Hallo,
Fall:
Gewerbetreibender
Meldet Gewerbe am 1.1.04 in Ort A an.
Dann zieht er um und meldet Gewerbe am 30.06.04 in Ort B an.
Dann meldet er Gewerbe am 30.09.04 in Ort A. ab.
das kann so nicht funktioniert haben. zum 30.06. war das eine
ummeldung oder eine neuanmeldung?
war es ein zusätzliches gewerbe?
Eine Neuanmeldung war das, es war aber kein neues Gewerbe, es
wurde nur umverlegt in den anderen Ort. Und abgemeldet hat er
es eben einfach ein paar Monate später.
gewerberechtlich geht eine ummeldung nur innerhalb der gemeinde. außerhalb der gemeinden ist das dann eine abmeldung am alten ort und eine neuanmeldung am neuen ort.
Wie macht man dann die Buchführung?
Zwei verschiedenen Buchführungen, richtig mit
Veräußerungsgewinn ermitteln und so?
veräußerungsgewinn??? was wurde veräußert? die firma?
inventar? anlagen?
Naja, ich dachte, wenn man ein Gewerbe abmeldet und aufgibt,
dann muß man den Veräußerungsgewinn ermitteln. Und wenn nichts
veräußert wird, dann eben die Übernahme ins Privatvermögen,
z.B. Auto oder Computer.
mhhh, nehmen wir mal an das war ein nebenher-gewerbe als einzelunternehmen (keine GmbH usw.) dann war das auto wahrscheinlich sowie privatvermögen und wurde nur gewerblich mitgenutzt. dann werden die gesamt pkw-kosten entsprechend aufgeteilt.
Oder bucht man normal durch vom 1.1.04-31.12.04?
wenn zum 30.09. abgemeldet wurde existiert bis 31.12. kein
unternehmen mehr!
ja, an dem ersten Ort nicht mehr, da er seinen privaten
Wohnsitz verlegt hat, aber an dem anderen Ort besteht ja das
Unternehmen weiter.
o.k. ein unternehmen = eine buchführung
Und dann
irgendwie den Gewinn aufteilen oder sowas?
an hand der geringen angaben hier, = Nein. es ist eine firma
geblieben = durchgehende buchführung.
Ja, und wie soll das dann funktionieren?
Für die Zeit am Ort A, muß man dann doch eine gesonderte und
einheitliche Feststellungserklärung abgeben, und für die Zeit
am Ort B muß man dann doch ganz normal den Gewinn in der
Anlage GSE seiner Einkommensteuererklärung angeben.
das wäre soweit ich meine nur im falle, dass sich zwei gemeinden um die gewerbesteuer streiten sollten, ansonsten wird alles am neuen/jetzigen ort erledigt und erklärt und abgegeben.
Also muß man den Gewinn doch irgendwie aufteilen, wenn man
eine durchgehende Buchführung macht. Oder??
grundsätzlich nein. man kann das für sich ermittelt, dann hätte aber zum umzugstag eine art abschluss gemacht werden würden, konten schließen und am neuen ort konten eröffnen.
fällt denn überhaupt gewerbesteuer an?