Hallo,
Problem: Da der sohn sich arbeitend gemeldet hatte, bezog er kein ALG mehr. Die 400€ wurden aber schnell um die 140€ für die Grundversicherung bei der KK gemindert und es blieb kaum etwas übrig.
Warum wurde dann kein Hartz4 beantragt?
Quasi schon weniger, als vorher durch das ALG. Der Job wurde gekündigt (Arbeitgeber) und nun ist wieder ALG beantragt worden. In der gemeinsamen Wohnung bezieht der Vater (Mieter) momentan noch Wohngeld.
Das ist dann wohl irgendwie ein Spezialfall, da sich Hartz4 und Wohngeld eigentlich ausschließen. Oder ist hier einfach nur die Übernahme der angemessenen Kosten der Unterkunft durch das gleiche Amt gemeint?
Frage:
Wie ändern sich die Verhältnisse, wenn der Sohn eine eigene Whg. (z. B. kleine 1-2 Zi.) findet und auszieht?
Beide haben dann eine Wohnung samt der damit zusammenhängenden Kosten. :Was beziehen beide dann künftig potenziell?
Das was sie erarbeiten plus Hartz4 oder Wohngeld. Das hängt zunächst davon ab, was beantragt und bewilligt wird. Die Höhe hängt dann von den konkreten Umständen ab.
Kann man sagen, dass sich die Verhältnisse für beide bessern (meine Theorie)?
Eine eigene Wohnung kann schon für jeden besser sein.
In finanzieller Hinsicht kann das so pauschal nicht gesagt werden. Für den Vater bleiben zunächst die gesamten Wohnkosten. Die Frage wäre, inwiefern diese für eine Person angemessen sind und was er darüber hinaus dann selbst aufbringen müsste.
Sehe ich es richtig, dass der Sohn dann ALG plus Wohngeld selber beantragen kann und dann auch als alleiniger Mieter in dem neuen Haushalt ganz anders berechnet wird?
Also im Grunde sähe es für den Sohn nicht anders aus. Mit Wohngeld sollen hier wahrscheinlich auch die angemessenen Kosten der Unterkunft gemeint sein? Der Sohn hat den gleichen Hartz4-Anspruch wie vorher, da er auch schon bisher eine eigene Bedarfsgemeinschaft darstellte. Zusätzlich würden die angemessenen Kosten der Unterkunft übernommen. Den Staat kostet das zwar mehr, aber das „frei“ verfügbare Einkommen würde dadurch für keinen der beiden höher. Dafür hat man auf jeden Fall zusätzliche Kostenbestandteile, die grundsätzlich nicht übernommen werden. So z.B. die Stromkosten, bei denen dann etwa zweimal die Grundgebühr anfiele.
Perspektivisch kann sich daraus eine bessere Situation ergeben, wenn wieder mehr eigenes Geld verdient wird und es dann zu keiner Anrechnung auf die Ansprüche des jeweils anderen käme.
Letztlich wird sowas nur anhand der konkreten Zahlen vor Ort exakt berechnet werden können. Ein eventueller finanzielle Verlust müsste dann dem persönlichen Wert einer „eigenen“ Wohnung gegenübergestellt werden.
Grüße