Umzug in ein Pflegeheim in der Heimat

Hallo zusammen,

ich möchte gerne das folgende Thema zur Diskussion stellen:

Nehmen wir mal an, ein älterer Herr (ü80Jahre) ist seit einem Verkehrs-Unfall in einem Pflegeheim, weil er sich aufgrund der dadurch entstandenen körperlichen Defizite nicht mehr alleine versorgen kann.

Er möchte nun gerne in seine Heimat zurück, die in einem anderen Bundesland liegt. Seine Tochter hat eine Vorsorgevollmacht wie sie hier angeboten wird:

Eine gerichtlich angeordnete Betreuung gibt es nicht.

Sie geht nur scheinbar auf die Wünsche ihres Vaters ein und verschleppt die Angelegenheit von Besuch zu Besuch, von Woche zu Woche und tut…nichts. Insgesamt hat es Wochen gedauert, bis sie sich überhaupt bei ihrem Vater nach dem Unfall gemeldet hat und auch die notwendige Reha haben andere Angehörige für ihn organisiert, damit er wenigstens ein bisschen Mobilität zurückgewinnt.

Nun hat der ältere Herr diese anderen Angehörigen auf den Plan gerufen, ihm zu helfen in die Heimat zu kommen und dort in einem Pflegeheim untergebracht zu werden. Die Zusammenarbeit mit der Tochter gestaltet sich weiter schwierig, da sie gegen alles ist das nicht von ihr kommt und ihren Vater so manipuliert, dass er immer, wenn sie da ist, nach ihrem Mund redet, weil er keinen Streit will. Ist sie nicht da, macht er aber ganz deutlich, dass er zurück nach Hause möchte. Das avisierte Pflegeheim in der Heimat weiß Bescheid und hätte auch einen Platz für den Herrn, allein die Tochter blockiert den Umzug.

Gäbe es für diese Angehörigen (rechtliche) Möglichkeiten dem Herrn zu helfen? Wenn ja, welche?

Vielen herzlichen Dank

Eine Vorsorgevollmacht bedeutet nur, dass ein Vollmachtnehmer für den Fall, dass der Vollmachtgeber nicht mehr in der Lage ist, sich selbst um seine Angelegenheiten zu kümmern, an dessen Stelle tätig werden kann. D.h. wenn der Mann „geistig auf der Höhe“ ist, kann er durchaus noch selbst alles in seinem Sinne regeln und sich hierzu auch Dritter bedienen, denen er ggf. für bestimmte Dinge unabhängig vom Eintritt der die Vorsorgevollmacht inkraft setzende Situation Vollmacht erteilen. Zudem kann eine Vorsorgevollmacht auch problemlos widerrufen werden, solange der Vollmachtgeber noch geschäftsfähig ist.

Sollte es mit der Geschäftsfähigkeit problematisch aussehen, kann er - oder ein beliebiger Dritter - sich ans Familiengericht wenden und dort mitteilen, dass die Vollmachtnehmerin nicht im Sinnne des Vollmachtgebers handelt und daher Bedarf besteht, diese durch einen gesetzlichen Betreuer abzulösen. Das Gericht wird den Sachverhalt dann prüfen und ggf. im nötigen Rahmen tätig werden.

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Nun, die Wirklichkeit sieht ganz anders aus.

Die oben verlinkte Vollmacht ist so ungefähr das, was auch jedes Heim zum Download bereitstellt. Die Formulare sehen alle anders aus, sind mal mehr, mal weniger detailliert. Da steht halt drin, was die Tochter darf, und beide Seiten haben das dann unterschrieben.
Es ist völlig unmöglich herauszufinden, ob das jetzt echt ist, oder nicht. Mehr noch: Wie soll das widerrufen der Vollmacht funktionieren? Eigentlich nur, indem der Vater der Tochter das Stück Papier abnimmt.

Des Weiteren ist es unglaublich, wie einfach man diverse Dinge erledigen kann, wenn man denn nur erwähnt, dass man eine Vollmacht hat. Ich hatte auch eine Vollmacht, und habe im Prinzip alles erledigt. Da waren zwei, drei Stellen, die die Vollmacht überhaupt genau angesehen haben, ein paar mehr Stellen, die nicht viel mehr als das Wort „Vollmacht“ und ggf. den Namen gelesen haben, die Mehrheit hat es gar nicht interessiert. Beispiel Telekom: Ich habe den Umzug des Telefonanschlusses ins Heim organisiert. Dafür braucht man die letzte Rechnung für die Legitimation, und klickt irgendwo online ein Häkchen an, dass man ne Vollmacht hat. das ist alles.

Bei Banken läuft das besser. Die haben ganz eigene Vollmachten und prüfen auch, ob Opa das wirklich so will. Und wenn er sich anders entscheidet, kann er das der Bank auch mitteilen - das wird dann fix im Computer vermerkt, und die Tochter ist dann auch wirklich ausgesperrt.
Nur, sowas funktioniert nicht bei all den vielen Stellen, von denen man ggf. nur einmal was will…

Mir ist schon klar, dass auch viele Verträge und so nur ein Stück Papier, teils noch nicht mal das sind. Aber das Konzept einer einfachen Vollmacht ist recht schwach, und das des Widerrufs praktisch nicht umsetzbar.

Alles was Du nachfolgend schreibst, betrifft aber nicht den Widerruf der Vollmacht! Und das sind auch alles Dinge, die im aktuellen Fall keine Rolle spielen, denn es geht hier ja nicht um den Missbrauch/die Vorspiegelung einer tatsächlich nicht/nicht ausreichenden Vollmacht, sondern darum, dass die Vollmachtnehmerin die Vollmacht zwar hat aber nicht ausübt bzw. eine Ausübung im Sinne „Vorsorgevollmacht“ vermutlich akuell auch gar nicht wirksam möglich ist, da das auslösende Moment einer Vorsorgevollmacht noch gar nicht eingetreten ist.

Und was den Widerruf angeht, so gibt es hier einmal selbstverständlich die Möglichkeit eine Vollmachtsurkunde zurück zu verlangen und notfalls sogar gerichtlich für kraftlos erklären zu lassen, als weiterhin auch die Möglichkeit gegenüber jedem, dem gegenüber eine nicht bestehende/erloschene Vollmacht gebraucht werden soll/gebraucht worden ist, mitzuteilen, dass die Vollmacht tatsächlich nicht (mehr) besteht. Und es ist dann im Zweifelsfall ein Problem desjenigen, der sich nicht ausreichend vom Bestand einer Vollmacht überzeugt hat, wenn wir mal von Dingen wie Anscheins- und Duldungsvollmachten absehen. Netter Fall aus meiner Referendariatszeit beim Richter am Amtsgericht: Da behauptete jemand mit hohem Energieverbrauch und ständig leerem Geldbeutet gegenüber dem EVU den Tausch der Wohnung mit der alleinstehenden, kaum Energie verbrauchenden Nachbarin. Das EVU schreibt die Zähler um, ohne auf Nachweis einer Vollmacht der Nachbarin zu bestehen. Die fällt aus allen Wolken, als sie plötzlich enorme Rechnungen erhält und zahlt nicht. EVU ist auch noch dumm genug gegen sie auf Zahlung zu klagen. Auf meine Frage nach Vorlage einer Vollmacht nur Ausflüchte. Fall erledigt!

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Vielen Dank bis hierher für Deine Ausführungen. Die Vollmacht widerrufen wird er wohl eher nicht aus Angst vor Repressalien.
Das heisst er könnte dann nur für das Umzugsprojekt eine weitere Vollmacht erteilen an einen der anderen Angehörigen, korrekt?
Gäbe es noch weitere Möglichkeiten, die Hinhaltetaktik der Tochter zu umgehen bzw. auszuhebeln?
Wenn das Thema Geschäftsfähigkeit zur Sprache käme, wer würde dann die erforderlichen Maßnahmen zur Festellung dieser anleiern?

Lieben Dank und Gruß

Es spricht nichts dagegen eine weitere Vollmacht konkret für die Regelung des Umzugs an einen Dritten zu erteilen, solange der Vollmachtgeber geschäftsfähig ist. Wobei ich es schon kurios finde, einerseits Repressionen bei einer Rücknahme der bisherigen Vollmacht zu befürchten, andererseits diese nicht zu befürchten, wenn an die bisherige Vollmacht in einem so wichtigen Punkt dann ins Leere laufen lässt und an der Vollmachtnehmerin vorbei einen Umzug mithilfe eines Dritten realisiert. Aber das muss natürlich der Betroffene für sich selbst entscheiden.

Auf jeden Fall sollte der Betroffene damit rechnen, dass auch in diesem Fall die Beziehung nachhaltig gestört werden dürfte, und die Bevollmächtigte dann ggf. von sich aus die Vollmacht zurück gibt und insoweit dann auch nicht mehr bzgl. sonstiger Dinge „zur Verfügung steht“.

Sollte es Zweifel an der Geschäftsfähigkeit geben, könnte die bisherige Vollmachtnehmerin natürlich diesbezüglich tätig werden und darin liegt dann natürlich auch ein gewisses Risiko des neuen Vollmachtnehmers, der dann ggf. am Ende im kurzen Hemd dasteht, weil er Verträge ohne wirksam erteilte Vertretungsmacht geschlossen hat. Insoweit wäre es ratsam die neue Vollmacht über einen Notar erstellen zu lassen, der sich bzgl. der Geschäftsfähigkeit des Betroffenen zum Zeitpunkt der Erteilung der Vollmacht überzeugen kann und in einer kritischen Situation ggf. ein zumindest kurzes medizinisches Gutachten zur Akte zu nehmen.

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Moin Wiz,

Du sagst es. Ja das Konstrukt hier ist nicht unproblematisch. Inzwischen würden dem Herrn alle benötigten Formulare bereits vorausgefüllt vorliegen, auch die Unterlagen des neuen Pflegeheims. So dass die Tochter im Prinzip nur noch zustimmen müsste, denn er würde das trotz allem nicht ohne seine Tochter durchziehen wollen und hätte die Hoffnung, dass sie jetzt dann aktiv werden könnte. Na mal schauen, ob und was mir zu dieser Geschichte noch so einfällt.

Ich danke Dir sehr für Deine Hilfe