Umzug in anderen Ort, 2 Buchführungen machen?

Hallo,

Fall:

Gewerbetreibender
Meldet Gewerbe am 1.1.04 in Ort A an.
Dann zieht er um und meldet Gewerbe am 30.06.04 in Ort B an.
Dann meldet er Gewerbe am 30.09.04 in Ort A. ab.

Wie macht man dann die Buchführung?
Zwei verschiedenen Buchführungen, richtig mit Veräußerungsgewinn ermitteln und so?
Oder bucht man normal durch vom 1.1.04-31.12.04? Und dann irgendwie den Gewinn aufteilen oder sowas?

Danke

Hallo,

Fall:

Gewerbetreibender
Meldet Gewerbe am 1.1.04 in Ort A an.
Dann zieht er um und meldet Gewerbe am 30.06.04 in Ort B an.
Dann meldet er Gewerbe am 30.09.04 in Ort A. ab.

das kann so nicht funktioniert haben. zum 30.06. war das eine ummeldung oder eine neuanmeldung?
war es ein zusätzliches gewerbe?

Wie macht man dann die Buchführung?
Zwei verschiedenen Buchführungen, richtig mit
Veräußerungsgewinn ermitteln und so?

veräußerungsgewinn??? was wurde veräußert? die firma? inventar? anlagen?

Oder bucht man normal durch vom 1.1.04-31.12.04?

wenn zum 30.09. abgemeldet wurde existiert bis 31.12. kein unternehmen mehr!

Und dann
irgendwie den Gewinn aufteilen oder sowas?

an hand der geringen angaben hier, = Nein. es ist eine firma geblieben = durchgehende buchführung.

aber bitte, bei den dürftigen angaben…

Hallo,

Fall:

Gewerbetreibender
Meldet Gewerbe am 1.1.04 in Ort A an.
Dann zieht er um und meldet Gewerbe am 30.06.04 in Ort B an.
Dann meldet er Gewerbe am 30.09.04 in Ort A. ab.

das kann so nicht funktioniert haben. zum 30.06. war das eine
ummeldung oder eine neuanmeldung?
war es ein zusätzliches gewerbe?

Eine Neuanmeldung war das, es war aber kein neues Gewerbe, es wurde nur umverlegt in den anderen Ort. Und abgemeldet hat er es eben einfach ein paar Monate später.

Wie macht man dann die Buchführung?
Zwei verschiedenen Buchführungen, richtig mit
Veräußerungsgewinn ermitteln und so?

veräußerungsgewinn??? was wurde veräußert? die firma?
inventar? anlagen?

Naja, ich dachte, wenn man ein Gewerbe abmeldet und aufgibt, dann muß man den Veräußerungsgewinn ermitteln. Und wenn nichts veräußert wird, dann eben die Übernahme ins Privatvermögen, z.B. Auto oder Computer.

Oder bucht man normal durch vom 1.1.04-31.12.04?

wenn zum 30.09. abgemeldet wurde existiert bis 31.12. kein
unternehmen mehr!

ja, an dem ersten Ort nicht mehr, da er seinen privaten Wohnsitz verlegt hat, aber an dem anderen Ort besteht ja das Unternehmen weiter.

Und dann
irgendwie den Gewinn aufteilen oder sowas?

an hand der geringen angaben hier, = Nein. es ist eine firma
geblieben = durchgehende buchführung.

Ja, und wie soll das dann funktionieren?
Für die Zeit am Ort A, muß man dann doch eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung abgeben, und für die Zeit am Ort B muß man dann doch ganz normal den Gewinn in der Anlage GSE seiner Einkommensteuererklärung angeben.
Also muß man den Gewinn doch irgendwie aufteilen, wenn man eine durchgehende Buchführung macht. Oder??

Hallo,

Fall:

Gewerbetreibender
Meldet Gewerbe am 1.1.04 in Ort A an.
Dann zieht er um und meldet Gewerbe am 30.06.04 in Ort B an.
Dann meldet er Gewerbe am 30.09.04 in Ort A. ab.

das kann so nicht funktioniert haben. zum 30.06. war das eine
ummeldung oder eine neuanmeldung?
war es ein zusätzliches gewerbe?

Eine Neuanmeldung war das, es war aber kein neues Gewerbe, es
wurde nur umverlegt in den anderen Ort. Und abgemeldet hat er
es eben einfach ein paar Monate später.

gewerberechtlich geht eine ummeldung nur innerhalb der gemeinde. außerhalb der gemeinden ist das dann eine abmeldung am alten ort und eine neuanmeldung am neuen ort.

Wie macht man dann die Buchführung?
Zwei verschiedenen Buchführungen, richtig mit
Veräußerungsgewinn ermitteln und so?

veräußerungsgewinn??? was wurde veräußert? die firma?
inventar? anlagen?

Naja, ich dachte, wenn man ein Gewerbe abmeldet und aufgibt,
dann muß man den Veräußerungsgewinn ermitteln. Und wenn nichts
veräußert wird, dann eben die Übernahme ins Privatvermögen,
z.B. Auto oder Computer.

mhhh, nehmen wir mal an das war ein nebenher-gewerbe als einzelunternehmen (keine GmbH usw.) dann war das auto wahrscheinlich sowie privatvermögen und wurde nur gewerblich mitgenutzt. dann werden die gesamt pkw-kosten entsprechend aufgeteilt.

Oder bucht man normal durch vom 1.1.04-31.12.04?

wenn zum 30.09. abgemeldet wurde existiert bis 31.12. kein
unternehmen mehr!

ja, an dem ersten Ort nicht mehr, da er seinen privaten
Wohnsitz verlegt hat, aber an dem anderen Ort besteht ja das
Unternehmen weiter.

o.k. ein unternehmen = eine buchführung

Und dann
irgendwie den Gewinn aufteilen oder sowas?

an hand der geringen angaben hier, = Nein. es ist eine firma
geblieben = durchgehende buchführung.

Ja, und wie soll das dann funktionieren?
Für die Zeit am Ort A, muß man dann doch eine gesonderte und
einheitliche Feststellungserklärung abgeben, und für die Zeit
am Ort B muß man dann doch ganz normal den Gewinn in der
Anlage GSE seiner Einkommensteuererklärung angeben.

das wäre soweit ich meine nur im falle, dass sich zwei gemeinden um die gewerbesteuer streiten sollten, ansonsten wird alles am neuen/jetzigen ort erledigt und erklärt und abgegeben.

Also muß man den Gewinn doch irgendwie aufteilen, wenn man
eine durchgehende Buchführung macht. Oder??

grundsätzlich nein. man kann das für sich ermittelt, dann hätte aber zum umzugstag eine art abschluss gemacht werden würden, konten schließen und am neuen ort konten eröffnen.
fällt denn überhaupt gewerbesteuer an?

das wäre soweit ich meine nur im falle, dass sich zwei
gemeinden um die gewerbesteuer streiten sollten, ansonsten
wird alles am neuen/jetzigen ort erledigt und erklärt und
abgegeben.

Aber es handelt sich doch um zwei verschiedene Gemeinden.
Dann kann man doch nicht den ganzen Gewinn am Ort B erklären, wenn ein Teil des GEwinnes auf Ort A entfällt.

grundsätzlich nein. man kann das für sich ermittelt, dann
hätte aber zum umzugstag eine art abschluss gemacht werden
würden, konten schließen und am neuen ort konten eröffnen.
fällt denn überhaupt gewerbesteuer an?

Das weiß ich nicht, dazu muß man erstmal die Buchführung machen.
Aber egal ob Gewerbesteuer anfällt oder nicht, muß es da doch eine einheitliche Regelung für geben, wie sowas gemacht wird.

das wäre soweit ich meine nur im falle, dass sich zwei
gemeinden um die gewerbesteuer streiten sollten, ansonsten
wird alles am neuen/jetzigen ort erledigt und erklärt und
abgegeben.

Aber es handelt sich doch um zwei verschiedene Gemeinden.
Dann kann man doch nicht den ganzen Gewinn am Ort B erklären,
wenn ein Teil des GEwinnes auf Ort A entfällt.

so etwas gibt es im deutschen steuerrecht nicht, erklärt wird am einzigen sitz des unternehmens und das ist jetzt die neue gemeinde, wenn wir hier von gewinn reden, komplizierter wirds nur wenn lohnsummen von angestellten eine rolle spielen, das schließe ich hier mal aus.

grundsätzlich nein. man kann das für sich ermittelt, dann
hätte aber zum umzugstag eine art abschluss gemacht werden
würden, konten schließen und am neuen ort konten eröffnen.
fällt denn überhaupt gewerbesteuer an?

Das weiß ich nicht, dazu muß man erstmal die Buchführung
machen.
Aber egal ob Gewerbesteuer anfällt oder nicht, muß es da doch
eine einheitliche Regelung für geben, wie sowas gemacht wird.

natürlich, gewerbesteuer zahlen gewerbebetriebe mit gewinn über 24.500 EUR (sollte 2007 noch so sein)

Aber egal ob Gewerbesteuer anfällt oder nicht, muß es da doch
eine einheitliche Regelung für geben, wie sowas gemacht wird.

natürlich, gewerbesteuer zahlen gewerbebetriebe mit gewinn
über 24.500 EUR (sollte 2007 noch so sein)

Mmh, irgendwie paßt deine Antwort nicht zu meinem Kommentar. Sehe da überhaupt keinen Zusammenhang :wink:

Wie wird es nun gemacht :smile:

a) Buchführung ganz normal 1.1.-31.12. buchen und die Einkommensteuererklärung incl. Gewerbesteuererklärung zum Finanzamt Ort B schicken und mit Finanzamt ORt A hat man überhaupt nix mehr zu tun.

b) Buchführung ganz normal 1.1.-31.12. buchen, denn Gewinn irgendwie schätzen, was auf ORt A entfällt und was auf Ort B entfällt. Dann Einkommensteuererklärung mit Gewerbesteuererklärung mit dem Anteil von Ort B und Ort A an Finanzamt ORt B schicken, und gleichzeitig eine gesonderte und einheitliche Feststellungserklärung mit dem Gewinnanteil Ort A an Finanzamt A schicken.

C) Zwei Buchführungen machen. Damit der Gewinn richtig aufgeteilt wird und dann eine Gewerbesteuererklärung mit Gewinn ORt A nach Finanzamt A schicken und die Einkommensteuererklärung udn Gewerbesteuererklärung mit Gewinn von Ort B nach Finanzamt B schicken.

Also jetzt wo ich das alles so genau schreibe, kommt mir das alles komisch vor. Ich würde sagen, kann nur Lösung a sein, alles andere kommt mir ziemlich spanisch vor. Oder?

Servus,

Mmh, irgendwie paßt deine Antwort nicht zu meinem Kommentar.

ja, das ist bei dem jungen Freund öfter mal so…

a) Buchführung ganz normal 1.1.-31.12. buchen und die
Einkommensteuererklärung incl. Gewerbesteuererklärung zum
Finanzamt Ort B schicken und mit Finanzamt ORt A hat man
überhaupt nix mehr zu tun.

Jau, das passt. ESt, GewSt und USt sind allesamt Jahressteuern, da gibts keine Aufteilung. Falls Gewerbesteuer anfällt, wird die anteilig zugewiesen, das hat aber mit Buchhaltung, Abschluss, Überschussrechnung, Steuererklärung, Finanzamt nix zu tun.

Alldieweil Du selber siehst, dass das auf der Hand liegt, brauch ich glaube ich nicht AO und die Einzelgesetze bemühen?

Schöne Grüße

MM

Alldieweil Du selber siehst, dass das auf der Hand liegt,
brauch ich glaube ich nicht AO und die Einzelgesetze bemühen?

Nö, brauchste nicht, danke :smile:.

Schöne Grüße

Auch so