Liebe/-r Experte/-in,
ich brauche sehr sehr dringend Rat!!!
Ich bin vollkommen verzweifelt…
Und darum geht’s:
Ich, weiblich 21, musste zu meiner Mutter ziehen,
Grund: Ich habe mich von meinem Freund getrennt, mit dem ich zusammen in Berlin gewohnt hatte, Fazit, ich war in einer Notsituation ohne Dach über dem Kopf, also bin ich vorübergehend zu meiner Mutter gezogen.
Ich habe aufgrund meiner Notsituation eine Genehmigung vom Job-Center Berlin bekommen den Zuständigkeit Bereich zu wechseln bzw. wegzuziehen um vorübergehend, bis ich in der Stadt meiner Mutter wieder eine eigene Wohnung gefunden habe.
Mit der Genehmigung aus Berlin bin ich zum Job Center in die Stadt meiner Mutter gegangen, habe mich noch um gemeldet ect…pp…
darauf hin hat man mich und meiner Mutter vorübergehend als eine Bedarfsgemeinschaft gezählt (damit ich weiterhin Leistungen beziehen kann und nicht ohne Geld da sitze)
Bis dahin war alles ok…nur…das neue Job-Center sträubt sich, mich in eine neue eigene Wohnung ziehen zu lassen OBWOHL ich Jugend amtlich abgesegnet worden bin, das ich alleine wohnen kann und muss (aufgrund privater Konflikte mit meiner Mutter). Darüber hinaus habe ich diese Jugendamt Bescheinigung seit meinem 18 Lebensjahr, und hatte bereits in Berlin schon 2 eigene Wohnungen!!!
die erste allein, die 2. mit Partner zusammen.
Jetzt macht das neue Job Center total Probleme und wollen sogar das meine Mutter mit mir zusammen in eine größere Wohnung zieht…und das alles obwohl ich 10000 fach abgesichert und abgesegnet bin…dürfen die das überhaupt?
Es gelten doch die gleichen richtlienien in der Stadt meiner Mutter wie in Berlin hinsichtlich einer eigenen Wohnung oder nicht?
Das kann doch nicht rechtens sein trotz sämtlicher Zusagen des judendamtes usw., mir jetzt eine Wohnung zu verwehren oder?
Hilllfffeeee was soll ich nur machen…
Gibt es nicht irgendeinen Paragraphen?
Ich meine…wenn Sanktionen oder so auch fortwährend andauern wenn man umzieht, dann bleiben doch auch meine Fakten und meine Zustimmungen aus Berlin alleine zu wohnen bestehen oder?