Umzug Hartz-IV-Empfänger Familienzusammenführung

Hallo!

Hat man als Hartz-IV-Empfänger das Recht, zum Lebenspartner umzuziehen, wenn dieser weiter weg wohnt?
Es gibt die Möglichkeit der Kostenübernahme des Umzugs vom Amt.
Darf das Amt den Umzug verbieten?

Wer weiß etwas darüber?

Also das Amt kann keinen Umzug verbieten, nur ob Sie den Umzug bezahlen, das ist hier die Frage.
Bei der Trennung vom Lebenspartner und ein damit verbundener Umzug wird u.U. gezahlt, aber ob eine Übernahme der Umzugskosten zu einem Lebenspartner übernommen werden, wage ich mal zu bezweifeln.

Hat man als Hartz IV Empfänger das Recht zum Lebenspartner umzuziehen, wenn dieser weiter weg wohnt?

http://dejure.org/gesetze/GG/11.html

Es steht jedem Bundesbürger frei sich in diesem unserem Lande aufzuhalten wo er möchte und auch dort zu wohnen. Von kleinen Ausnahmen wie anderer Menschen Privatgelände und Einrichtungen der allgemeinen Sicherheit (Militär, Polizei, …) mal abgesehen.

Es gibt die Möglichkeit der Kostenübernahme des Umzugs vom Amt.

Na dann ist ja alles OK, oder.

Darf das Amt den Umzug verbieten?

Nein, das könnte nur eine Justizbehörde wg. Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr. Die ARGE oder das AA können sich jedoch weigern private Lustreisen zu finanzieren.

Wer weis etwas darüber?

Gibt es in deiner Nähe ein Arbeitslosenzentrum mit Beratung? Oder andere Einrichtungen, die sich auf SGB-Beratung spezialisiert haben.

Was z.B. ein Argument sein kann, ist dass nach dem Umzug weniger Kosten auf der Staatskasse lasten.

Gruß

Stefan

Hallo!

Möglichkeit der Kostenübernahme des Umzugs vom Amt.

wenn der Umzug reines Privatvergnügen ist natürlich nicht.
Anders ist es, wenn eine Aufforderung zum Umzug seitens des Amtes vorliegt.
Bei einem Umzug müssen einige Dinge unbedingt beachtet werden!

Hier eine kleine Übersicht:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/03…

TM