Muss eine ueber 80 jaehrige Frau..deren Ehemann im Heim lebt…selbst eine 3 ZKB Terrassen Wohnung ca 80 qm bewohnt…wohngeld und staatliche Unterstützung erhält…aus dieser Wohnung ausziehen… danke fuer Eure Antworten
Auf Unzumutbarkeit machen, rechtlich ist in diesem Alter ein „Rausschmiss“ ein absolutes No GO. Fakt.Mietrecht
Es sei denn , die alte Dame ist demenz, dass sie nicht mehr weiß, was sie tut, dann wäre natürlich Pflege und betreutes Wohnen angebracht. Ansonsten keine Sorgen machen, einen alten Baum kann man nicht mehr umpflanzen
Pflegedienste kämen auch nach Hause…
„Fakt“ sagst du.
Und „Mietrecht“.
Das Mietrecht hat mit dem, was der Staat an Unterstützung gewährt, nichts zu tun.
Ich bitte ernsthaft darum, dass du sagst, warum die Dame weiter staatliche Hilfe für die wohl unangemessen große Wohnung bekommt.
Lt. Mietrecht, lassen Sie sich mal beraten, kenne den genauen Paragraphen nicht, ist es unzumutbar, dass die ältere Dame aus der Wohnung raus muss. Wir sind selbst Vermieter und wissen darum. Aber dies steht detailliert im Mietrecht und ich erzähle hier keinen Mist
Das Amt wird weiter bezahlen müssen in diesem Fall, sonst Klageerhebung gegen das Amt. Glauben Sie mir und fragen einen Fachanwalt, der wird Ihnen dies bestätigen.
Dieser Paragraf betrifft Schwangere, Mütter mit kleinen Kindern und alte Leute
Nix Mietrecht, da geht´s um das Sozialrecht, nämlich um den unangemessenen Wohnraum, mit staatlicher Stütze und die sicherlich auch für den, im Pflegeheim lebenden Ehemann!
Selten so einen Unsinn gelesen. Das ist ein Rechtsbrett und kein wünsch-die-was Quiz wo man ohne Schaden zu verursachen, beliebig falsche Antworten geben kann! ramses90
Vermieter mit lückenhaften Gesetzestexten!
Das betrifft das Sozial- und nicht das Mietrecht! ramses90
hmm - du gehörst nicht zufällig zu den Leuten, die immer meckern, dass andere den Staat ausnutzen?
Das Amt hat seine Richtlinien, wem welche Wohnungsgröße zusteht und bezahlt wird.
Wenn man dann was größeres bewohnt, muss man das entweder selber bezahlen oder halt umziehen.
Ob allerdings eine 80-jährige da Probleme bekommt..
Gruß
HaWeThie
Auch der Staat hat sich an Gesetze zu halten.
Im §574 BGB ist dies geregelt
„Härtefallregelung“
Auch das Sozialamt wird sich danach richten müssen