt Kohle sehen und keine Papiere.

Wenn er eine Bürgschaft einer öffentlich-rechtlichen Einrichtung nicht akzeptieren will, sondern nur „cash“, wäre mir an Deiner Stelle nicht ganz geheuer, was ihn dazu treibt - offensichtlich will er das Cash für etwas verwenden, für das eine Bürgschaft nicht weiterhilft, und das ist nicht der vorgesehene und einzig zulässige Zweck einer Kaution. Finger weg von diesem Vermieter!

seine Aussage ist das da eine grosse Bank die Geschäfte der Vermieterfirma leitet bzw die verwalten wohl die Gelder und die das nicht will. Die Firma heisst übrigens GBW und sitzt in München. Vielleicht sagt dir das ja was

Gruss Dani

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Hi, bei mehr als 33.000 Kautionen legen die die so an, dass dabei ein ganz netter Zinsbetrag raus kommt, der den Mietern nach Auszug natürlich nicht in dem Umfang erstattet werden wird wie es die GBW bekommt. Und das ist der Grund warum die die Bürgschaft nicht akzeptieren wollen und wohl auich nicht werde.
MfG ramses90n

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Moin,

so habe ich das auch erlebt. Habe ein Kautionskonto. Die Hausverwaltung
akzeptierte es nicht und wollte Bargeld.
Habe aber gelernt das man dem Vermieter immer ein Kautionssparbuch
überreichen soll, niemals Bargeld.
Denn was mache ich wenn die Hausverwaltung Konkurs geht? Oder
sonstige Geldschiebereien stattfinden.
Also suche ich weiter…

Gruß
Andi

Hallo,

die Arge erbringt grundsätzlich nur Kauionsbürgschaften. Da würde ja einiges zusammenkommen, wenn zusätzlich auch noch für jeden Arbeitslosengeld II - Bezieher die Kaution übernommen werden würde…

Eine Kaution dient dem Vermieter als Sicherheit. Dafür reicht eine Bürgschaft aus. Dafür ist eine Kaution ja auch gedacht (nicht, damit sich der Vermieter daran bereichern kann…)
Wenn er Geld sehen will, kann er ja zum Bankautomaten gehen… :wink:

Gruß und viel Glück bei der Wohnungssuche!