Umzug-Hartz4 U25

Hallo,
ich bin 21,habe eine eigene Wohnung, seit 3 Jahren!Mein vermieter hat mir diese vor über 3 Monate zum 30.4. gekündigt,weil er die Wohnung,die sich in seinem haus befindet,privat nutzen möchte,rechtlich voll ok!
Ich wollte nun zu einer Freundin,in einen anderen Landkreis ziehen,meine Miete verringert sich dabei um 160€!(von 305 auf 145€)Habe dann einen Untermietvertrag von 145€.Umzugskosten würde ich selbst tragen.Nun war ich heute zur Arge und wollte mein Mietangebot genehmigen lassen um zum 1.5. umziehen zu können.Dort sagte man mir, es sei seit 1.4. nicht mehr gestattet,da ich keine Berufsausbildung habe.HALLO?Es geht doch nicht darum,das ich bei meinen Eltern ausziehen will,sondern nur umziehen will?Ich habe doch längst einen eigenen Hausstand-seit 3 JAHREN!!Das heißt ich könnte nicht mehr frei wählen wo ich leben möchte!Das kann es doch nicht sein.Meine Miete verringert sich sogar um 160€,was wollen diese Leute denn mehr?Was kann ich tun,habe ich in dem Fall überhaupt ein Recht?

Liebe Grüße
Matthias

Wenn Umzug --> neuer Antrag --> neue Entsche
Hallo.

Für mich ist die Sache eindeutig:

Meiner Meinung nach, gilt die Genehmigung / Bezuschussung deiner bisherigen Wohnung nur für eben diese Wohnung, d.h. die Genehmigung kann nun nicht einfach auf die neue Wohnung übertragen werden.

Dass die neue Wohnung günstiger ist als die alte Wohnung spielt in diesem Fall eher keine Rolle.

Es gilt:

Wenn Umzug, dann --> neuer Antrag --> neue Entscheidung über Genehmigung/Ablehnung

Wann dir dann ein eigener Hausstand genehmigt wird findet sich im § 22 SGB II wieder wo es heisst:


"Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis
§ 22

Leistungen für Unterkunft und Heizung

(2) Vor Abschluss eines Vertrages über eine neue Unterkunft soll der erwerbsfähige Hilfebedürftige die Zusicherung des kommunalen Trägers zu den Aufwendungen für die neue Unterkunft einholen. Der kommunale Träger ist nur zur Zusicherung verpflichtet, wenn der Umzug erforderlich ist und die Aufwendungen für die neue Unterkunft angemessen sind.

(2a) Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen, werden ihnen Leistungen für Unterkunft und Heizung für die Zeit nach einem Umzug bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres nur erbracht, wenn der kommunale Träger dies vor Abschluss des Vertrages über die Unterkunft zugesichert hat. Der kommunale Träger ist zur Zusicherung verpflichtet, wenn

der Betroffene aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht auf die Wohnung der Eltern oder eines Elternteils verwiesen werden kann,

der Bezug der Unterkunft zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist oder

ein sonstiger, ähnlich schwerwiegender Grund vorliegt.

Unter den Voraussetzungen des Satzes 2 kann vom Erfordernis der Zusicherung abgesehen werden, wenn es dem Betroffenen aus wichtigem Grund nicht zumutbar war, die Zusicherung einzuholen.


Gruß,
Leo

Hallo,

ich bin 21,habe eine eigene Wohnung, seit 3 Jahren!Mein
vermieter hat mir diese vor über 3 Monate zum 30.4.
gekündigt,weil er die Wohnung,die sich in seinem haus
befindet,privat nutzen möchte,rechtlich voll ok!
Ich wollte nun zu einer Freundin,in einen anderen Landkreis
ziehen,meine Miete verringert sich dabei um 160€!(von 305 auf
145€)Habe dann einen Untermietvertrag von 145€.Umzugskosten
würde ich selbst tragen.Nun war ich heute zur Arge

was denn, heute schon?? Naja, die Wohnung ist ja erst seit über drei Monaten gekündigt und Du hast sicher viel zu tun…

und wollte mein Mietangebot genehmigen lassen um zum 1.5. umziehen zu
können.

Das verstehe ich nicht genau, wer genehmigt welche Angebote?

Dort sagte man mir, es sei seit 1.4. nicht mehr
gestattet

Was genau ist nicht mehr gestattet? Angebote zu genehmigen?

da ich keine Berufsausbildung habe.

Warum denn nicht?

HALLO?Es geht
doch nicht darum,das ich bei meinen Eltern ausziehen
will,sondern nur umziehen will?Ich habe doch längst einen
eigenen Hausstand-seit 3 JAHREN!!Das heißt ich könnte nicht
mehr frei wählen wo ich leben möchte!Das kann es doch nicht
sein.

wieder irgendwie unklar…?! Wer verbietet Dir denn, irgendwo hinzuziehen? Das Recht hat in diesem Land sicher niemand! Möglicherweise aber auch nicht die Verpflichtung, irgendwelche Kosten zu übernehmen.

Meine Miete verringert sich sogar um 160€,was wollen
diese Leute denn mehr?Was kann ich tun,habe ich in dem Fall
überhaupt ein Recht?

Worauf? Das Recht umzuziehen hast Du ganz gewiss…

Liebe Grüße
Matthias

Matthias…??? Oben sthet doch was von „Aileen“? Ich befürchte, wir kennen uns eh schon…

http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…

Ansonsten kann ich Dir nur ernsthaft nahe legen, Dich mal um ne Ausbuldung zu bemühen, dann gibt es mal „eigenes Geld“ und obendrein noch staatlichen zuschuss, ich glaube es heißt „ausbildungsbafög“ oder so…

Schönes Wochenende…

Bommel

Hallo

Warte bis zum Tag an dem Du ausziehen mußt, und melde Dich dann dort ab und erst einmal nicht an einer neuen Adresse an. Dann hast Du den Status „Ohne festen Wohnsitz“. Dann müssen sie Dir helfen. Ist wie Du siehst nur eine Frage des „WIE“. Des weiteren kann ich Dir in diesem Zusammenhang ein anderes Forum empfehlen:

www.tacheles-sozialhilfe.de

Da wird Dir geholfen. Zumindest hagelt es da nicht dumme Sprüche. Dort ist es auch egal warum Du keine Ausbildung gemacht hast.

Gruß Stefan

Hallo,

also das neue Gesetz wird immer mehr zum Problem. Ich denke es wird schwer da Recht zu bekommen. Leg bitte schnell nen Widerspruch beim ARGE ein, danach wenn du wirklich raus mußt (is natürlich krass, dass du jetzt erst beim Amt warst) mußt du beim zuständigen Sozialgericht eine einstweilige Anordnung einreichen. (Geht auch per Fax) Ist ein Eilverfahren. Bei mir hat es anderthalb Wochen gedauert, dann durfte ich umziehen. Aber so lange hast du ja nicht mal mehr.
Ich habe das gerade durch. Als Zeuge wurde dann übrigens der Vermieter von mir geladen.
Ansonsten halt wirklich obdachlos melden…
dann müssen sie dich theoretisch umziehen lassen, aber ich weiß nich ob sie sich in dem Fall dann evtl. an Deine Eltern wenden würden.

LG Ilka