Hallo,
wenn ich in die Schweiz umziehen würde zwecks Arbeit (ich bekomme eine B-Bewilligung).
Werde ich auch dort wie in Deutschland im Einwohnermeldeamt eingetragen?
Geben die Schweizer Behörden automatisch die Daten meiner Anmeldung nach Deutschland an eine Behörde weiter? Oder bekommt niemand etwas davon mit?
INFO: Ich habe nichts kriminelles oder sonst etwas illegales vor, aber den Grund warum ich frage zu erläutern zu schreiben würde die ganze Seite hier sprengen
Vielen Dank im voraus für die Antworten
Grüsse…
Hallo
Jeder Neueinzug muss gemeldet werden und zwar bei der Gemeinde bei meiner Einwohnerkontrolle (entspricht eureem Einwohnermeldeamt). Somit bist du offiziell gemeldet, bezahlst Steuern und in die Sozialverscherungen ein.
So weit ich weiss, wird nichts nach Deutschland gemeldet, da du deinen Wegzug bei deiner Wohngemeinde in Deutschland melden musst. Steuerdaten können aber ausgetauscht werden, wenn Deutschland oder die Schweiz ein Gesucht stellt.
Hallo,
da die Schweiz nicht Mitglied in der Europäischen Union ist, wird hier wohl keine Rückmeldung an die deutschen behörden gegeben. Dazu sehe ich keine Veranlassung/Vorschriften.
Mit freundlichen Grüßen
Eric Zaschke
Hallo,
mit den Schweizer Gszen kenne ich mich leider nicht aus.
Gruß aus Bochum,
Manfred Burr
Hallo, tut mir Leid, weiß ich nicht. Ich glaube aber, dass es zu einem Datenaustausch kommt. Nach dem deutschen Melderecht muss man sich auch hier abmelden, wenn man eine gewisse Zeit ins Ausland geht. Wenn man noch nicht weiß, in welchen ausländischen Ort man geht, werden die Leute im Einwohnermeldeamt schon einen Hinweis geben, ob sie Daten aus dem Ausland bekommen.
Mit einer Arbeitsbewilligung bist du automatisch registriert und beim entsprechenden Amt gemeldet. Einwohneramt nur, wenn du in der Schweiz wohnen tust.
Und natürlich wird deine Arbeit gemeldet, da du nach einer bestimmten Zeit entsprechende Sozialleistungen in Anspruch nehmen kannst.
gruss