Umzug in ein andere Bundesland - Hartz IV

Hallo an alle!
Ich bin 22 Jahre alt und beziehe keine Leistung vom Amt, aber meine Mutter.
Jetzt zu meiner Frage/Problem.

Es geht um meinen Umzug von Sachsen(Oderwitz) nach Sachsen-Anhalt(Köthen). Ich würde gerne zu meinem Freund nach Köthen ziehen. Ich war auch in Köthen schon beim Arbeitsamt, erst sagten die, ich brauche keine Umzugsgenehmigung, aber jetzt brauchen die doch eine. Ich habe in Köthen einen Aushilfsjob auf 165€-Basis aufgenommen - aber die „Lohnabrechung“ bekomme ich erst im Februar. Da ich die Umzugsgenehmigung brauche, würde ich nächste Woche nach Zittau(da ist das Jobcenter bzw. Hartz IV Amt) fahren und mir die Umzugsgenehmigung holen. - Die wollen ja einen Grund haben, warum man umziehen möchte. Mit meiner Mutter verstehe ich mich auch nicht wirklich, sie versteckt meine Post vor mir und sagt mir manche Sachen erst, wenn Fristen ablaufen. Wisst ihr welche Gründe man angeben kann oder „dreckige Wäsche“ zuwaschen?

Ja Guten Tag,
wenn du bei deinem Freund dich anmeldest, hast du praktisch schon mal eine Wohnung und einen 1. Grund
2. hast du dort einen Minijob und kannst nicht immer hin und her fahren dann hättest du garnichts von deinem bischen Geld, ansonsten Wiederspruch einlegen und sowieso zum Freund ziehen…

Hallo Maiksen1990! Ich nehme mal an du meintest bei deinem letzten Satz „Ohne dreckige Wäschen zuwaschen?“ oder? Weil dreckige Wäschen waschen ist gar nicht gut.

ich kann leider nicht helfen
p

Danke für die Rückmeldung. Das Problem ist, dass mein Freund zur Zeit auch Leistung vom Amt bekommt und er noch bei seinen Eltern lebt.

Hallo Maiksen 1990,

leider ist es hierzulande so, dass jeder Jugendliche, der Hilfe vom Amt benötigt, bis zum 25. Lebensjahr bei den Eltern wohnen muss. Bei Dir wird es ja wohl auch so sein, dass Du (über die Bedarfsgemeinschaft Deiner Mutter) Leistungen vom Amt beziehst. Oder hast Du noch eigenes Geld? Doch dann würde ja Deine Mutter kein Hartz IV beziehen.
Wie ich das sehe, musst Du an Deinem neuen Wohnort Hartz IV beantragen, da man ja von 165 € nicht wirklich leben kann. Da es sich auch noch um einen Aushilfsjob und nichts Festes handelt, weiss ich nicht, wie das vom Amt gewertet wird. Hast Du denn schon eine Ausbildung gemacht? Das wäre jedenfalls ein plausibler Grund an den Ausbildungsort zu ziehen. Ansonsten gehe zum Jugendamt. Vielleicht sind die in diesem Fall ja auch noch zuständig, wegen unter 25.
Ansonsten wäre noch der Arbeitslosenverband Deutschland LV Sachsen e.V., das Chemnitzer Arbeitslosenzentrum oder ähnliches ein guter Ansprechpartner. Einfach mal googlen und anrufen.

LG
Franz57

Hallo,

wenn du definitiv keine SGB II-Leistungen bekommst, brauchst du auch keine Umzugsgenehmigung?! Du sagtest doch, dass du kein Hartz IV bekommst, oder habe ich da etwas falsch verstanden?

Solltest du trotzdem Hartz IV bekommen, so ist hier das Problem, dass unter 25 Jährige keinen eigenen Haushalt führen dürfen (lt. Gesetz). Du könntest höchstens als Grund angeben, dass du eine Lebenspartnerschaft eingehen willst und mit dem Freund- der wahrscheinlich schon eine eigene Wohnung hat- zusammen ziehen willst. Das sollte dann als Grund ausreichen.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Gruß
flottebiene

Gruß
flottebiene

da ist der ermessensspielraum der jobcenter-mirarbeiter immer sehr groß. eine arbeitsaufnahme ist immer ein guter grund für einen umzug.

wie das verhälnis zur mutter ist, interessiert das amt nicht die bohne. ein umzug sollte mit der arbeitsaufnahme begründet werden und den aussichten, am neuen wohnort bald eine vollzeitstelle anzutreten.

schöne grüße,
hansemann

Danke für die Rückmeldung. Meine Mutter bezieht Leistung vom Amt, richtig. Ich war vorher in einer 2. Ausbildung und wurde dann gekündigt, ich hatte durch die Ausbildung mein eigenes Geld. Ich habe meine Ausbildung als Beikoch abgeschlossen, finde aber derzeit keine Stelle in meiner Umgebung (Umgebung max. 50 Km), da ich noch keinen Führerschein +PKW habe. In der Stadt wo mein Freund wohnt, wo ich hinziehen möchte, sind zwar vereinzelt Stellen, aber die nehmen nur welche, die den Wohnsitz in Köthen haben.
Was ich nur nicht verstehe, erst sagt das Jobcenter in Köthen, ich brauche keine Umzugsgenehmigung, da ich keine Leistung aus Sachsen beziehe und nun brauche ich doch eine…

Grüße,
Maik

Hallo Flottebiene,
danke für die Antwort. Ich selber beziehe vom Amt keine Leistung. Nur meine Mutter bekommt Leistung, sie sagt ja selber, dass sie für mich keine Leistung bekommen hat seid einem Jahr. Ich versteh es auch nicht, warum das Jobcenter in Köthen jetzt doch eine benötigt.

Hallo! Danke für die Antwort. Ich würde ja in Köthen eine Arbeit bekommen, wenn ich den Wohnsitz auch hier in Köthen hätte, nur die Arbeitsgeber warten ja auch nicht ewig auf einen. Wie das Verhältnis zu meiner Mutter ist, weiß ja das Amt auch.

Grüße,

Maik

das verhältnis zur mutter ist dem amt egal, du musst mit der möglichen arbeitsaufnahme punkten… ruhig ein bisschen übertreiben und so tun, als ob womöglich und vielleicht eine vollzeitstelle drin wäre. dann sind die einen froh das du wegziehst von zu hause und eine neue arbeit hast. ob das am ende klappt oder nicht steht auf einem anderen blatt.

Hallo,
tut mir leid. Die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet.

l.G.

ich würde versuchen ganz allgemein zu bleiben und „unüberwindbare Differenzen“ angeben. Bis du 25 bist wollen Sie nämlich gern, dass du bei Mama wohnen bleibst.Hast du eventuell Aussicht auf einen Vollzeitjob? Dann müssten Sie noch Hilfestellung geben.
MfG

Sorry, aber ich kapier garnicht, warum du eine Umzugsgenehmigung brauchst, bist du unter 18? Kan leider nicht weiter helfen.

Hallo,
meine Empfehlung: Sei ehrlich. Weshalb nicht sagen, welche Probleme mit deiner Mutter bestehen? Außerdem würde ich deutlich machen, dass Du einen Mini-Job im neuen Wohnort hast und davon ausgehst, dass es z.B. ausbaufähig ist. Bzw. dass du eine größere Chance siehst einen „besseren“ Job zu finden…
Hoffe konnte Dir helfen.
Liebe Grüße und alles Gute

Hallo Maiksen,

Also wenn Deine Mutter Leistungen bezieht und Du mit Ihr zusammenwohnst bist Du Teil der Bedarfsgemeinschaft und damit auch Leistungsbezieher.

Eine Umzugsgenehmigung brauchst Du nur, wenn Du am neuen Wohnort auch Leistungen beziehen wirst. Wenn Du dort alleine klar kommst, dann kann es dem Jobcenter völlig egal sein. Deine Mutter wird nicht erfreut sein, weil dann ein Großteil ihrer Leistungen (den Anteil, den sie für dich bekommt) gestrichen wird. Vor allem mit der Wohnung wird es für sie problematisch, weil die dann wahrscheinlich für eine Person nicht mehr angemessen ist.
Wenn Du aber am neuen Wohnort Hartz IV beantragen willst (Achtung: Der Freund ist Teil der Bedarfsgemeinschaft, sein Einkommen wird angerechnet), brauchst Du die Erlaubnis vom Jobcenter deiner Mutter. Bei Menschen unter 25 müssen tatsächlich Gründe angegeben werden, dass das weitere Zusammenleben nicht zumutbar wäre. Post verstecken ist gut. Häufiger Streit, vielleicht mal Schlüssel weg genommen oder eben ausgesperrt worden. Evtl. Alkohol? Oder es sind Sachen kaputt gegangen. Eigentlich läuft das auch über das Jugendamt, das Bescheinigen muss, dass es gemeinsam nicht weiter gehen kann.

Gruß
R.

Hallo Maiksen 1990,

wie ich schon schrieb, bleibst Du bis zum 25. Lebensjahr in der Bedarfsgemeinschaft der Mutter, es sei denn wichtige Gründe stehen dem entgegen.
In Deinem Fall könntest Du versuchen das Amt davon zu überzeugen, dass Du in Köthen bessere Chancen auf eine Stelle hast. Diese Stelle kannst Du aber nur kriegen, wenn Du dort wohnst.
Besser wäre es, wenn Du bereits eine mögliche Stelle vorweisen könntest.
Wie wäre es, wenn Du einige Tage bei Deinem Freund wohnst und in dieser Zeit schon mal zur Probe arbeitest oder ein Praktikum in einem entsprechenden Betrieb anfängst. Wenn dann noch der Arbeitgeber bestätigt, dass Du nur auf Dauer dort arbeiten kannst, wenn Du in Köthen wohnst…
Ansonsten bleibt wohl nichts anderes, als die häuslichen Probleme zu benennen oder bis zum 25. Lebensjahr zu warten.
Das mit der Genehmigung entspricht der Gesetzeslage. Warum erst gesagt wurde, dass Du keine Genehmigung brauchst, weiß ich auch nicht. Natürlich kannst Du auch ohne umziehen, doch dann gibt es keine Leistungen.
Hast Du Dich schon mit dem Arbeitslosenverband Deutschland LV Sachsen e.V. oder dem Chemnitzer Arbeitslosenzentrum in Verbindung gesetzt? Vielleicht haben die noch andere Lösungen. Zumindest können sie Dich zum Amt begleiten.

LG
Franz57

Hallo Maiksen,

wenn du keine Leistungen vom Amt beziehst, dann frage ich mich, warum du dort vorstellig geworden bist. Es ist doch höchstens deine Mutter in der Bredouille, wenn du ausziehst. Dann könnte die Wohnung nicht mehr ‚angemessen‘ sein. Allerdings frage ich mich auch, warum du offensichtlich ständig zum HiobCenter mußt, das werden ja die versteckten Briefe mit den Fristen sein.

Dir da einen verbindlichen Rat zu geben, ist heikel. Ursprünglich hieß es, ein Umzug sei nur in eine billigere Wohnung gestattet. Möglicherweise haben sie das inzwischen gelockert, denn ein Bekannter ist auch ohne Genehmigung umgezogen und nix ist passiert. Aber wer weiß das schon? Wenn du die ‚Erlaubnis‘ nicht bekommst, würde ich es mit einer Art Arbeitsvertrag versuchen, das zieht immer. Der muß ja nicht echt sein, eine Art Vorvertrag reicht auch, und verbindlich muß der sowieso nicht sein, denn was ist heute schon sicher?

Falls alle Stricke reißen, und du vom Aamt wirklich Sanktionen bekommst, bleibt dir nur noch der Weg zum Sozialgericht. Da müßtest du dann wirklich ‚dreckige Wäsche‘ waschen, da gibts nämlich sone Klausel, von wegen Unzumutbarkeit und so. War es nicht auch mal so, daß man als Hartzer erst mit 26 Jahren ausziehen ‚darf‘?

LG

Martin

Hallo,

also wenn du definitiv keine Leistungen vom Amt beziehst, dann brauchst du auch keinen Umzugsgrund vom Amt. Wenn du dann mit deinem Freund gezogen bist, meldest du dich bei dem dort zuständigen Amt und kannst dann einen ALG II-Antrag stellen mit der Begründung, dass du mit deinem Freund eine Lebensgemeinschaft aufbauen willst.

Das sollte funktionieren.

VG
flottebiene